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29. November 2017 Gutachten zum Geschwisternachzug von umF

Untersuchung im Auftrag von Save the Children Deutschland e. V., ob das deutsche Recht den Vorgaben des höherrangigen Rechts entspricht - Studie von Dr. Carsten Hörich - Stand November 2017.

Hintergrund:
Der Familiennachzugsanspruch umfasst bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen lediglich die Eltern. Geschwisterkinder dürfen nur mitreisen, wenn die Eltern nachweisen können, dass sie für die Kinder den Lebensunterhalt selber tragen können und ausreichend Wohnraum bereit steht.

Dieser „monetäre Vorbehalt“ lässt den Mitzug oftmals scheitern und stellt in der Praxis eine unüberwindbare Hürde dar: Aus dem Ausland eine Wohnung zu suchen und die finanziellen Mittel dafür aufzubringen, ist oft faktisch unmöglich. Das Ergebnis sind zum Teil jahrelang getrennte Familien und ein Leben in Unsicherheit und Gefahr für die Kinder, die zurückgelassen werden.

Aus dem Inhalt:
Deutsche Rechtslage und Entscheidungspraxis
- Kindernachzug nach § 32 AufenthG
- Nachzug sonstiger Familienangehöriger im Härtefall nach § 36 Abs. 2 AufenthG

Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
- Vorgaben des Europäischen Sekundärrechts
- Weitere zu beachtende Rechtsvorgaben
a) UN-Kinderrechtskonvention
b) Europäische Menschenrechtskonvention
c) Grundgesetz
d) EU-Grundrechtecharta
e) Fazit

Handlungsempfehlung an Verwaltung und Politik


Kategorien:
Flüchtlingshilfe , UMF , Familiennachzug , Flüchtlingspolitik