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11. Januar 2018 Terminvereinbarung für Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wieder möglich

Das Auswärtige Amt bestätigt, dass Terminanfragen für Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten seit Anfang des Jahres wieder entgegengenommen werden.

Aufgrund der langen Wartezeiten bis zu solchen Terminen, können Angehörige von Personen, die in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten haben, bereits ab Januar 2018 Termine zur Visabeantragung vereinbaren, obwohl die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten noch bis Mitte März 2018 gilt.

Mehr dazu beim Informationsverbund Asyl + Migration:

asyl.net

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Familiennachzug

Quelle: Informationsverbund Asyl + Migration