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Antrag der FDP-Fraktion vom 23.07.2014 hier: Darstellung Auswirkungen der Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes


Letzte Beratung
Donnerstag, 11. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Jugendhilfeausschuss
Originaldokument
http://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=372261

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Sachdarstellung der Verwaltung zur Kenntnis.
b) Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Kupferstadt Stolberg hat sich in seiner Sitzung am
09.09.2014 mit einem Antrag der FDP Fraktion vom befasst und diesen zuständigkeitshalber an
den Jugendhilfeausschuss verwiesen.
Der Inhalt des Antrages bezog sich auf die Darstellung der Auswirkungen der Überarbeitung des
Kinderbildungsgesetzes mit den nachfolgenden Fragen.
1) Wie bewertet die Verwaltung das Finanzierungssystem 2014 nach dem geänderten
Kinderbildungsgesetz? Sind die Pauschalen auskömmlich?
Durch die 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde das Finanzierungssystem nur
marginal verändert. Das neue KiBiz ist weiterhin ein mit Pauschalen arbeitendes
Finanzierungssystem, welches nahezu unveränderte Verwendungsnachweise vorhält.
Das Finanzierungssystem wird nur in der Hinsicht geändert, dass bei einer Neuaufnahme im
laufenden Kindergartenjahr bereits ab dem 1. Kind die finanzielle Förderung sichergestellt wird.
Um weiterhin das Belegungsrisiko abzufedern, soll anstelle des 10 % Korridors eine
Planungsgarantie treten.
Künftig wird somit in stärkerem Maße als bislang die tatsächliche Belegung finanziert.
Wie bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2014 beschrieben, müssen
für die Verteilung und Verwendung der Landesmittel für „plusKitas" und zusätzliche
Sprachfördermittel entsprechende Verwendungsnachweise und Evaluationen vorgehalten
werden.
In Bezug auf die Kindpauschalen ist eine Auskömmlichkeit bei der Stadt Stolberg nicht in allen
Einrichtungen gegeben. Die derzeitigen Pauschalen wurden seinerzeit auf der Basis von
Betriebskostenabrechungen des Jahres 2007 ermittelt. Eine Ausgabenrealität im Jahr 2014
kann hierdurch nicht mehr Rechnung getragen werden. Die jährliche Erhöhung um 1,5 % bildet
aus Sicht des Jugendamtes zu den Aufwendungen keinen ausreichenden Ausgleich. Dieses
bedingen die stetig steigenden Energie-, Personalkosten, Tariferhöhungen, das Alter des
Personals und ein zunehmender Erhaltungsaufwand für die jeweiligen Einrichtungen.
2) Welche Auswirkungen hat das neue Kinderbildungsgesetz auf das Betreuungsangebot
in Stolberg? Sehen örtliche Träger ihren Kita-Betrieb als gefährdet an?
Das Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes trat am 01.08.2014 in Kraft.
Im Rahmen dieser Revision wurden insbesondere die Stärkung des Bildungsauftrages und der
damit verbundenen pädagogischen Arbeit, die Veränderung der Sprachförderung, das Thema
Inklusion und die damit zusammenhängende Finanzierung neu geregelt.
Hervorzuheben sind nun insbesondere die folgenden Veränderungen/Neuerungen, die zum
01.08.2014 gültig sind:
1. Die Verfügungspauschale(§ 21)
Zukünftig erhalten Einrichtungen die sogenannte Verfügungspauschale, um die pädagogische
Arbeit vor Ort personell zu stärken. Der Träger der jeweiligen Einrichtung entscheidet in eigener
Verantwortung, für welche personelle Ressource die Mittel verwendet werden.
2. plusKITA (§ 16 a)
„Die plusKITA ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit
besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses. Sie muss als plusKITA in die
örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein". (vgl. KiBiz)
Die Neuregelung löst damit die bisherige Begrifflichkeit „Einrichtungen in sozialen
