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Integrationsfest im Jahre 2019


Letzte Beratung
Dienstag, 05. September 2017 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5739

Der Integrationsrat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass Integrationsfest im Jahr 2019 im Rahmen des Herzogenrather Burgsommers durchzuführen.

Sachverhalt:

Entsprechend der Beschlusslage des Stadtrates werden in einem 2-jährigen Turnus die städtischen Integrationspreise im Rahmen eines Integrationsfestes verliehen.

Nach der ursprünglichen Planung war die Durchführung des Integrationsfestes am 09.09.2017, im zeitlichen Rahmen der Woche des Bürgerschaftlichen Engagements vom 09.09. 17.09.2017, vorgesehen.

Aus terminlichen Gründen findet das Integrationsfest schlussendlich am 23.09.2017 statt.

Bei den Beratungen hinsichtlich der Terminierung sowie der Gestaltung des Festes wird regelmäßig der Wunsch geäert, dass Fest als Open-Air-Veranstaltung möglichst an einen zentralen Standort durchzuführen, um eine möglichst hohe Resonanz und Beteiligung der Bevölkerung zu erzielen.

Verwaltungsintern wurde die Angelegenheit erörtert. In diesem Zusammenhang wurde es als vorteilhaft erachtet, das Integrationsfest in einem übergeordneten Kontext/Rahmen einzubinden.

Die Verwaltung regt deshalb an, das nächste Integrationsfest im Jahr 2019 - nach Möglichkeit im Rahmen der „Herzogenrather Burgsommers“ zu integrieren.

Die grundsätzliche Konzeption sieht während des Sommers drei Veranstaltungswochenenden vor, an denen unterschiedliche Unterhaltungsangebote auf bzw. an Burg Rode präsentiert werden. Beispielhaft ist das Programm des Jahres 2013 beigefügt.

Nach Auffassung der Verwaltung könnte das ebenfalls mit einem bunten interkulturellen Rahmenprogramm konzipierte Integrationsfest sehr gut integriert werden. Von Seiten des Fachamtes wird bereits jetzt als Termin der 08.09.2019 vorgeschlagen.

Selbstverständlich würde die Durchführung und Planung des Integrationsfestes wie bisher in enger Abstimmung zwischen Verwaltung und Integrationsrat erfolgen.

Die Verwaltung bittet allerdings bereits zu diesem frühen Zeitpunkt um ein ggf. zustimmendes Votum des Integrationsrates.

Rechtliche Grundlagen:

./.

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 05. September 2017Sitzung des Integrationsrates

Art
Entscheidung
Ausschuß
Integrationsrat
Details
Tagesordnung