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Stärkung des Kommunalen Integrationszentrums;
1. Personelle Ausweitung und strategische Weiterentwicklung
2. Zustimmung zur Erhöhung der Personalaufwendungen (Basisansatz)


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. März 2017 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8462

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1.Er nimmt zur Kenntnis, dass der Landtag NRW

-Kreisen mit einem Kommunalen Integrationszentrum ab dem Jahr 2017 Zuwendungen für drei weitere Personalstellen in Höhe von bis zu 50.000 € je Stelle zur Verfügung stellt,

-zusätzlich 1,5 Lehrkräfte (Stellen im Landesdienst) an Kreise mit Kommunalen Integrationszentren abordnet, zweckgebunden für die Unterstützung von Schulen zur interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung,

-Sachkosten für niedrigschwellige Dolmetscherdienste oder Integrationslotsenangebote von bis zu 50.000 € zur Verfügung stellt.

2.Er beschließt die personelle Ausweitung mit einem Stellenvolumen von insgesamt drei Vollzeitstellen und die strategische Weiterentwicklung des Kommunalen In­tegrationszentrums im Handlungsfeld „Querschnitt“ (Themenschwerpunkte: „MSO-Migrantenselbstorganisationen“, „Elementarbereich“ und einem noch zu benennenden neuen Themenschwerpunkt ab 2017/2018) sowie die zusätzliche kostenneutrale personelle Ausweitung mit einem Stellenvolumen von 1,5 Stellen für abgeordnete Lehrkräfte für die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) vorgegebenen Aufgaben im Handlungsfeld „Bildung“.

3.Er stimmt der durch Landesmittel vollständig gedeckten Erhöhung der Personalaufwendungen (Basisansatz) -vorbehaltlich der finanziellen Förderung durch das Land NRW- um jährlich 150.000 € zu und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Stellen (3,0) hierfür zusätzlich im Stellenplan ab 2018 unbefristet zu berücksichtigen, da die Förderung unbefristet zur Verfügung gestellt wird.

Sachlage:

Mit dem gemeinsamen Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) und des MSW vom 28.12.2016 wird eine Personalausweitung um insgesamt 4,5 Stellen ab 2017 angekündigt (vgl. Anlage).

In der neuen Landesrichtlinie wird festgelegt, dass künftig in jedem Kommunalen Integrationszentrum (Kreis) in der Regel 3,5 statt 2 vom Land freigestellte und voll finanzierte Lehrkräfte arbeiten. Darüber hinaus arbeiten, so die Absicht des Landes, zukünftig in jedem Kommunalen Integrationszentrum (KI) 6,5 vom Land geförderte kommunale Be­dienstete (6 Fachkräfte und eine 0,5 Verwaltungsassistenzkraft). Dies ist eine Erweiterung der Personalkapazität, im Vergleich zur bisherigen Personalausstattung, um 3 Stellen.

Die Aufstockung der Perso­nalausstattung geht einher mit einer zusätzlichen finanziellen Förderung durch das Land in Höhe von 150.000 €. Wurde bislang für die bestehenden KIs eine Förderung von maximal 170.000 Euro p.a. (für 3,5 Stellen) gehrleistet, so wird die För­derung von zukünftig 6,5 Stellen auf 320.000 Euro p.a. erhöht (anteilig für 2017 = 75.000 €; voraussichtlich entstehende anteilige Personalkosten = 72.457 €). Da die zusätzlich vom Land geförderten Stellen unbefristet eingerichtet sind, werden sie ab 2018 zusätzlich in den Stellenplan aufgenommen.

Gleichzeitig stellt das Land allen Kreisen und kreisfreien Städten zukünftig Sachkosten für niedrigschwellige Dolmetscher­dienste oder Integrationslotsenangebote von bis zu 50.000 € zur Verfügung. Im Übrigen werden zusätzlich anfallende (arbeitsplatzbezogene) Sachkosten im bestehenden Budget des KI aufgefangen.

