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Berichterstattung über die in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates der
Stadt am [08.03.2018](si010.asp?YY=2018&MM=03&DD=08 "Sitzungskalender 03/2018
anzeigen" ) gefassten Beschlüsse


Letzte Beratung
Dienstag, 24. April 2018 (öffentlich)
Federführend
Büro des Bürgermeisters
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4484

gez. Nelles . gez. Fritz Bürgermeister Sachbearbeiterin

Darstellung des Vorgangs:

Bestellung des Leiters der Feuerwehr Würselen

Der Rat der Stadt Würselen bestellte Herrn Brandoberinspektor Patrick Ameri mit Wirkung vom 01.04.2018 für die Dauer von 6 Jahren zum Leiter (Wehrführer) der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Würselen.

Gleichzeitig wurde Herr Brandoberinspektor Josef Hermanns als Leiter der Feuerwehr mit Wirkung zum 01.04.2018 abbestellt.

Vollständige Übernahme der Wärmeversorgung Würselen GmbH durch die EWV

Der Rat der Stadt Würselen stimmte dem Erwerb der Gesellschaftsanteile von enwor, energie & wasser vor Ort GmbH, Herzogenrath sowie Stadt Würselen durch die EWV GmbH zu. Der Vertreter der Stadt Würselen wurde ermächtigt, die notwendigen Zustimmungen zur Umsetzung der Beschlüsse abzugeben.

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH (EWV GmbH); hier: mittelbare Beteiligung der EWV GmbH über die RURENERGIE GmbH an Windkraftanlagen in rtgenwald

1. Der Rat der Stadt Würselen stimmte der Beteiligung der RURENERGIE GmbH an zwei Windkraftanlagen in Hürtgenwald zu.

2. Zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. stimmte der Rat der Stadt Würselen dem Eintritt der RURENERGIE GmbH in die "Windpower Brandenberg GmbH & Co.KG" und in die "WEA 4 Hürtgenwald GmbH & Co.KG" zu. Soweit sich aus dem Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung Köln Änderungen der bereits erarbeiteten Gesellschaftsverträge ergeben, sind diese von der Zustimmung des Rats umfasst.

3. Darüber hinaus stimmte der Rat der Stadt Würselen der Beteiligung der RURENERGIE GmbH an der "Windpower Brandenberg Verwaltungs GmbH" und der "WEA 4 Hürtgenwald Verwaltungs GmbH" als Komplementärinnen der entsprechenden Projektgesellschaft zu. Soweit sich aus dem Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung Köln Änderungen der bereits erarbeiteten Gesellschaftsverträge ergeben, sind diese von der Zustimmung des Rats umfasst.

4. Die Vertreter der Stadt Würselen in den Organen der beteiligten Gesellschaften wurden ermächtigt, die notwendigen Zustimmungen zur Umsetzung der v.g. Beschlüsse abzugeben. Ggfs. bereits gegebene Zustimmungen werden genehmigt.

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH (EWV GmbH); hier: mittelbare Beteiligung der EWV GmbH über die RURENERGIE GmbH an einer Windkraftanlage in Langerwehe

1. Der Rat der Stadt Würselen stimmte der Beteiligung der RURENERGIE GmbH an einer Windkraftanlage in Langerwehe zu.

2. Zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. stimmte der Rat der Stadt Würselen dem Eintritt der RURENERGIE GmbH in die "Windenergie Langerwehe 1 GmbH & Co.KG" zu. Soweit sich aus dem Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung Köln Änderungen des bereits erarbeiteten Gesellschaftsvertrags ergeben, sind diese von der Zustimmung des Rats umfasst.

3. Darüber hinaus stimmte der Rat der Stadt Würselen der Beteiligung der RURENERGIE GmbH an der "WEA 1 Langerwehe Verwaltungs GmbH" als Komplementärin der Projektgesellschaft zu. Soweit sich aus dem Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung Köln Änderungen des bereits erarbeiteten Gesellschaftsvertrags ergeben, sind diese von der Zustimmung des Rats umfasst.

4. Die Vertreter der Stadt Würselen in den Organen der beteiligten Gesellschaften wurden ermächtigt, die notwendigen Zustimmungen zur Umsetzung der v.g. Beschlüsse abzugeben. Ggfs. bereits gegebene Zustimmungen wurden genehmigt.

EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH (EWV GmbH); hier: mittelbare Beteiligung der EWV GmbH über die RURENERGIE GmbH am Windenergieprojekt "Kreuzau-Thum"

1.Der Rat der Stadt Würselen stimmte der Beteiligung der RURENERGIE GmbH am Windpark "Kreuzau-Thum" zu.

2.Zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. stimmte der Rat der Stadt Würselen dem Eintritt der RURENERGIE GmbH in die "Windenergie Kreuzau GmbH &Co.KG" und somit gleichzeitig der mittelbaren Beteiligung an der "Windenergie Kreuzau Komplementär-GmbH" als 100%ige Tochter und Komplementärin der "Windenergie Kreuzau GmbH &Co.KG" zu. Soweit sich aus dem Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung Köln Änderungen der Gesellschaftsverträge ergeben, sind diese von der Zustimmung des Rats umfasst.

3.Die Vertreter der Stadt Würselen in den Organen der beteiligten Gesellschaften wurden ermächtigt, die notwendigen Zustimmungen zur Umsetzung der v.g. Beschlüsse abzugeben. Ggfs. bereits gegebene Zustimmungen werden genehmigt.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 24. April 2018Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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