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Etat des Jugendamtes (konsumtiv und investiv) für das Haushaltsjahr 2018


Letzte Beratung
Dienstag, 12. September 2017 (öffentlich)
Federführend
Kinder- und Jugendausschuss
Originaldokument
http://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=394263

a) Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss erkennt die Notwendigkeit der im Sachverhalt begründeten und zur Etatisierung vorgeschlagenen Ansätze im konsumtiven sowie investiven Bereich des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2018 an und empfiehlt Haupt- und Finanzausschuss sowie Rat diese Ansätze in den Haushaltsberatungen unter Berücksichtigung der finanziellen Gesamtsituation des Haushaltes 2018 zu berücksichtigen.

b) Sachverhalt:

Dem Kinder- und Jugendausschuss als Bestandteil des Jugendamtes werden gern. Auflistung in Anlage 1 (Aufwendungen), Anlage 2 (Erträge) und Anlage 3 (Auflistung investive Anmeldungen) die durch das Jugendamt angemeldeten Aufwendungen und Erträge im konsumtiven und investiven Bereich für das Haushaltsjahr 2018 dargelegt.

Die Haushaltsansätze orientieren sich am wirtschaftlichen Handeln des Fachamtes; die im Haushaltssanierungsplan beschlossenen Maßnahmen wurden berücksichtigt.
Unter Zugrundelegung der Entwicklung in der Jugendhilfe wurden die Ansätze für das kommende Haushaltsjahr ermittelt.

Bei folgenden Positionen ergaben sich nennenswerte Veränderungen:

1.31.08.01 UVG

Im Aufgabenbereich des Unterhaltsvorschusses (UVG) soll die bereits im letzten Jahr angekündigte Gesetzesänderung zum 01.07.2017 rückwirkend in Kraft treten. Mit einer Verkündung des Gesetzes wird im September 2017 gerechnet. Hierdurch erhöht sich der Kreis der anspruchsberechtigten Unterhaltsvorschussempfänger. (Bisher wurden UVG- Leistungen bis maximal zum 12. Lebensjahr oder aber höchstens 72 Monate gewährt. Ab 01.07.2017 haben alle Kinder von 0 - 18 Jahre durchgängig Anspruch auf entsprechende Leistungen). Eine exakte Aussage über die finanzielle Entwicklung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Es wird deshalb zunächst von einer Verdoppelung der Kosten des Jahresergebnisses 2016 ausgegangen.

1.36.01.02 Förderung von Kindern in Tagespflege

Neben der Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten wird -insbesondere für die jüngeren Kinder- vermehrt auch die Unterbringung in einerTagespflegestelle von den Eltern abgerufen. Demzufolge wurden die Kosten für die Tagespflegepersonen in 2018 entsprechend höher angesetzt (1.36.01.02 SK 5291 000). Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Zahlungen an die Tagespflegepersonen jährlich um 1,5% erhöht werden(s. Beschlüsse JHA, jetzt KJA vom 28.05.2015 sowie Haupt- und Finanzausschuss und Rat vom 23.06.2015).

Um auch weiterhin qualifizierte Tagespflegepersonen vorhalten zu können, ist es zwingend erforderlich, dass sich die Kommunen an den Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen, die z.B. das Helene-Weber-Haus anbietet, beteiligen. Demzufolge werden hier für 2018 = 6.000 € eingeplant.

Im Rahmen der Fortschreibung des Kinderbetreuungsplanes sollen in bestimmten Sozialräumen der Kupferstadt Stolberg Großtagespflegestellen eingerichtet werden. Dies ist erforderlich, um dem gesetzlich vorgegebenen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze gerecht zu werden. Um entsprechende Räumlichkeiten anmieten zu können werden im konsumtiven Haushalt vorsorglich 40.000 € für Mietzahlungen angemeldet. Im investiven Haushalt sind seitens des Fachamtes 50.000 € zur Einrichtung dieser Räumlichkeiten gemeldet worden.

1.36.03.01 bis 1.36.03.22 Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien

Besonders im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind bei der Ermittlung der jeweiligen Haushaltsansätze für die unterschiedlichen Hilfearten die Entwicklungen im

Hinblick auf die Lebenssituation der Familien in Stolberg zu berücksichtigen.

So mussten beispielsweise seit 2016 vermehrt junge Mütter gemeinsam mit ihrem Kind/ihren Kindern in entsprechenden Mutter-Kind-Einrichtungen untergebracht werden. Dieser Trend hält auch in 2017 an, so dass für die Haushaltsanmeldungen 2018 entsprechende Ausgaben eingeplant wurden.