Mit der zusätzlichen Personalausstattung kann die grundsätzliche Intention des Landes NRW umgesetzt werden, die bestehenden KI qualitativ und quan­titativ weiterzuentwickeln. Nachstehend stellt die Verwaltung dar, wie die strategische und inhaltliche Weiterentwicklung bzw. Neuausrichtung des KI der StädteRegion Aachen vorgesehen ist.

Dabei sollte es grundsätzlich darum gehen, vornehmlich den „Querschnittsbereich“ zu stärken bzw. auszubauen, aber auch zugewanderte Menschen mit Fachberatung bei Integrationsfragen entlang der Bildungskette zu unterstützen. Darüber hinaus ist die interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung sowie die Beratung der Schulen bei ihrem Prozess der interkulturellen Öffnung ein Schwerpunkt der KI.

An den Schnittstellen zum Themenbereich Bildung erfolgt die partnerschaftlich orientierte Konzeptentwicklung für den weiteren Ausbau und die Neustrukturierung in gegenseitiger Abstimmung zwischen den Ämtern, die Aufgaben im Bereich der vorschulischen und der schulischen Migration/Integration sowie in dem Übergang Schule/Beruf (A 41 - Schulamt, A 43 - Bildungsbüro, A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung) wahrnehmen.

Unter den genannten Prämissen soll der Querschnittsbereich mit drei zu­tzlichen Stellen (Sozialpädagogen) weiter ausgebaut und neu strukturiert werden:

Eine Stelle (Sozialpädagoge/-in / Soziale Arbeit (o.ä.)) ist im Themenfeld MSO-Migrantenselbstorganisationen“ zur Einrichtung einer Servicestelle MSO vorgesehen.

Das Schwerpunktthema „MSO Starke Partner“ ist Ende 2015 sehr bewusst mit den Erfahrungen aus den vorangegangenen Jahren für den Förderzeitraum 2016/2017 ausgewählt worden, weil aus Sicht der Verwaltung die Einbindung und Professionalisierung der Migrantenselbstorganisationen (MSO) von elementarer Bedeutung für eine gelin­gende und erfolgreiche Integrationsarbeit ist. Aufgrund der flüchtlingsbedingten Herausforderungen, einhergehend mit personellen Engpässen und einer Neuvertei­lung der Aufgaben, konnte dieses Schwerpunktthema in 2016 leider nur einge­schränkt umgesetzt werden. Eine befristete personelle Aufstockung durch das Pro­gramm KOMM AN NRW im letzten Quartal des Jahres 2016 um 1,5 Stellen führte in diesem Themenfeld zwar zu einer dringend notwendigen, aber eben auch nur zu einer zeitlich befristeten und geringen Entlastung. Insofern bietet die neuerliche Personalerweiterung eine echte Chance, den Themenbereich mit der erforderlichen und angemessenen personellen und zeitlichen Kapazität zu bearbeiten.

Neben anderen Aktivitäten, die u.a. eine Bestandserhebung, eine Bedarfsanalyse oder eben auch Veranstaltungsangebote zur Professionalisierung der Migranten­selbstorganisationen umfassen, ist beabsichtigt, eine Servicestelle für Migranten­selbstorganisationen einzurichten.

Die Servicestelle MSO sollte Anlaufstelle und Be­ratungsinstanz für die Migrantenselbstorganisationen in Fragen der Netzwerkarbeit, der Außendarstellung, der Projektakquise oder auch in ganz allgemeinen Fragen der Vereinsorganisation oder notwendiger Integrationsvorhaben sein.

Gleichzeitig und gleichbedeutend wird ein Schwerpunkt der Servicestelle auch darin bestehen, die Migrantenselbstorganisationen interkulturell zu öffnen, um einer möglichen Isolierung dieser Vereine vorzubeugen und Integrationsarbeit zu einem wechselsei­tigen Prozess auf Augenhöhe und gegenseitiger Wertschätzung nachhaltig zu etablieren.

