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02. März 2016 Jedermann-Konten-Gesetz gilt auch für Menschen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung

Der Bundestag hat am 25.02. das „Jedermann-Konten-Gesetz“ verabschiedet. Künftig darf jeder Bürger und jede Bürgerin ein Konto eröffnen.

Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung in Deutschland leben. Voraussetzung ist, dass der Kunde geschäftsfähig - also mindestens 18 Jahre - alt ist.

Außerdem wird der Kontowechsel von einer Bank zur anderen leichter.

Weitere Infos:
bundesregierung.de

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Ehrenamt , Asylverfahren