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25. Oktober 2017 Entwicklung des Familiennachzugs

Auf die anerkannten Asylbewerber und Geflüchteten werden bis Ende 2017 voraussichtlich 100.000 bis 120.000 Ehepartner und minderjährige Kinder im Ausland entfallen, die einen Anspruch auf Familiennachzug haben.

Zahlen bis Ende 2017
600.000 anerkannte (volljährige) Flüchtlinge in Deutschland (polit. Asyl + Flüchtlingsschutz nach GFK + subsidiärer Schutz).

400.000 haben politisches Asyl oder Flüchtlingsschutz nach GFK zuerkannt bekommen - zu diesen gehören etwa 100.000 - 120.000 Ehepartner und minderjährige Kinder, die einen Anspruch auf Familiennachzug haben.

200.000 Menschen unterliegen dem subsidiären Schutz und haben aktuell kein Anrecht auf Familiennachzug - dies betrifft etwa 50.000 - 60.000 Ehepartner und minderjährige Kinder, die im Moment nicht nachkommen dürfen.

Grundlage dieser Zahlen ist die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten. Diese stützt sich auf eine Befragung von 4.816 volljährigen Personen, darunter 4.708 Personen, die vom 1.1.2013 bis zum 31.1.2016 als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind.

Der ausführliche Bericht von Herbert Brücker im IAB-Forum beschäftigt sich weiterhin mit folgenden Themen:

  • Wie viele Geflüchtete haben ein Recht auf den Nachzug von Familienangehörigen?
  • Bisherige Entwicklung des Familiennachzugs
  • Schätzung der nachzugsberechtigten Familienangehörigen
  • Analyse der Familienstruktur von Geflüchteten
  • Unterschiede zwischen den Herkunftsländern
  • Die Entwicklung des Nachzugspotenzials im Zeitverlauf
  • Das Potenzial an nachzugsberechtigten Familienangehörigen
  • Rechtliche Nachzugsberechtigung und Nachzugspotenzial


Tabellarische Auflistungen im Bericht

  • Zahl der Familienangehörigen pro in Deutschland lebendem volljährigen Geflüchteten
  • Zahl der Familienangehörigen pro in Deutschland lebendem volljährigen Geflüchteten nach Herkunftsland
  • Zahl der Familienangehörigen pro in Deutschland lebendem volljährigen Geflüchteten nach Zugangsjahr
  • Zahl der volljährigen Geflüchteten und ihrer nachzugsberechtigten Familienangehörigen nach Schutzstatus
  • Zahl der volljährigen Geflüchteten und der Angehörigen deren Kernfamilie nach Schutzstatus



Zusammenfassung
Die Zahl der im Ausland lebenden nachzugsberechtigten Familienangehörigen von Geflüchteten ist deutlich geringer als in der Öffentlichkeit häufig genannt – so wird vielfach eine Zahl von rund einem, mitunter von drei bis vier nachzugsberechtigten Familienangehörigen angenommen.
Zwei Gründe sind ausschlaggebend dafür - die Alters- und Familienstruktur der Geflüchteten und die Mehrzahl der Ehepartner und Kinder befindet sich bereits in Deutschland.


Ausführlicher Artikel von Herbert Brücker:
iab-forum.de

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Familiennachzug