Brennpunkten" ab. Die Stadt Stolberg erhält für die Einrichtung und Etablierung von „plusKita"
jährlich 200.000 €. Diese Mittel sollen zur Finanzierung von Fachkraftstunden im beschriebenen
Aufgabenprofil des§ 16 a KiBiz verwendet werden.
Der Zuschuss für plusKITA wird für zunächst fünf Jahre gewährt und kann mit anderen Mitteln
(z.B. für Familienzentren) kombiniert werden(siehe JHA 12.06.2014).
3. Zusätzliche Sprachförderung(§ 16 b)
Die bisherige Sprachstandsfeststellung nach Delfin 4 findet im Kindergartenjahr 2014 für
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, letztmalig statt.
Jedes Kind soll künftig alltagsintegriert und stärkenorientiert sprachlich gefördert werden.
Dieses Verfahren setzt eine kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation voraus.
Der Träger der Einrichtung sorgt dafür, dass eine Fachkraft durch die regelmäßige
Teilnahme an Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser
Tageseinrichtung sichert und weiter entwickelt.
4. Anmeldeverfahren
Das jetzt vorgelegte Änderungsgesetz legt zum ersten Mal fest, dass Kommunen, Eltern
innerhalb von sechs Monaten ein Angebot für einen Betreuungsplatz machen müssen. Das
bietet sowohl Eltern, als auch dem Träger Planungssicherheit.
zusammenfassend kann durch die Veränderungen im KiBiz von einer höheren Bezuschussung
für Träger von Kindertageseinrichtungen ausgegangen werden. Im Förderbereich der „plusKita"
werden im Vergleich zu den bisherigen „Einrichtungen in sozialen Brennpunkten" ausschließlich
Landesmittel verwendet. Zurzeit findet eine sog. Lenkungsgruppe der „plusKita Einrichtungen"
in Stolberg und der jeweiligen Träger statt. In diesem Zusammenhang werden inhaltliche
Kooperationsvereinbarungen und eine konzeptionelle Vorgehensweise gemeinsam erarbeitet.
Die Abschaffung des Sprachstandfeststellungsverfahren Delfin 4 wird seitens des Jugendamts
als richtig bewertet.
Die Bedeutung der sprachlichen Bildung ist unumstritten und beschreibt die Praxis in der
überwiegenden Zahl der Einrichtungen. Die alltagsintegrierte Sprachbildung als wesentlicher
Bestandteil der frühkindlichen Bildung wird als bedeutend und wichtig erachtet.
Darüber hinaus enthält das neue KiBiz an mehreren Punkten Regelungen zur Verbesserung
der Eltern- und Familienfreundlichkeit, beispielsweise im Wege der gesetzlichen Vorgaben zu
den Öffnungszeiten und Schließtagen (vgl. § 13 b KiBiz).
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und des fachlichen Austausches zwischen den einzelen
Trägern der Kindertagesstätten in Stolberg, liegen dem Jugendamt keinerlei Aussagen oder
Hinweise vor, die auf eine in der Anfrage beschriebene „Gefährdung des Kita-Betriebes"
hinweisen.
3) Hält die Verwaltung eine mögliche Anhebung der Kindpauschale für eine
konnexitätsrelevante Aufgabe? Wie wird die Verwaltung reagieren, wenn das Land die
Kosten für eine weitere Anhebung an die Kommunen weitergeben will?
Die Verwaltung hält eine mögliche Anhebung der Kindpauschale für eine konnexitätsrelevante
Aufgabe, da die Kommune bei der Finanzierung dieser Erhöhung anteilmäßig mitbelastet wird.
Falls das Land die Kosten einer Erhöhung an die Kommune weiterleitet, führt dieses bei der
Bezuschussung von freien Trägern zu Mehrkosten für die Stadt.
c) Rechtslage:
SGB VIII, Kinderbildungsgesetz
d) Finanzielle Auswirkungen
im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes
e) Personelle Auswirkung:
Bedingt durch die gesetzlichen Änderungen kommen auf die Kommunen neue bzw. erweiterte
Aufgabenbereiche zu. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann zu den personellen Auswirkungen
jedoch keine Aussage getroffen werden.

(Voigts6erger)
Dezernty- Jugend, Schule und Soziales



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