Glossar
- Genfer Flüchtlingskonvention
- Definition:
Internationale, von ca. 150 Staaten unterzeichnete Konvention, die festlegt, wer ein Flüchtling ist und welche Rechte und Hilfen er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. Zusätzlich ist darin niedergelegt, welche Pflichten damit für den Flüchtling einhergehen: Kriegsverbrecher z.B. sind vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen.
Weitere Infos:
Genfer Flüchtlingskonvention + Zusatzprotokoll im Wortlaut
Wikipedia "Genfer Flüchtlingskonvention"
UNHCR zur FlüchtlingskonventionGesetze:
Artikel 16 GG Absatz 3 und 4
§ 60 AufenthG Absatz 5 und 7
§ 25 AufenthG
§ 3 AsylG - GFK
- Abkürzung für: Genfer Flüchtlingskonvention