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12. Dezember 2016 Fachinfos des DRK-Suchdienst zum Familiennachzug

Der DRK-Suchdienst veröffentlicht ein Infoblatt mit aktuellen Informationen zum Stand beim Familiennachzug (11/2016)

Kurzzusammenfassung:

1. Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Laut Auswärtigem Amt können Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten bereits jetzt einen Termin für den Zeitraum nach dem 16. März 2018 an der Deutschen Botschaft in Beirut vereinbaren.

In Härtefällen kann ein Antrag auf humanitäre Aufnahme (nach § 22 AufenthG) gestellt werden - Termine hierzu sollen bei den Botschaften über die Kategorie für nationale Visa für mehr als 90 Tage gebucht werden, nicht über Familiennachzug.

2. Probleme mit der Terminliste 2 an der Deutschen Botschaft in Beirut
Falsch in die Terminliste eingetragene Daten können nach wie vor nicht korrigiert werden - die betroffenen Terminanfragen müssen erneut gestellt werden. Um in Eilfällen einen vorgezogenen Termin zu erhalten, sollen sich die Antragstellerper E-Mail an die Deutsche Botschaft in Beirut wenden.
Die Adresse lautet: visabeir.diplo.de

3. Neues Terminvergabesystem an der Deutschen Botschaft in Amman
Am 26. Oktober 2016 wurde das Terminbuchungssystem in Amman umgestellt. Die Deutsche Botschaft in Amman arbeitet jetzt ähnlich wie die Deutsche Botschaft in Beirut mit einer Terminliste. Im Gegensatz zur Terminbuchung an der Deutschen Botschaft in Beirut muss in Amman nur  ein Termin pro Familie (Eltern und Kinder) gebucht werden.

4. IOM-Familienunterstützungsprogramm
In den Unterstützungszentren der IOM zum Familiennachzug nach Deutschland in Istanbul, Gaziantep und Beirut wird kein Deutsch gesprochen. Anfragen  an  die
Zentren sollten deshalb in arabischer oder englischer Sprache erfolgen.
Siehe hierzu auch den Bericht des Flüchtlingsrat Niedersachsen


Dies und viele weitere Hinweise und Links zu den Terminbuchungen der verschiedenen Botschaften im PDF im Anhang.

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Asylverfahren , Familiennachzug