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01. Juli 2016 FAQ zum Visumverfahren beim Familiennachzug von Schutzberechtigten

Veröffentlicht vom Auswärtigen Amt im Juni 2016

Beantwortet werden folgende Fragen:

  1. An welchen deutschen Auslandsvertretungen können Anträge auf Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge aus Syrien und aus Irak gestellt werden?
  2. Wie sind die Rechts- und Konsularbereiche an diesen Botschaften jeweils aufgestellt (Anzahl der Schalter und Mitarbeiter, die Anträge auf Familienzusammenführung bearbeiten)?
  3. Wie sind die Fallzahlen für die jeweiligen Botschaften? Wie viele Anträge wurden bis jetzt abschließend bearbeitet, d.h. entsprechende Visa erteilt; wie viele Anträge sind noch unbearbeitet? Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Visumbeantragung?
  4. Was sind die häufigsten Gründe, warum ein Visum nicht erteilt werden kann? Warum ist die Bearbeitung der Anträge so zeitaufwändig?
  5. Was muss vorliegen, damit ein Sondertermin erteilt werden kann?
  6. Was muss vorliegen, damit ein Sondertermin erteilt werden kann? Sind weitere Personalverstärkungen beabsichtigt? Wenn ja, in welchem Umfang?
  7. Was ist hinsichtlich der Terminvergabe zu beachten?
  8. Was ist wahr an Vorwürfen zu einem „Terminhandel“ an deutschen Auslandsvertretungen?

 

Wo erhalte ich ausführliche Informationen?

Webportal (Deutsch, Englisch, Arabisch):
familyreunion-syria.diplo.de

Visastellen in der Türkei:
tuerkei.diplo.de

Botschaft Beirut:
beirut.diplo.de

Botschaft Amman:
amman.diplo.de

Generalkonsulat Erbil:
irak.diplo.de


Antworten auf die Fragen im Anhang zum Herunterladen (PDF)

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Asylverfahren , Familiennachzug

Quelle: BumF Newsletter Juni 2016