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Erlass einer Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Sh. TOP 8) 10., HA 09.12.2014


Letzte Beratung
Donnerstag, 11. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Originaldokument
http://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=372259

a) Beschlussvorschlag:
1 Datum
17.11.2014
Haupt- und Finanzausschusses / Rates
09.12.2014 '2) -
'B)~o. 1 'Z?/ .G·.
Erlass einer Gebührensatzung für den
Rettungsdienst der Kupferstadt Stolberg
(Rhld.)
HA3JJO.
Rat~JG~:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt I der Rat beschließt den Erlass der
Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)
entsprechend der beigefügten Anlage. Die beiliegende Gebührenkalkulation ist
Bestandteil des Beschlusses.
b) Sachverhalt:
Grundlage für die Erzielung der Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst sind die
vom Fachamt für den Rettungsdienst der Kupferstadt Stolberg erstellten
Betriebsabrechnungen 2011, 2012 und 2013, die als Anlage 1 beigefügt sind. Das
Fachamt hat weiterhin die beiliegende Gebührenkalkulation für 2014, die Bestandteil
der Betriebsabrechnungen ist, aufgestellt.
Die Prüfung der v.g. Unterlagen erfolgte am 14.11.2014 durch das Amt für Prüfung und
Beratung.
Für Benutzungsgebühren gilt regelmäßig nach § 6 Abs. 1 KAG, dass das
veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der öffentlichen
Einrichtung oder Anlage in der Regel deckt (Kostendeckungsgebot) und nicht
übersteigen soll (Kostenüberschreitungsverbot).
Die in den beiliegenden Betriebskostenabrechnungen ausgewiesenen Überschusse
bzw. die Unterdeckung wurden nach den Vorschriften des KAG bei der
Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 wie nachfolgend aufgeführt eingerechnet:
Unterdeckung Überschuss eingerechnet in Kalkulation
-€- -€- - € - %
2011 41.918,00 41.918,00 100
2012 84.838,00 84.838,00 100
2013 34.451,00 34.451,00 100
-2-
In der Gebührenkalkulation wurden diese Beträge in die entgeltpflichtigen Kosten
eingerechnet.
Erhebliche Abweichungen zum jeweiligen Vorjahr wurden in der Betriebskostenabrechnungen
entsprechend begründet.
Die nach der Kalkulation errechneten Benutzungsgebühren können nur vereinnahmt
werden, wenn die Gebühren gern. Anlage (kalkulierte Gebühreneinnahmen 2014)
erhoben werden können.
Die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Kostenträger erfolgte mit Schreiben vom
02.09.2014. Am 24.10.2014 haben die Kostenträger schriftlich bestätigt (Anlage 2),
dass hinsichtlich der zukünftigen Gebührensätze das gesetzlich vorgeschriebene
Einvernehmen erteilt ist, so dass dem Erlass der Gebührensatzung für den
Rettungsdienst der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) nichts entgegensteht.
Auf der Basis der kalkulierten Kosten sowie Gebühreneinnahmen 2014 (sh. Seite 4)
wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Gebührentarif für den Rettungsdienst
der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) wie folgt zu ändern:
Gebühren bisher: neu:
EURO EURO
RTW-Grundgebühr bis max. 60 km je Einsatz 274,07 346,98
zzgl. Leitstellenumlage 23,00 23,00
RTW-Gesamtgebühr 297,07 369,98
für jeden RTW-km darüber hinaus 1, 15 1, 15
In den v.g. kalkulierten Kosten sind die zu erstattenden Kosten für die
Hilfsorganisationen enthalten. Aufgrund des in der Zwischenzeit gefaßten Beschlusses
(Einstellung von Personal) ist bei der Erstellung der nächsten Kalkulation von einer
erheblichen Reduzierung auszugehen.
Sonstige Leistungen wie Wartegeld, Desinfektion und Reinigung nach außergewöhnlicher
Verschmutzung sind in die Grundgebühr eingerechnet und werden nicht
mehr gesondert erhoben.
c) Rechtslage:
§ 7 GO NRW in Verbindung mit§§ 1, 2, 4 und 6 KAG NRW und § 6 RettG NRW.
d) Finanzierung:
Siehe hierzu die beiliegenden Betriebskostenabrechnungen Rettungsdienst 2011,
2012 und 2013 und die Gebührenkalkulation 2014.
-3-
Das Fachamt rechnet mit Einnahmen in Höhe von 1.104.692, 11 €.
e) Personelle Auswirkung:
entfällt
Dr. Tim rüttemeier
Bürgermeister


Anlagen, siehe Originaldokument



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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