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20. Dezember 2018 - Im Archiv seit 05.01.2019 Fördermittel für Migranten-Selbst-Organisationen - Beantragung bis 4.1.2019

MSO in Nordrhein-Westfalen können Fördermittel zur Durchführung von Projekten in Höhe von bis zu 100.000 € beantragen.

Es gibt im Rahmen des Förderprogramms drei Förderbereiche:
1. Anschubförderungen für junge MSO
2. Einzelprojektförderungen für projekterfahrene MSO und
3. Partnerprojektförderungen für Projekterfahrene MSO, die andere MSO unterstützen wollen.

Die Förderung beträgt jährlich bis zu 6.000 Euro (Anschubförderung), 15.000 Euro bzw. 50.000 Euro (Einzelprojektförderung) oder sogar 15.000 Euro bzw. 100.000 Euro (Partnerprojektförderung).

Anschubförderungen erfolgen als Vollfinanzierung. Einzel- und Partnerprojektförderungen erfolgen als Anteilsfinanzierung von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil kann bis zu 15 % durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.

Anträge sollen bis zum 4. Januar 2019 (Ordnungsfrist) bei der Bewilligungsbehörde, dem Kompetenzzentrums für Integration (Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg), eingehen.

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Fördermittel

Quelle: InfoBrief des Kommunalen Integrationszentrums Aachen