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Abfallentsorgungsgebühren 2015 Sh. TOP B) 9., HA 09.12.2014


Letzte Beratung
Donnerstag, 11. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Rat
Originaldokument
http://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=372259

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der neuen
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
für das Jahr 2015 gemäß Anlage 1.
Die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfskalkulation ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
b) Sachverhalt:
Die Abfallgebühren für das Jahr 2015 können trotz vereinzelt steigender Kosten und geringerer
Papiererlöse aufgrund von Überdeckungen aus Vorjahren auf dem Niveau des Jahres 2014
gehalten werden.
Die Verbrennungsgebühren der MVA Weisweiler bleiben ebenfalls unverändert.
Die konkreten Gebühren für jeden Gefäßtyp können der als Anlage 2 beigefügten
Gebührenbedarfskalkulation auf Seite 3 entnommen werden.
Das vorgehaltene Litervolumen blieb im Vergleich zum Jahr 2013 konstant.
Die Müllmengen entwickelten sich bis Oktober 2014 wie folgt:
Restmüll Sperrmüll Grünabfall Papier Holz
unverändert - 17 % + 10 % unverändert +6%
c) Rechtslage:
Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallgesetz NRW, Kommunalabgabengesetz NRW
d) Finanzierung:
Die Abfallbeseitigung ist eine kostenrechnende Einrichtung, die 100 % Kostendeckung
anstrebt.
6010
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung


Anlagen, siehe Originaldokument



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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