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12. Mai 2017 Beschaffung einer neuen oder verlorenen afghanischen TAZKIRA

Ausführliche Stellungnahme von Rechtsanwältin Maria Kalin zur Möglichkeit der Beschaffung von Tazkiras vom Ausland aus.

Zusammenfassung der Stellungnahme

Was ist eine Tazkira?
Die Tazkira dient afghanischen Staatsangehörigen häufig als Ersatz für eine Geburtsurkunde und Identitätsnachweis. Zudem stellt sie einen Nachweis des Familienstammbaumes dar. Die Tazkira beinhaltet Informationen über den Wohn- und Geburtsort bzw. den Ort, aus welchem der Vater stammt, den Beruf und einen möglichen Militärdienst sowie Angaben zu Familienangehörigen.

Ohne eine Tazkira ist es nicht möglich, bei den afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland einen Pass zu erhalten.

Wie bekommt man eine Tazkira?
Es ist nicht möglich, eine Tazkira im Ausland ausgestellt zu bekommen. Sie muss persönlich in Afghanistan beantragt werden - zumeist in dem Distrikt des letzten Aufenthaltes in Afghanistan. Kabul ist möglich aber schwierig.

Es ist strittig, ob man das Dokument auch durch einen Vertreter vor Ort beantragen kann - das ist eine Grauzone, die im Wesentlichen von den persönlichen Kontakten zu den afghanischen Behörden abhängt. Details hierzu - auch über den Weg über Verwandte oder Vertrauensanwälte - finden sich in der ausführlichen Stellungnahme im Anhang.

Wie bekommen Frauen eine Tazkira?
Nur in Begleitung eines männlichen Verwandten. Gibt es keinen, können sie auch keine Tazkira erhalten.

Was gilt bei einer verlorgenen Tazkira?
Das Gleiche wie bei einer Neubeantragung - Duplikate werden nur erstellt, wenn der Verlust durch zwei Personen aus derselben Gegend bestätigt wird.

Fazit von von Rechtsanwältin Maria Kalin:"Eine Tazkira vom Ausland aus zu besorgen scheint nur möglich, wenn es vor Ort noch Verwandte gibt, die über gute Kontakte, möglichst am Herkunftsort der betroffenen Person, verfügen.Leben keine Verwandten mehr in Afghanistan oder sind im Ausland lebende Verwandte nicht bereit nach Afghanistan zu reisen, ist der Erhalt einer Tazkira unmöglich. Die Beschaffung einer Tazkira und damit eines Passes, dürften in diesen Fällen nicht zumutbar sein."


Weitere Infos:
Recherche der schweizer Flüchtlingshilfe (PDF, 02/2016)

Übrigens - für Deutschland hiessen afghanische Zustände für das Jahr 2016:
8.546 Tote aus der Zivilbevölkerung
18.900 zivile Verletzte
2.958.325 Binnenvertriebene
6.409.703 im Ausland lebende geflüchtete Deutsche

Zahlenquellen (für die afghanischen Zahlen):
Amnesty International Report 2016/17
UN: Afghanistan Annual Report on Protection of Civilians in Armed Conflict: 2016


Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Asylverfahren