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21. März 2017 SGB II: Flüchtlinge mit Ehe- oder Lebenspartner/in im Ausland erhalten volle Regelleistung

Die Bundesregierung hat - entgegen der Praxis einiger Jobcenter - anlässlich zweier schriftlichen Anfragen klargestellt, dass verheiratete Flüchtlinge, deren Partner oder Partnerin sich noch nicht in Deutschland befindet, Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende (409 Euro) nach dem SGB II haben.

In der Vergangenheit wurden wiederholt Fälle berichtet, in denen Jobcenter verheiratete Flüchtlinge als "Bedarfsgemeinschaft" einstuften und daraus niedrigere Leistungen ableiteten, obwohl sich die Partnerin oder der Partner der Antragsstellenden noch nicht in Deutschland befand. Den Betroffenen wurde demnach nur Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 2 gewährt (368 Euro). Betroffenen mit Kindern wurde teils auch der Alleinerziehenden zustehende Mehrbedarf verweigert.

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Das Bundessozialgericht stellte demgegenüber bereits in einem Urteil vom 16. April 2013 fest, die reduzierte Leistungsgewährung sei nur dann gerechtfertigt, "wenn beide Eheleute in einer Haushaltsgemeinschaft umfassend 'aus einem Topf' wirtschaften".

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Kategorien:
Flüchtlingshilfe