11. April 2017 Gewaltschutzkonzept des Landes NRW für Flüchtlingseinrichtungen
Es geht um vorbeugende und eingreifende Maßnahmen mit dem Ziel "dass die Landeseinrichtungen zu noch sichereren Orten für Geflüchtete werden, an denen eine Kultur des friedvollen Miteinanders und des gegenseitigen Respekts gelebter Alltag ist." (Präambel)
Leitbild
"Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz vor Gewalt, vor sexuellen Übergriffen, sexuellem Missbrauch und Diskriminierung.
Der asylsuchende Mensch steht im Mittelpunkt der Betrachtung. Seine elementaren Bedürfnisse sollen berücksichtigt werden. Neben der Prävention ist die Intervention, insbesondere die Hilfe und Unterstützung für Betroffene von Gewalt und Diskriminierung von besonderer Bedeutung." (LGSK NRW, S. 9)
Inhalt
Präambel
Begriffsbestimmung „Gewalt“
Informationen zum Umgang mit dem Konzept Struktur des Konzepts
Teil I: Prävention - Leitlinien
Planung bzw. Um- und Ausbau von Einrichtungen
Umsetzung der Qualitätsstandards
Belegungsmanagement
Betreuung
Sicherheit
Soziale Beratung
Handlungssicherheit
Vernetzung mit externen Partnern
Verhaltenskodex
Bewerbung und Controlling
Teil II: Intervention - Basisinformationen und Leitlinien
Umgang mit Notfällen/Gefährdungslagen
Schutz der Betroffenen - Hilfe und Unterstützung
Zugang zu Beratungs-,Hilfs-undUnterstützungsangeboten / Bereitstellung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern
Opferschutz
Hinweise zum Umgang mit der Presse