Teilen:

31. Oktober 2016 Abschiebungen nach Syrien bis 30.9.2017 ausgesetzt

Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11. Oktober 2016

Am 30. September 2016 hat das Bundesministerium des Innern sein Einvernehmen für die Verlängerung der Aussetzung der Abschiebung nach Syrien um ein weiteres Jahr erklärt.

Abschiebungen nach Syrien sind daher aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen weiterhin bis zum 30. September 2017 auszusetzen. Einschränkungen bezüglich des begünstigten Personenkreises werden nicht vorgenommen.

Den aufgrund dieser Anordnung zu duldenden Personen sind gemäß § 60a Abs. 4 AufenthG entsprechende Bescheinigungen auszustellen.

Der Erlass beim MIK NRW
recht.nrw.de

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Asylverfahren , Flüchtlingspolitik