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26. September 2016 Entwurf zur Wohnsitzauflage in NRW

Nach dem Integrationsgesetz können nun auch die Länder eine Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete (Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, Aufenthaltserlaubnis) in einer Gemeinde aussprechen. Die Landesregierung NRW hat nun einen Gesetzesentwurf dazu vorgelegt.

NRW will ausdrücklich von der Möglichkeit einer Wohnsitzauflage Gebrauch machen.

Dazu soll zunächst ein Integrationsschlüssel für die nordrhein-westfälischen Gemeinden erstellt werden:
- zu 80% aus dem Einwohneranteil der Gemeinde an der Gesamtbevölkerung des Landes
- zu 10% aus dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes
- zu 10% aus dem Arbeitslosenanteil der Gemeinde (§ 4 Abs. 2)

Bei Gemeinden, die der Mietpreisbegrenzung unterliegen oder einen hohen Anteil an Sozialhilfe- / ALGII-Beziehern aus bestimmten EU-Ländern haben, verringert sich der Anteil um 10%. Dieser wird auf die restlichen Gemeinden verteilt. (§ 4 Abs. 3 + 4)

Personen, die nicht in einer Landeseinrichtung untergebracht sind und bereits in einer Gemeinde ihren Wohnsitz haben, sollen - sofern sie nicht verpflichtet sind in einem anderen Bundesland zu wohnen - ihre Zuweisung in die Gemeinde erhalten, in der sie bereits wohnen. Auch bestehende Familienstrukturen - insbesondere im Hinblick auf pflegende Angehörige - sollen berücksichtigt werden (§ 5).

Die Zuweisungen sollen möglichst nicht rückwirkend erfolgen - d.h. bei Personen, die ihre Anerkennung vor dem 6.8.2016 erhalten haben, sollen keine Zuweisung erhalten. (§ 5).

Weitere Infos:
Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Wohnsitzes für anerkannte Flüchtlinge und Inhaberinnen und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung - AWoV) vom 13. September 2016

Arbeitshilfe zur Wohnsitzauflage des Paritätischen (PDF, Stand 10/2016)

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Asylverfahren , Flüchtlingspolitik