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Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit hier: Betriebskostenzuschüsse für Jugendeinrichtungen


Letzte Beratung
Donnerstag, 11. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Jugendhilfeausschuss
Originaldokument
http://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=372261

Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis, dass den nachfolgenden Antragsstellern für ihre
Jugendeinrichtungen ein Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage der
Förderrichtlinien der Kupferstadt Stolberg in 2014 wie folgt gewährt wurde:
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia/ Gemeinde St. Franziskus
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia/Jugendtreff KOT St. Josef
b) Sachverhalt:
1.074,00 Euro
1.200,00 Euro
Die Stadt Stolberg gewährt auf der Grundlage der Förderrichtlinien der Kupferstadt
Stolberg freien Trägern der Jugendhilfe auf Antrag Betriebskostenzuschüsse für ihre
Jugendeinrichtungen.
Betriebskosten sind:
a) Kosten für Strom, Heizung, Reinigung, Wasser,
b) Öffentliche Abgaben und Versicherungen,
c) Werk- u. Bastelmaterialien/Arbeitsmittel (keine Geräte).
Ein Zuschuss kann nur den Trägern der freien Jugendhilfe gewährt werden, die
nachweislich Jugendarbeit leisten. Erforderlich ist der Nachweis über Verbandsjugendarbeit
und offene Jugendarbeit (offene Jugendarbeit, mindestens 2 Tage in
der Woche ein offenes Angebot). Die Stadt kann gemäß den Richtlinien einen
Betriebskostenzuschuss von bis zu 17,90 Euro je Quadratmeter/Nutzfläche, die für
offene Angebote genutzt werden, gewähren. Die Förderhöchstgrenze beträgt 1.200
Euro.
Auf der Grundlage der Förderrichtlinien der Stadt Stolberg ergab sich für das Jahr
2013 die nachfolgende Betriebskostenbezuschussung:
Träger: anerkannte Zuschuss je m2
: Zuschuss gesamt:
Nutzfläche:
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia/ 60,00 m2 17,90€ 1.074,00 €
Gemeinde St. Franziskus
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia/ 266,53 m2 17,90 € 1.200,00 €
KOT St. Josef Förderhöchstsumme
- 2 -
Sachstandsbericht für 2014
Für das laufende Jahr lagen dem Jugendamt Förderanträge auf
Betriebskostenbezuschussung für Jugendeinrichtungen vor:
1. Kath. Kirchengemeinde St. Lucia/ Gemeinde St. Franziskus
2. Kath. Kirchengemeinde St. Lucia/ KOT St. Josef
Auf Grundlage der Förderrichtlinien ergibt sich für das Jahr 2014 somit die
nachfolgende Betriebskostenbezuschussung, die auf der Grundlage der
Mittelbereitstellung durch Haupt- und Finanzausschuss und Rat im Juni diesen
Jahres den freien Trägern wie folgt bewilligt wurden :
Träger: anerkannte Zuschuss je m2
: Zuschuss gesamt:
Nutzfläche:
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia/ 60,00 m2 17,90 € 1.074,00 €
Gemeinde St. Franziskus
Kath. Kirchengemeinde St. Lucia/ 266,53 m2 17,90 € 1.200,00 €
KOT St. Josef Förderhöchstsumme
c) Rechtslage:
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz gemäß §11 und kommunale Richtlinien zur
Förderung der Jugendarbeit
d) Finanzierung:
Produkt 1.36.06.03 „Sonstige Jugendeinrichtungen", Sachkonto 5318000 „Übrige
Bereiche".
e) Personelle Auswirkung:
Im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Jugendamtes.
iA U.;tL
Voigtsberger
Dezernat II - Jugend, Schule und Soziales



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