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08. August 2016 Musterklage zur Erlangung des Flüchtlingsschutzes für Asylsuchende aus Syrien

Immer mehr Syrer erhalten nur noch subsidiären Schutz statt den Schutz als Flüchtling und haben damit zwei Jahre kein Anrecht auf Familiennachzug. Der Bundesverband der Diakonie stellt nun das Muster einer Klage auf Flüchtlingsschutz zur Verfügung.

Die Diakonie weist darauf hin, dass die Musterklage nur nach sorgfältiger Prüfung, möglichst mit Unterstützung von erfahrenen Beratenden verwendet werden sollte.
Auch muss gewährleistet sein, dass die Klägerin oder der Kläger für das Gericht im Laufe des Prozesses gut erreichbar ist und zuverlässig Post empfängt.

Mehr dazu und Links zur Musterklage beim Informationsverbund Asyl + Migration:
asyl.net

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Asylverfahren , Flüchtlingspolitik