Eine weitere Stelle (Sozialpädagoge/-in / Soziale Arbeit (o.ä.)) sollte den Ele­mentarbereich“ bearbeiten. Der Elementarbereich ist in den vergangenen Jahren zu wenig im Fokus der KI-Arbeit gewesen, da durch die Zuwanderungssituation akute Herausforderungen in anderen Bereichen vorrangig bearbeitet werden mussten.

Da mittlerweile allerdings der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in Famili­enzentren und Kindertagesstätten örtlich in Teilen mehr als 60% beträgt, ist hier ein dringender Handlungsbedarf gegeben. Eine Vollzeitstelle eröffnet die Möglichkeit, etablierte Projekte, wie „Rucksack“, „Griffbereit“, „Hocus und Lotus“ und auch „Ich-Du-Wir“ in die städteregionale Fläche zu tragen. Darüber hinaus bestünde die Möglichkeit, „Interkulturelle Elternarbeit“ auf andere Weise und ggf. in neuen Pro­jekten im Elementarbereich zu erproben und ggfs. zu etablieren.

Die dritte Stelle (Sozialpädagoge/-in / Soziale Arbeit (o.ä.)) im Handlungsfeld „Querschnitt“ ist für die Erarbeitung, Vorbereitung und Umsetzung des neuen Themenschwerpunktes vorgesehen. Dies erfolgt aufgrund der vom Land NRW vorgegebenen Prämisse, dass die Kommunalen Integrationszentren im Zweijahresrhythmus neue Themenschwerpunkte in den Handlungsfeldern „Querschnitt“ und „Bildung“ benennen und bearbeiten müssen. Die Auswahl des neuen, zukünftigen Themenschwerpunktes wird von dem derzeit überarbeiteten Integrationskonzept der Städteregion Aachen abgeleitet.

Die 1,5 Lehrkräfte (kostenneutral für die StädteRegion, da die LehrerInnen unmittelbar durch das MSW abgeordnet werden) im Bildungsbereich haben folgende durch das MSW vorgegebene Aufgaben:

- Beratung neuzugewanderter Kinder, Jugendlicher und deren Eltern beim Ein­stieg in das deutsche Bildungssystem

- Entwicklung und Umsetzung von Angeboten zur Stärkung der Zusammenar­beit zwischen Schule und (neu) zugewanderten Eltern

- Fachliche Beratung von Schulen bei der Entwicklung, Erprobung und Implementierung von Konzepten und Materialien zur Sprachbildung unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit und zur interkulturellen Bildung

- Planung und Durchführung von Qualifizierungs- und Informationsveran­staltungen - Beratung und Unterstützung von Schulentwicklungsprozessen zur interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung

- Koordination/Netzwerkarbeit mit Schulen im Handlungsfeld interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung und durchgängiger sprachlicher Bildung in enger Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht

Mit Bezug zum Teilhabe- und Integrationsgesetz und dem Erlass und der Förder­richtlinie für die Kommunalen Integrationszentren vom 25.06.2012 ist die Arbeit des KI in den unterschiedli­chen Themenfeldern bzw. Arbeitsbereichen vorwiegend strategischer Natur gewe­sen. In der inhaltlichen Tradition der Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) war es bis zur Gründung des KI am 01.07.2013 vorwiegend der Bildungsbereich (Elementarbereich; Übergang Schule-Beruf; Seiteneinsteigerbe­ratung), der bearbeitet wurde. Erst die Gründung des KI und die gesetzliche Grundlage des Teilhabe- und Integrationsgesetzes ermöglichte die vom Land ge­wollte Bearbeitung von Querschnittsaufgaben in der Integrationsarbeit.

In der ersten Phase vom 01.07.2013 bis zum 31.12.2015 hat das KI demzufolge mit den Schwerpunktthemen „Unterstützung der Schulen bei ihrem Prozess der inter­kulturellen Öffnung“ und „Älter werden in der Migrationsgesellschaft“ der Absicht des Landes folgend beide Handlungsfelder, Bildung und Querschnitt bedient.

