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Schulsozialarbeit im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen;
Konzept für die Umsetzung der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2017/2018


Letzte Beratung
Mittwoch, 21. Juni 2017 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8591

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt das Konzept zur Umsetzung der Schulsozialarbeit an den Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen und nimmt die im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Schulstandorten notwendigen Anpassungen zur Kenntnis.

  1. Er beschließt, die aufgrund der Flüchtlingssituation beschlossene Erweiterung der Schulsozialarbeit

- in Monschau bis zum 31.07.2018

und

- r die Grundschulen in Baesweiler bis zum 31.12.2018

fortzusetzen.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die engagierten Bemühungen für die Fortführung/Wiederaufnahme der Förderung von Schulsozialarbeit als Bildungs- und Teilhabeaufgabe durch das Land/den Bund fortzusetzen und hierzu in der 1. Jahreshälfte 2018 einen weiteren Entscheidungsvorschlag vorzulegen.

Sachlage:

Durch die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) seit 2011 initiierte und bis zum 31.12.2014 durch den Bund voll finanzierte Schulsozialarbeit konnte im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen (Städte/Gemeinden Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath) ein flächendeckendes Konzept der Schulsozialarbeit ergänzend zu vorhandenen lan­des­finanzierten Stellen und dem Beratungsangebot an Grundschulen durch die Erziehungsberatungsstelle in Monschau an allen Grund-, Haupt-, Real- und Sekundarschulen sowie Gymnasien in Trägerschaft der Kommunen umgesetzt werden.

Um die Beschäftigung der Schulsozialarbeiter/innen in den Jahren 2015 2017 zu sichern, hat das Land NRW zeitlich befristet einen Landesanteil zur Fortführung der ursprünglich BuT-finanzierten Schulsozialarbeit übernommen. Das MAIS NRW hat am 30.12.2016 mitgeteilt, dass das Land Nordrhein-Westfalen im bisherigen Umfang die Finanzierung der ursprünglich BuT-finanzierten Schulsozialarbeit auch in 2018 sicherstellt. Weiterhin bekräftigte das MAIS NRW die Auffassung, dass die Finanzierung der Bildungs- und Teilhabeberatung Aufgabe des Bundes sei und die Landesregierung schon seit längerem mit Nachdruck auffordere, dass die nötigen Mittel dauerhaft vom Bund zur Verfügung gestellt werden.

Im Hinblick auf diese Bereitschaft des Landes NRW haben sich die Bürgermeister/in der Jugendamtskommunen in der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe am 20.12.2016 einvernehmlich dafür ausgesprochen, Schulsozialarbeit im ursprünglich BuT-finanzierten Rahmen für den Zeitraum der Landesförderung bis zum 31.12.2018 fortzusetzen. Es wurde vereinbart, vor dem Hintergrund der Veränderungen in der Schullandschaft (Zusammenlegung von Schulstandorten) und unter dem Gesichtspunkt der im März 2016 aufgrund der Flüchtlingssituation stattgefundenen Erweiterung der Schulsozialarbeit um 0,5 Stelle, die zunächst befristet bis März 2018 vorgenommen wurde, ein mit den Jugendamtskommunen abgestimmtes Konzept für Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2017/2018 dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der 2. Sitzung 2017 vorzulegen.

Das Konzept (Anlage 1) sowie die Übersicht über die eintretenden Veränderungen zum Schuljahr 2017/2018 (Anlage 2) wurde mit den Schulträgern der bisher BuT-finanzierten Schulsozialarbeit abgestimmt und sind der Sitzungsvorlagen-Nr.: 2017/0275 beigefügt. Dieses Konzept berücksichtigt ebenfalls die durch die Erziehungsberatungsstelle Monschau angebotene Beratung in den Grundschulen Monschaufen, -Konzen, -Imgenbroich sowie in SimmerathSteckenborn und Lammersdorf und die Angebote von Schulsozialarbeit durch das Land bzw. andere Träger.

