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12. Januar 2018 Weitere Sondierungsergebnisse zum Thema Asyl + Migration

Asylverfahren, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Einwanderungsgesetz, sichere Herkunftsstaaten etc.

Kurz zusammengefasst:

Asyl, GFK + "Obergrenzen" (S. 19):
Das Grundrecht auf Asyl und die GFK bleiben unangetastet – die Zuwanderungszahlen (inklusive
Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) sollen die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen.

Bekämpfung von Fluchtursachen (S. 20):
- Entwicklungszusammenarbeit verbessern 
- Ausbau humanitären Engagements
- Engagement für Friedenssicherung ausweiten (u.a. Stärkung internationaler Polizeimissionen)
- Faire Handels- und Landwirtschaftspolitik (faire Handelsabkommen)
- Verstärkter Klimaschutz
- Restriktive Rüstungsexportpolitik

Zuwanderungsgesetz + langjährig Geduldete (S. 21):
Es soll ein Zuwanderungsgesetz geben
Vereinfachungen für gut integrierte langjährig Geduldete
Bundesweit einheitliche 3plus2-Regelung (Aufenthaltsrecht für 3 Jahre Ausbildung + 2 Jahre Arbeit)

Integration (S. 21):
Es soll "Angebote nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns für Spracherwerb und  Beschäftigung" für diejenigen geben, bei denen eine Ausreise nicht zeitnah zu erwarten ist - dabei soll aber "eine Verfestigung
von Aufenthaltsrechten" vermieden werden.

Zentrale Aufnahmeeinrichtungen (S. 21f):
Es soll zentrale Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (versehen mit dem euphemistischen Akronym "ANkER") geben, in die alle - auch unbegleitete Minderjährige (noch vor  deren Inobhutnahme durch die Jugendämter) - zur Identitätsfeststellung kommen sollen.
Diejenigen mit "guter Bleibeperspektive" werden auf die Kommunen verteilt, alle anderen sollen - bei negativem Asylverfahren - direkt aus der Einrichtung ins Heimatland zurück reisen (bevorzugt freiwillig).
Der Auftenthalt in einer "ANkER"-Einrichtung bringt Residenzpflicht und Sach- statt Geldleistungen mit sich.

Sichere Herkunftsländer (S. 22):
Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter 5 Prozent sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.

Ergebnis der Sondierungen herunterladen (PDF)

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Flüchtlingspolitik