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24. September 2015 Hilfen für schwangere Flüchtlinge

Die Bundesstiftung hilft seit 1984 schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen, z. B. der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk, bei donum vitae, pro familia, beim Sozialdienst katholischer Frauen oder bei den Schwangerschaftsberatungsstellen der Städte und Landkreise, zu stellen (nicht bei der Bundesstiftung). Diese Verbände stehen im Telefonbuch und Internet und informieren Sie über die Beratungsstellen in Ihrer Umgebung. Bemühen Sie sich rechtzeitig um einen Beratungstermin, da die Mittel vor der Geburt beantragt werden müssen. Antragsformulare erhalten Sie bei den Beratungsstellen.

Wie hilft die Bundesstiftung?

Die Mittel der Stiftung werden z. B. für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes gewährt. Die Zuschüsse werden nicht als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe und Dauer der Hilfe richten sich nach Ihren persönlichen Umständen, aber auch nach den Gesamtzahlen der Antragstellerinnen in Notlagen. Die Bundesstiftung begründet keine Rechtsansprüche. Der Bund stellt der Bundesstiftung für ihre finanziellen Hilfsmaßnahmen jährlich 92 Mio. Euro zur Verfügung. Die Bundesstiftung zahlt nicht unmittelbar an Sie selbst, sondern für schwangere Frauen in Notlagen an die Landesstiftungen für Frauen und Familien in Not und ähnliche zentrale Einrichtungen in den Bundesländern. In Bayern, Berlin, Rheinland- Pfalz und Thüringen helfen die Landesstiftungen auch mit eigenen Stiftungsmitteln.

Mit der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ werden jährlich ca. 150.000 schwangere Frauen in einer Notlage in unbürokratischer Form unterstützt, um die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Betreuung des Kleinkindes zu erleichtern.

Weitere Infos:
bmfsfj.de
bundesstifung-mutter-und-kind.de

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Ehrenamt