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Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft StädteRegion Aachen mbH


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. November 2014 (nicht öffentlich)
Federführend
Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarktpolitik
Originaldokument

VORLAGE
für die Sitzung des
am
Tagesordnungspunkt Nr.
Betreff
Datum Drucksache-Nr.
14.11.2014
Ausschusses für Wirtschaftsförderung
und Arbeitsmarktpolitik
HA/Rat
27.11.2014AWA
09.12.2014 HA/Rat
13JA,
AWA
HA
Rat
Geschäftsbesorgungsvertrag mit
Wirtschaftsförderungsgesellschaft der
StädteRegion Aachen mbH
a) Beschlussvorschlag:
der
Der AWA/der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/der Rat beschließt, dem
Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages für das Gewerbegebiet Camp
Astrid ab dem 01.01.2015 zwischen der Camp Astrid Verwaltungs GmbH/Camp
Astrid GmbH & Co. KG und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft StädteRegion
Aachen mbH zustimmen und die Camp Astrid Gesellschaften zu bitten, einen
entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag abzuschließen.
b) Sachverhalt
Aus den politischen Gremien ist in letzter Zeit Kritik und Unverständnis an und zur
Vermarktungssituation des Gewerbegebietes Camp Astrid geäußert worden.
Insbesondere wird der schleppende Abverkauf der Gewerbegrundstücke bemängelt.
Die Verwaltung, hier insbesondere der Bürgermeister, wurde daher aufgefordert, ein
Konzept für eine effektivere Vermarktung des Gewerbegebietes zu erarbeiten und zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Zum Abverkauf der Gewerbegrundstücke im Bereich des Gewerbegebietes Camp
Astrid ist grundsätzlich anzumerken, dass die Ansiedlungsgespräche mit den einzelnen
Unternehmern sich durchschnittlich über zwei bis zweieinhalb Jahre hinziehen ehe es
dann tatsächlich zu einem Kaufvertragsabschluss und damit zu Veräußerung der
Grundstücke kommt. Die lange Gesprächsdauer resultiert in der Regel daraus, dass die
Betriebsinhaber selbst im Betrieb oder auf den Baustellen mitarbeiten und sich daher
immer nur zeitweise mit der Verlagerung ihrer Betriebe beschäftigen können und dies
im Alltag dann auch immer wieder hintenan gestellt wird. Ebenso ist zu berücksichtigen,
dass die Kupferstadt Stolberg von 1999 bis 2009 über keine eigenen Gewerbeflächen
verfügte und dies auch bei den Gewerbetreibenden bekannt war, so dass bei der
Kupferstadt Stolberg erst gar nicht mehr nach freien Gewerbeflächen nachgefragt
wurde. Erst jetzt ist bei den Gewerbetreibenden der Region ein Bewusstsein dafür
entstanden, dass auch die Kupferstadt wieder über freie Gewerbeflächen verfügt.
Für die Zukunft gilt es daher unbedingt zu vermeiden, dass die Kupferstadt Stolberg
über keine eigenen freien Gewerbeflächen mehr verfügt. Hierzu muss eine
Vorratspolitik zur Ausweisung von Gewerbeflächen betrieben werden und
entsprechend freiwerdende Altstandorte oder aber auch Flächen auf der grünen Wiese
erworben und entwickelt werden, um auch in Zukunft ausreichend Gewerbeflächen zur
Verfügung stellen zu können. Hierbei ist auch darauf zu achten, dass auch größere
zusammenhängende Flächen von 50.000 bis 100.000 m2 oder darüber hinaus zur
Ansiedlung von Großunternehmen oder Logistikern entwickelt werden.
Um die Vermarktung der Gewerbeflächen in Camp Astrid zu verbessern, hat die
Verwaltung mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft StädteRegion Aachen mbH (
Wfg ) Verhandlungen mit dem Ziel geführt, dass diese stärker in die Vermarktung Camp
Astrid eingebunden wird. Die Wfg hat sich bereit erklärt, zunächst für den Zeitraum von
einem Jahr, im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages die Camp Astrid
Gesellschaft bei der Vermarktung des Gewerbegebietes zu unterstützen. Hierzu ist
vorgesehen, dass ein Mitarbeiter der Wfg wöchentlich 10 Stunden für die Camp Astrid
Gesellschaften tätig wird und im Rahmen einer Marketingunterstützung eine
Neupositionierung des Veräußerungskonzeptes ab dem 01.01.2015 erarbeitet und
umsetzt. Hierzu wird der Mitarbeiter der Wfg direkt vor Ort in den Räumen der
Wirtschaftsförderung tätig werden. Das Geschäftsbesorgungshonorar für diese
Tätigkeiten soll hierbei 1.990,00 €pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
mithin 28.417,20 € I Jahr brutto betragen. Das Honorar soll von der Camp Astrid
Verwaltungs GmbH gezahlt werden. Die Honorarkosten sind der GmbH nach § 11 des
Treuhandvertrages von der Kupferstadt Stolberg zu erstatten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages
zwischen den Camp Astrid Gesellschaften und der Wfg zustimmen und die Camp
Astrid Verwaltungs GmbH und die Camp Astrid GmbH & Co. KG zu bitten, einen
entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag abzuschließen. Ein Exemplar des
Vertragsentwurfes wurde den Fraktionen zugeleitet.
c) Rechtslage:
Siehe Sachverhalt.
d) Finanzierung:
Die Kostenerstattung an die Camp Astrid Gesellschaft erfolgt über das Produkt
1.57.01.02 Projekt Camp Astrid, Sachkonto 5318000. Die zusätzlichen Mittel in Höhe
von 28.417,20 €brutto sind im Haushalt 2015 zu veranschlagen.
e) Personelle Auswirkungen:
Die Bearbeitung des Projektes bindet Personalkapazitäten im Amt für
Wirtschaftsförderung.
~ '
Dr. Ti rüttemeier
Bürgermeister



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