Aus dem Protokoll: Der 1. Beig. Voigtsberger berichtet über die weiterhin unveränderte Situation der leistungsempfangenden Flüchtlinge im Stadtgebiet Stolberg, aufgrund derer die Vorhaltung der Turnhalle Propst-Grüber-Schule als Erstaufnahmeeinrichtung nicht mehr erforderlich sei. Diese könne vielmehr - die geschilderte Sachlage weiterhin vorausgesetzt- ab 01.09.2016 für den Schul- und Vereinssport freigegeben werden.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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