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14. Juni 2017 Familiennachzug von Flüchtlingen im Juni 2017

Fachinformation des DRK-Suchdienstes + des Informationsverbund Asyl + Migration

Neue Informationen zum Familiennachzug des Informationsverbund Asyl + Migration

Neues Infoportal: familie.asyl.net
Merkblatt (03/2018): asyl.net
Themenschwerpunkt im Asylmagazin 04/2017: asyl.net


Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – humanitäre Aufnahme gemäß § 22 AufenthG
Seit Anfang 2017 gab es Anträge auf humanitäre Aufnahme von 313 Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter - bis her haben davon 71 eine Einladung zur Vorsprache in einer deutschen Auslandsvertretung erhalten, 22 durchlaufen das Visumverfahren.

Das Auswärtige Amt schreibt, dass es mittlerweile im Koalitionsausschuss erreicht habe, dass bei Minderjährigen "die Härtefallklausel (§ 22 Aufenthaltsgesetz) jetzt unter stärkerer (!!!, Anm. d. Red.) Berücksichtigung der Kinderrechtskonvention Anwendung findet." (Infoschreiben des Auswärtigen Amtes)

Infoschreiben des Auswärtigen Amtes (PDF, 25. Mai 2017)


Aktuelle Wartzeiten auf einen Termin an den deutschen Auslandsvertretungen in Türkei, Libanon und Irak
Beirut: 9 - 12 Monate
Türkei: 1 Monat
Erbil: 5 - 7 Monate
In der Botschaft in Beirut gibt es ein neues Terminvergabesystem - mehr dazu in den ausführlichen Infos des DRK-Suchdienstes (s.u.)

Fachinformation des DRK-Suchdienstes (PDF, Stand 06/2017)

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Asylverfahren , Familiennachzug