Berücksichtigt wird ebenfalls die durch den Städteregionstag am 22.10.2015 beschlossene 0,5 Stelle - nach Auffassung der Verwaltung als dauerhafte personelle und sachliche Erweiterung der Schulsozialarbeit -r die aufgetretene Flüchtlingsproblematik. Davon fallen 12 Stunden/Woche für die Grundschulen in Baesweiler und 7 Stunden/Woche für die internationalen Förderklassen am Gymnasium Monschau an (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2015/0353). Diese vorgenommene Erweiterung ist bisher befristet bis Ende Februar 2018. Aufgrund des von den Jugendamtskommunen für den Zeitraum bis 31.12.2018 formulierten Bedarfs sieht das Konzept eine Fortführung dieser Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen in Monschau bis zum 31.07.2018 im Umfang von 7 Stunden/Woche und in Baesweiler, bedingt durch den Bedarf an fünf Grundschulen, im Umfang von 12 Stunden/Woche bis zum 31.12.2018 vor.

Die Reduzierung der Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen in Monschau wird aus Sicht der Verwaltung als möglich angesehen, da mit Ende des Schuljahres 2017/2018 sowohl die Haupt- als auch die Realschule in Monschau aufgelöst wird.

Hinweis:

Die im Text der Vorlage genannten Anlagen werden lediglich den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und in weiteren Exemplaren den Fraktionen separat zur Verfügung gestellt. Sie ist im Übrigen über das Ratsinformationssystem (Allris) abrufbar.

Rechtslage:

Mit Wirkung vom 01.04.2011, in wesentlichen Teilen rückwirkend zum 01.01.2011, ist das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des II. und XII. Buches „Sozialgesetzbuch“ in Kraft getreten. Teil dieses Gesetzes war das Bildungs- und Teilhabepaket, das u. a. die Bereitstellung von Bundesmitteln zur Schulsozialarbeit (befristet bis 31.12.2014) vorsah.

Die Schulsozialarbeit ist verpflichtende staatliche Aufgabe in der Verantwortung des Bundes für Teilhabe. Für das Land ergibt sich die Verpflichtung aus der Verantwortung für Bildung.

Personelle Auswirkungen:

Der Stundenumfang (Jahresarbeitszeitmodell) für die ursprünglich BuT-finanzierte Schulsozialarbeit an den Grundschulen und weiterführenden Schulen im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen einschließlich Koordination beträgt 3,43 Stellen. In diesem Umfang werden Mitarbeiter/Innen bis zum 31.12.2018 befristet beschäftigt (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2017/0134). Nach Erweiterung um 0,5 Stelle aufgrund der Flüchtlingssituation stehen zurzeit 3,93 Stellen zur Verfügung (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2015/0353). Bei Zustimmung zur Umsetzung des Konzepts für Schulsozialarbeit wird die zunächst aufgrund der Flüchtlingssituation bis März 2018 befristete Schulsozialarbeit im Umfang von 0,5 Stelle bis zum 31.07.2018 verlängert und anschließend für die Grundschulen in Baesweiler im Umfang von 12 Stunden/Woche fortgesetzt, gekoppelt an die bestehenden Befristungen für die Schulsozialarbeit im Jugendamtsbereich der StädteRegion bis zum 31.12.2018.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel für die Aufgabe Schulsozialarbeit sind im Haushalt 2017 im Produkt 06.00.03 Schulsozialarbeit (diff. RU)“ wie folgt veranschlagt:

Erträge: 67.055 €

Aufwendungen:232.453 €

Zuschussbedarf:165.398 €

r die Fortsetzung im Haushaltsjahr 2018 sind Erträge/Landeszuschüsse in gleicher Höhe angekündigt.

Bei Fortsetzung der Schulsozialarbeit mit unverändertem Personalschlüssel (inkl. 0,5 Stelle für die Betreuung von Flüchtlingen, Kosten pro Jahr rund 25.000,00 €) entstehen in 2018 bei einer 1%igen Steigerung nach den Orientierungsdaten Personalaufwendungen in Höhe von rund 235.000,00 €.

Nach NKF werden die Mittel konsumtiv verbucht.

Soziale Auswirkungen:

Schulsozialarbeit verfolgt das Ziel der Integration junger Menschen in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt durch Bildung sowie den Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut und sozialer Exklusion. Sie leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Entwicklung und Förderung der Zukunftsgeneration in der StädteRegion Aachen. Schulsozialarbeit hat eine wichtige Rolle im Rahmen inklusiver Weiterentwicklungsprozesse und sichert notwendige Unterstützung bei der Integration von Kindern/Jugendlichen mit Flüchtlingshintergrund.

Im Auftrag:

gez. Terodde

Anlagen:

Konzept Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2017/2018 (Anlage 1)

Schulsozialarbeit im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen Veränderung

Schuljahr 2016/2017 zu Schuljahr 2017/2018 (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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