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04. August 2016 - Im Archiv seit 11.08.2016 Anbieten von Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Um Flüchtlingen mit einer individuell guten Bleibeperspektive eine möglichst frühzeitige Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen zu können, fördert die Landesregierung NRW Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.

Pro Bezirk der Agenturen für Arbeit können maximal 8 basale Sprachkurse gefördert werden. Diese sollen analog den Standards der Integrationskurse des Bundes durchgeführt werden und mit dem Zielniveau A1 GER abschließen. Im Einzelfall können Fahrtkosten von Teilnehmern erstattet werden.

Antragstellende können sein:
- Volkshochschulen und die nach § 14 des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannten Einrichtungen,
- vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannte Integrationskursträger,
- anerkannte Träger der Jugendhilfe aus dem Bereich der Jugendberufshilfe, mit einschlägigen Erfahrungen oder
- Partner eines regionalen Bleiberechtsnetzwerks, welche die Koordination vor Ort gewährleisten und mit den unter a bis c genannten örtlichen Trägern zusammenarbeiten.

Abgabe von Interessensbekundungen bis zum 10.08.2016!

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Deutsch unterrichten , Arbeit , Bildung