Bei der Heimpflege sind die Aufwendungen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zwar zurückgegangen, unter Berücksichtigung der unterstützungsbedürftigen Familien im 1. Quartal 2017 ist hier trotzdem von einem Aufwand in Höhe von 6.000.000 € in 2018 auszugehen.

Der Ansatz Hilfe für junge Volljährige außerhalb von Einrichtungen muss unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2016 und der Entwicklung im 1. Quartal 2017 auf 230.000 € erhöht werden, da nach wie vor viele Jugendliche auch nach Erreichen der Volljährigkeit weiter in ihren Pflegefamilien nach SGB VIII betreut werden, um so sicher zu stellen, dass sie den Schulabschluss erreichen oder die Ausbildung abschließen können.

Die Position Maßnahmen zum Schutz von Kindern innerhalb von Einrichtungen konnte von 150.000 € in 2017 auf 50.000 € reduziert werden, da unter Berücksichtigung der jetzigen Situation keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mehr in Obhut genommen werden müssen. Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII außerhalb von Einrichtungen sind zu erhöhen. Neben der Förderung von LRS Schwächen und Dyskalkulie handelt es sich hier um ambulante Maßnahmen, wo aufgrundärztlicher Verordnungen wegen drohender oder seelischer Behinderung Hilfen gewährt werden müssen, um hierdurch eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Im Einzelnen können diese Förderungen im Autismus Therapiezentrum, im Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte erfolgen sowie Schulbegleiter im Rahmen der Inklusion sein.

1.36.05.01 bis 1.36.05.19 Kindergärten

Im Zusammenhang mit den Ausführungen in der Vorlage zu Top 4. "Kinderbetreuungsplan der Kupferstadt Stolberg - Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahme der Städt. Kindertagesstätte Foxiusstraße" wurden bei den Mittelanmeldungen für den Haushalt 2018, die bereits Anfang Mai diesen Jahres zusammengestellt werden mussten, vorsorglich für die Bereiche

  • Mietzahlungen an den Eigentümer
  • Kosten für die Auslagerung und Rückführung der Kita während der Umbauphase Kosten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
  • lnvestive Kosten für die Einrichtung der Kita und des neuen Differenzierungsraumes

entsprechende Ausgaben angemeldet. Sobald Klarheit über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen besteht und die entsprechenden Beschlüsse der Ausschüsse vorliegen, erfolgt eine nachträgliche Meldung an die Kämmerei. Der Kämmerer ist bereits informiert.

Zur Schaffung von erforderlichen Kindergartenplätzen und zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz ist es erforderlich in der Stadtrandsiedlung kurzfristig eine 4 gruppige Kindertagesstätte zu bauen. Deshalb wurden nachträglich 70.000 € angemeldet, um für die in 2018 erforderlichen Planungen und Beauftragungen von Architekten entsprechende Gelder zur Verfügung zu haben. Seitens der Kämmerei wird zurzeit geklärt, ob diese Mittel im konsumtiven oder investiven Teil des Haushaltes aufzunehmen sind.

Die Haushaltsansätze wurden nach strengen Maßstäben sowie nach bestem Wissen ermittelt, immer unter der Berücksichtigung, dass das Jugendamt die gesellschaftliche Entwicklung und daraus resultierende Arbeitsfelder und Ausgaben, die die öffentliche Jugendhilfe betreffen nicht abschließend beurteilen kann.

Die Haushaltsansätze sind für das Jahr 2018 aus Sicht des Fachamtes zur Erfüllung der Aufgaben, die sich aufgrundder vielfältigen gesetzlichen Anforderungen wie dem SGB VIII, dem Bundeskinderschutzgesetz, dem KiBiz ergeben, erforderlich.

Die Ausgewogenheit der Angebote nach dem SGB VIII trägt im Wesentlichen zu einer ressourcenorientierten Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und Familien der Kupferstadt Stolberg bei.

c) Rechtslage:
SGB VIII, KiBiz I

d) Finanzielle Auswirkungen: Budgetplanungen für Amt 51

e) Personelle Auswirkungen: Die Aufstellung des Etats bindet Personal des Amtes 51

Anlagen:
Weitere Anlagen im Originaldokument


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 12. September 2017Sitzung des Rats der Stadt Stolberg

Ausschuß
Rat

Dienstag, 12. September 2017Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss

Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss

Donnerstag, 07. September 2017Sitzung des Kinder- und Jugendausschuss

Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss