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Einrichtung von Beförderungsstellen zum Stellenplan 2015 Sh. TOP B) 7., HA 09.12.2014


Letzte Beratung
Donnerstag, 11. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Rat
Originaldokument
http://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=372259

1. Der Personalausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen,
der Rat der Stadt beschließt zum Stellenplan 2015 zum Zwecke der
Beförderung für nachstehend aufgeführte Besoldungsgruppen folgende
Beförderungsstellen einzurichten:
1. Verwaltungsbereich:
2 Beförderungsstellen nach Besoldungsgruppe A 9 m.D.
1 Beförderungsstelle nach Besoldungsgruppe A 9 m.D. m. Zulage
1 Beförderungsstelle nach Besoldungsgruppe A 12
3 Beförderungsstellen nach Besoldungsgruppe A 13 g.D.
II. Feuerwehr:
1 Beförderungsstelle nach Besoldungsgruppe A 8
1 Beförderungsstelle nach Besoldungsgruppe A 10
1 Beförderungsstelle nach Besoldungsgruppe A 11
1 Beförderungsstelle nach Besoldungsgruppe A 12
b) Sachverhalt:
Nachdem in den letzten Jahren der bei der Kupferstadt Stolberg im Beamtenbereich
bestehende Beförderungsstau schon zu einem großen Teil abgebaut werden konnte,
soll in einem weiteren Schritt durch Stellenanhebungen und den daraus resultierenden
Beförderungen erreicht werden, dass nunmehr die überwiegende Mehrheit der
Beamten entsprechend der Wertigkeit der von ihnen besetzten Stellen auch tatsächlich
besoldet wird.
Da oberstes Ziel weiterhin die Haushaltskonsolidierung und die Einhaltung des
Haushaltssanierungsplanes bleibt und zur Erreichung dieser Ziele eine ständige
Kontrolle und mögliche Reduzierung der Personalkosten erforderlich ist, soll auf
Stellenanhebungen im Bereich der Spitzenämter der Besoldungsordnung A verzichtet
werden.
Die Prognose zur weiteren Entwicklung der Personalkosten eröffnet allerdings die
Möglichkeit in einem vertretbaren Maße Beförderungen auszusprechen.
Hierfür sind auch bereits in den Haushaltsplanungen für 2015 insgesamt 50.000 Euro
für Beförderungsmehrkosten durch das Haupt- und Personalamt berücksichtigt und
angemeldet worden. Die aus den geplanten Stellenanhebungen resultierenden
Beförderungen werden je nach Wirksamkeit einen Mehrbetrag von knapp 40.000 Euro
verursachen, die insoweit abgedeckt sind.
Die durch den Rat eingerichteten Beförderungsstellen werden zunächst durch den
Bürgermeister im Rahmen seiner Organisationshoheit einzelnen Amtsbereichen
zugewiesen. Im Anschluss daran werden diese Stellen hausintern zur Besetzung
ausgeschrieben und entsprechend den beamtenrechtlichen Regelungen zur
Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben.
Von daher werden alle beabsichtigten Beförderungen frühestens im Haushaltjahr 2015
wirksam. Eine Änderung des Stellenplans für 2014 ist somit nicht mehr notwendig.
c) Rechtslage:
GO NRW und Hauptsatzung der Kupferstadt Stolberg. Die Stellungnahme des
Personalrates ist beigefügt.
d) Finanzierung:
Die Beförderungsmehrkosten sind in den Haushaltsplanungen für die Folgejahre
berücksichtigt.
Kupferstadt Stolberg



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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