Die Arbeiten aus RAA-Zeiten im Elementarbereich (u.a. Rucksack-Kita; Griffbereit), im Übergang Schule-Beruf (vorwiegend Gremienarbeit) und in der Seiteneinsteiger­beratung (die vom Land gewünschte Beratung von zugewanderten Kindern und Ju­gendlichen) wurden mit dem vorhandenen Personal weiterhin umgesetzt.

Aufgrund des enormen Flüchtlingszustromes in 2015/2016 wurde dem KI mit der vom Land befristet geförderten Personalausweitung um 1,5 Stellen im Rahmen von KOMM AN NRW zudem ermöglicht, die ehrenamtliche Arbeit in der Flüchtlingshilfe im kom­munalen Bereich befristet zu koordinieren bzw. inhaltlich und beratend zu unterstützen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2016/0346).

Rechtslage:

In § 7 regelt das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integra­tion in NRW vom 08.02.2012 die Förderung von Kommunalen Integrationszentren. In den Kommunalen Integrationszentren werden die beiden bisherigen integrations­politischen Strategien, „Integration durch Bildung“ und „Integration als Quer­schnittsaufgabe“ gebündelt. Das Land NRW gibt durch den gemeinsamen Erlass von MSW und MAIS und der För­derrichtlinie vom 25.06.2012 den gesetzlichen Rahmen dafür vor.

Personelle Auswirkungen:

Die bereits vorhandene personelle Ausstattung des Kommunalen Integrati­onszentrums wird um 3 Stellen (gefördert durch das MAIS) und 1,5 Stellen (finanziert durch das MSW - abgeordnete LehrerInnen), wie oben beschrieben, erweitert. Die zusätzlichen Stellen im Umfang von 3,0 sindr den Entwurf des Stellenplans ab 2018 zu berücksichtigen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Stellenaufstockung des Kommunalen Integrationszentrums wird durch die höhere Förderung des Landes ausgeglichen. Die kalkulierten Personalkosten liegen derzeit unterhalb der maximalen Personalkostenförderung von 50.000 Euro pro Person und pro Jahr (reiner Personalaufwand ohne arbeitsplatzbezogene Sachkosten).

Es ist davon auszugehen, dass die drei Stellen voraussichtlich im Juli 2017 besetzt werden können. Daher werden die Personalkosten für das Jahr 2017 insgesamt 72.457 € betragen. Die Berechnungsgrundlage ist EG 9c Stufe 1. Arbeitsplatzbezogene Sachkosten werden aus dem bestehenden Budget des KI gedeckt.

Im Haushaltsentwurf 2017 stehen im Produkt 06.08.01 „Kommunales Integrationszentrum“ bei Sachkonto 500001 „Personalaufwendungen“ Mittel in Höhe von 518.752 € zur Verfügung. Hierin sind die Aufwendungen für die zusätzlichen Stellen in Höhe von 72.457 bisher nicht enthalten und müssen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Die Landesförderung ist bei Sachkonto 414100 „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land“ bisher mit 301.110 € veranschlagt. Die weitere Förderung wird hier zusätzlich vereinnahmt, sowohl für die Personalkosten 2017 (72.457) als auch für die Sachkosten (niederschwellige Dolmetscherdienste) in Höhe von bis zu 50.000 €. Die Sachaufwendungen sollen aus Sachkonto 543990 „Andere sonstige Geschäftsausgaben“ verausgabt werden. ´

Bei der Aufstellung des Haushalts 2018 werden die Veränderungen entsprechend berücksichtigt und unmittelbar eingeplant.

Soziale Auswirkungen:

Die strategische Weiterentwicklung des Kommunalen Integrationszentrums greift mit der Wahl der o. g. Schwerpunkte und Arbeitsbereiche zentrale Themenbereiche einer problembewussten und lösungsorientierten Integrationspolitik auf und erar­beitet dazu konkrete Handlungsoptionen zum Wohle der betroffenen Menschen.

Im Auftrag:

gez. Prof. Dr. Vomberg

Anlage:

Gemeinsames Schreiben des MSW und MAIS vom 28.12.2016


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. März 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

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Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Tagesordnung

Mittwoch, 22. März 2017Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
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Tagesordnung