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30. März 2017 Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen - März 2017

Themen: Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten / Humanitäre Aufnahme gemäß § 22 AufenthG / Subsidiär Schutzberechtigte im Klageverfahren auf Flüchtlingsanerkennung / Terminbeantragung bei den deutschen Auslandsvertretungen / Wartezeiten auf einen Termin an den deutschen Auslandsvertretungen

Kurzzusammenfassung der Fachinfo des DRK-Suchdienstes:

Humanitäre Aufnahme gemäß § 22 AufenthG
Vor dem Hintergrund des seit März 2016 ausgesetzten Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutz hat das Auswärtige Amt mittlerweile dem förmlichen Antrag auf Erteilung eines (humanitären) Visums gemäß § 22 S. 1 AufenthG bei den deutschen Auslandsvertretungen ein Vorprüfverfahren vorgeschaltet.

Personen, die eine humanitäre Aufnahme gemäß § 22 S. 1 AufenthG begehren, sollen eine schriftliche Anfrage an das Auswärtige Amt an die E-Mail-Adresse 508-9-R1auswaertiges-amt.de senden. In den Fachinfos des DRK-Suchdienstes im Anhang findet sich die Beschreibung des Antragsverfahrens.

Anträge auf Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten im Klageverfahren auf Flüchtlingsanerkennung
Das Auswärtige Amt hat mittlerweile eine Weisung herausgegeben, dass auch Anträge auf Familiennachzug von Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten, die sich in einem asylrechtlichen Klageverfahren auf Zuerkennung des (vollen) Flüchtlingsstatus gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 Abs. 1 AsylG) befinden, abgelehnt werden sollen. Zuvor konnten diese Visumanträge zurückgestellt werden, bis über den Flüchtlingsstatus des hier lebenden Angehörigen abschließend entschieden ist.

Terminbeantragung bei den deutschen Auslandsvertretungen
Angehörige von syrischen subsidiär Schutzberechtigten haben jetzt auch bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei (ähnlich wie an der Deutschen Botschaft in Beirut und Kairo) die Möglichkeit, Termine für einen entsprechend späteren Zeitpunkt zu buchen. Hierfür wird im Online-Terminvergabesystem von iDATA jetzt auch der subsidiäre Schutzstatus abgefragt.

Wartezeiten auf einen Termin an den deutschen Auslandsvertretungen
Beirut: 12 - 14 Monate
Türkei: 5 - 6 Monate
Erbil: 15 Monate
Amman: 8 Monate
Khartum: 10 - 12 Monate
Addis Abeba: 12 - 15 Monate

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Asylverfahren , Familiennachzug