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10. Oktober 2016 - Im Archiv seit 30.11.2016 Fördermöglichkeiten für interreligiöse Zusammenarbeit in der Flüchtlingsarbeit

Die Projekte müssen noch in diesem Jahr stattfinden; über die Bewilligungen wird zeitnah innerhalb von 3-4 Wochen entschieden.

Zielgruppe der förderwürdigen Projekte
Mit den einzelnen Projekten sollen unter den Geflüchteten insbesondere junge Erwachsene und unbegleitete Minderjährige erreicht werden.

Was kann gefördert werden?
Den Flüchtlingen soll akut, aber auch nachhaltig geholfen werden. Gefördert werden dafür Bildungsangebote (z.B. Sprachkurse, Integrationskurse, Bildungsangebote für Frauen) oder interreligiöse Dialogangebote (Feste, Besuche von Gotteshäusern etc.).
Wichtig ist, dass die Einzelprojekte bis zum 31.12.2016 abgeschlossen sein müssen.

Wer kann sich bewerben?
Für ein Einzelprojekt müssen mindestens zwei Antragsteller unterschiedlicher Religion als gemeinsame Projektträger auftreten, wobei ein Träger muslimisch sein soll. Antragsteller können Gemeinden, Einrichtungen, Vereine, Initiativen oder auch Einzelpersonen sein. Weitere Gemeinden und Einrichtungen der drei beteiligten Religionen sowie kommunale Partner und andere Akteure in der Flüchtlingshilfe können einbezogen werden.

Weitere Infos:
weisstduwerichbin.de

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Fördermittel

Quelle: Infobrief des Kommunalen Integrationszentrum Aachen