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Personal- und Sachkostenzuschuss für die offene Kinder- und Jugendarbeit der katholischen Kirchengemeinde St. Lucia, KOT St. Josef, Donnerberg


Letzte Beratung
Donnerstag, 11. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Jugendhilfeausschuss
Originaldokument
http://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=372261

Der Jugendhilfeausschuss spricht an Hauptausschuss und Rat die Empfehlung aus,
1. die offene Jugendeinrichtung K.O.T. St. Josef I Donnerberg der Pfarre St. Lucia für die
Jahre 2015 bis 2018 mit einem jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von 14.180,00
€für eine hauptamtliche Fachkraft und einem jährlichen Sachkostenzuschuss in Höhe
von 3.068,00 € zu fördern.
2. die Verwaltung zu beauftragen, für die Jahre 2015 bis 2018 die Vereinbarung mit dem
Träger auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Vertrages zu verlängern .
.Q1 Sachverhalt:
Aufgrund entsprechender Beschlüsse im Fachausschuss sowie in HA/Rat wurden in der
Vergangenheit mit der Pfarre St. Josef (Donnerberg) Vereinbarungen über die Gewährung
eines Personal- und Sachkostenzuschusses in Höhe von jährlich 17.248 €für die offene
Kinder- und Jugendarbeit der K.O.T. St. Josef auf dem Donnerberg getroffen. Die aktuelle
vertragliche Vereinbarung wurde für die Dauer von 4 Jahren geschlossen und läuft zum
31.12.2014 aus.
Die Katholische Kirchengemeinde St. Lucia beantragt nunmehr, die o.g. Vereinbarung zu
verlängern, um die offene Kinder- und Jugendarbeit in bewährter und bestehender Form
fortführen zu können.
Gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII stellt der Bereich der Jugendarbeit eine
gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgabe dar. Die K.O.T. St. Josef hat in den vergangenen
Jahren im Bereich der Jugendhilfe durch ihr Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit eine
wichtige Freizeit- und Sozialisationshilfe für junge Menschen angeboten. Die offene
Jugendeinrichtung bietet Kindern und Jugendlichen wichtige Orientierungshilfen an und ist als
Träger der offenen Jugendarbeit in Stolberg bei der Zunahme der aktuellen Problembereiche
wesentlicher Bestandteil der gesetzlich festgelegten Jugendhilfe.
Das Jugendamt begrüßt und befürwortet die Jugendarbeit, die der Träger mit der K.O.T. St.
Josef leistet, und erkennt die Verantwortung an, die dadurch übernommen wird. Als fester
Bestandteil der städtischen Jugendhilfeplanung und des beschlossenen kommunalen Kinderund
Jugendförderplans der Stadt Stolberg ist der Fortbestand der offenen Kinder- und
Jugendarbeit der K.O.T. St. Josef für den Stadtteil Donnerberg von wesentlicher Bedeutung.
Gemäß bereits bestehender gesonderter Vereinbarung mit dem Träger über die personelle
Beteiligung an den Sozialraum-Teams in Kooperation mit der Polizei ist dies ausdrücklich als
Bestandteil in den zu verlängernden Vereinbarungsvertrag aufgenommen.
Da nach Aussagen des Trägers die Einrichtung auch im Hinblick auf die personelle Ausstattung
nur weitergeführt werden kann, wenn entsprechende städtische Personal- und Betriebskosten
gewährt werden, ist eine Verlängerung des Vertrages dringend erforderlich.
Um dem Träger eine entsprechende Planungssicherheit zu gewähren, sollten der
Vereinbarungsvertrag weiterhin für 4 Jahre (2015 - 2018) abgeschlossen werden.
Ein Entwurf der Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
c)Rechtslage:
SGB VIII/ Kinder- und Jugendhilfegesetz §§ 1- 4 in Verbindung mit§ 11
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Kupferstadt Stolberg
d)Finanzielle Auswirkungen
Entsprechende Haushaltsmittel müssen in den Jahren 2015 bis 2018 jeweils in der Höhe von
jährlich 17.248 €bereitgestellt werden.
e) Personelle Auswirkung:
Keine

(Voigtsberger)
Dezernat II - Jugend, Schule und Soziales


Anlagen, sieheOriginaldokument



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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