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01. August 2016 Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in jeder Form von Flüchtlingsunterkunft (Juli 2016)

Inhaltsverzeichnis

Mindeststandard 1: Einrichtungsinternes Schutzkonzept
Gültigkeit und Verpflichtung intern
Gültigkeit und Verpflichtung extern
Geschlechtsspezifisch und risikobewusst
Integrierend
Partizipativ, transparent und offen zugänglich
Bekenntnis zum grenzachtenden Umgang und Gewaltfreiheit als Leitbild
Vertraulichkeit und Privatsphäre schützen

Mindeststandard 2: Personal und Personalmanagement
Rollen und Verantwortlichkeiten
Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung
Personalgewinnung und -management
Sensibilisierung und Weiterbildung

Mindeststandard 3: Interne Strukturen und externe Kooperation
Hausordnung
Einrichtungsinterne, feste Ansprechpersonen
Unabhängige Beschwerdestelle
Aktiv über Rechte und Hilfsangebote informieren
Informationen verständlich machen und Sprachbarrieren überwinden
Niedrigschwelliges Kurs- und Beratungsangebot
Kooperationspartner/-innen einbinden

Mindeststandard 4: Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen / Risikomanagement
Standardisierte Verfahrensweise bei Verdacht auf Gewalt
Standardisierte Verfahrensweise bei Gewalt
Gefährdungslage nach Gewalt einschätzen
Hinzuziehung der Polizei.
Rechte der Opfer geltend machen

Mindeststandard 5: Menschenwürdige, schützende und fördernde Rahmenbedingungen
Bauliche Schutzmaßnahmen
Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre garantieren
Kinderfreundliche Räume müssen fester Bestandteil der Einrichtung sein
Geschützte Gemeinschaftsräume für Jugendliche, Frauen und Mütter mit Kindern müssen fester Bestandteil der Einrichtung sein

Mindeststandard 6: Monitoring der Umsetzung des Schutzkonzeptes


Kategorien:
Flüchtlingshilfe