01. Juli 2016 FAQ zum Visumverfahren beim Familiennachzug von Schutzberechtigten
Veröffentlicht vom Auswärtigen Amt im Juni 2016
Beantwortet werden folgende Fragen:
- An welchen deutschen Auslandsvertretungen können Anträge auf Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge aus Syrien und aus Irak gestellt werden?
- Wie sind die Rechts- und Konsularbereiche an diesen Botschaften jeweils aufgestellt (Anzahl der Schalter und Mitarbeiter, die Anträge auf Familienzusammenführung bearbeiten)?
- Wie sind die Fallzahlen für die jeweiligen Botschaften? Wie viele Anträge wurden bis jetzt abschließend bearbeitet, d.h. entsprechende Visa erteilt; wie viele Anträge sind noch unbearbeitet? Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Visumbeantragung?
- Was sind die häufigsten Gründe, warum ein Visum nicht erteilt werden kann? Warum ist die Bearbeitung der Anträge so zeitaufwändig?
- Was muss vorliegen, damit ein Sondertermin erteilt werden kann?
- Was muss vorliegen, damit ein Sondertermin erteilt werden kann? Sind weitere Personalverstärkungen beabsichtigt? Wenn ja, in welchem Umfang?
- Was ist hinsichtlich der Terminvergabe zu beachten?
- Was ist wahr an Vorwürfen zu einem „Terminhandel“ an deutschen Auslandsvertretungen?
Wo erhalte ich ausführliche Informationen?
Webportal (Deutsch, Englisch, Arabisch):
familyreunion-syria.diplo.de
Visastellen in der Türkei:
tuerkei.diplo.de
Botschaft Beirut:
beirut.diplo.de
Botschaft Amman:
amman.diplo.de
Generalkonsulat Erbil:
irak.diplo.de
Antworten auf die Fragen im Anhang zum Herunterladen (PDF)