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Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge;
hier: Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., PIRATEN und FDP
vom [24.03.2015](si010_j.asp?YY=2015&MM=03&DD=24 "Sitzungskalender 03/2015
anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 18. Mai 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5549

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat zur Sitzung vom 08.12.2016 eine Beratungsvorlage über die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt (V/2015/133-E02).

Diese Vorlage wurde seinerzeit nicht beraten, da der Ausschuss hierzu die Erfahrungsberichte der Kommunen einbeziehen wollte, die bereits eine Gesundheitskarte eingeführt haben.

Die entsprechenden Erfahrungsberichte wurden in diesen Zusammenhang von folgenden Instruktionen erbeten:

  • Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
  • Stadt Alsdorf
  • Bundesstadt Bonn
  • Stadt Gevelsberg
  • Stadt Monheim am Rhein
  • Stadt Mülheim an der Ruhr
  • Stadt Oberhausen
  • Stadt Sprockhövel
  • Stadt Wermelskirchen

Die hier eingegangenen Stellungnahmen sind der Vorlage beigefügt.

Die Stellungnahmen fallen aus Sicht der Verwaltung „durchwachsen“ aus.

Festzustellen ist, dass sich an den rechtlichen/vertraglichen Rahmenbedingungen bisher keine Veränderungen ergeben haben. Auffällig dabei ist insbesondere, dass keine Aussagen zu den anfallenden Kosten gegeben werden (können).

Somit sind folgende Faktoren auf der Grundlage der „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1 a Asylbewerberleistungsgesetz“, abgeschlossen zwischen dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter – stellvertretend für das Land NRW – und den gesetzlichen Krankenkassen, zu berücksichtigen:

  • 8 % Verwaltungskosten auf der Grundlage der Leistungsaufwendungen;

mindestens 10 € je Monat und Flüchtling

  • 200 € mtl. Vorauszahlungsbetrag auf die zu erwartenden Aufwendungen
  • Wegfall einer Aufschiebbarkeitsprüfung
  • 10 Euro für das Ausstellen Gesundheitskarte/Leistungsberechtigten
  • 10 Euro pro Jahr und Leistungsberechtigten als Umlagekosten für den Medizinischen Dienst

Dem gegenüber wird von Seiten der Stadt zurzeit an das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DGG) für die Abrechnung der Leistungsaufwendungen Verwaltungsgebühren in Höhe von lediglich 1 % der Leistungsaufwendungen gezahlt.

Zurzeit erhalten 80 Personen einen Krankenschein durch die Stadt Herzogenrath ausgestellt (Stand Mai 2017).

Die Reduzierung erklärt sich dadurch, dass innerhalb der ersten 15 Monate des Aufenthaltes in Deutschland (sogenannte Wartezeit) der Krankenhilfeanspruch durch die Ausstellung von Behandlungsscheinen durch die Sozialämter sichergestellt wird. Nach der Wartezeit werden die Asylsuchenden gemäß § 264 Abs. 2 SGB V auftragsweise von der gesetzlichen Krankenkasse betreut. Sie erhalten eine Krankenkarte, mit der sie nahezu dieselben Leistungen erhalten wie gesetzlich Krankenversicherte. Die Krankenkassen erhalten die Aufwendungen und einen Verwaltungskostenanteil von den Trägern des AsylbLG erstattet.

Die zur letzten Beratung in 11/2015 durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgte auf der Grundlage von 241 betreuten Personen. Legt man jetzt die Zahl der aktuell für eine Gesundheitskarte in Frage kommenden 80 Personen zu Grunde, wären auf Basis der von Seiten des Landes in der Rahmenvereinbarung prognostizierten durchschnittlichen monatlichen Aufwendungen in Höhe von 200 € je Flüchtling, Aufwendungen in Höhe von 192.000 Euro/Jahr (11/15= 578.400 €) zu erwarten.

Auf dieser Grundlage wären für die Gesundheitskarte Verwaltungskosten in Höhe von 15.360 Euro (11/2015 = 46.272 €) zu zahlen.

Bei Beibehaltung des jetzigen Systems fielen Verwaltungskosten in Höhe von 1.920 Euro (11/15 = 5.784 €) an.

Der Mehraufwand alleine unter Berücksichtigung der höheren Verwaltungskosten beliefe sich somit auf 13.440 Euro/Jahr (11/15 40.488 €).

Je höher die Zahl der zu betreuenden Flüchtlinge ist, um so wirtschaftlich ungünstiger, unter Berücksichtigung der 8-fachen Verwaltungskosten, ist somit die Einführung einer Gesundheitskarte.

In diesem Sinne hatten sich im Rahmen der Befragung des Städte- und Gemeindebundes NRW (NWStGB) die Mitgliedskommunen geäußert und als Gründe für die Ablehnung regelmäßig genannt:

zu hohe Verwaltungskostenpauschale von 8 %

Haftungsrisiko bei Verlust und Missbrauch der Gesundheitskarte

Die Verwaltung hält auch nach Auswertung der Erfahrungsberichte an ihrer Empfehlung fest, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Einführung einer Gesundheitskarte aus folgenden Gründen abzusehen:

  1. Die Einführung der Gesundheitskarte ist wirtschaftlich für die Stadt nicht attraktiv.
  2. Synergien in den Verwaltungsabläufen sind nicht erkennbar.
  3. Die Verweildauer der Flüchtlinge im Asylverfahren hat sich deutlich verkürzt. Anerkannte Flüchtlinge kommen somit durch den Übergang an die Jobcenter deutlich schneller in den Genuss einer freiwilligen Krankenversicherung.
  4. Gerade die kurze Verweildauer im Asylverfahren würde zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand im Hinblick auf die Differenzierung der Kostentragung durch den zutreffenden Kostenträger (Sozialamt oder Krankenkasse) führen.
  5. Das jetzige Verfahren trägt den Interessen der Hilfesuchenden und den Interessen der Verwaltung optimal Rechnung.

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 18. Mai 2017Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

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