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31. Januar 2017 - Im Archiv seit 01.03.2017 Zulassungsverfahren für Spezialmodule für Akademische Heilberufe

Alle Unterlagen zur Zulassung und dem dazugehörigen Konzept finden sich ab dem 08.02.2017 auf der Seite des BAMF.

Zielsetzung
Ziel des Spezialmoduls der Akademischen Heilberufe ist es, für Humanmediziner/innen, Zahnmediziner/innen und Pharmazeuten/innen auf ihrem Weg zur Approbation die erforderlichen Sprachkenntnisse zu vermitteln. Die Zielgruppe befindet sich im Anerkennungskontext und hat bereits einen Antrag auf Approbation gestellt oder beabsichtigt die Anerkennung.

Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Durchführung von Spezialmodulen für Akademische Heilberufe gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 DeuFöV wird auf Antrag interessierten Trägern ausgesprochen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie des internationalen Rechts.

Einreichung des Antrages
Der Antrag ist in Papierform bis zum 28.02.2017 bis spätestens 18 Uhr einzureichen beim:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 322
Poller Kirchweg 101
51105  Köln 

Kategorien:
Flüchtlingshilfe