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HZE-Bericht 2016


Letzte Beratung
Dienstag, 19. September 2017 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4190

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez. Herbert Zierden

gez. Johannes Braun

Fachdienstleiter

Sachbearbeiter

Darstellung des Vorgangs:

  1. Vorbemerkung

Der nachfolgende Bericht wird die Entwicklung der Fallzahlen und Ausgaben im Bereich der erzieherischen Hilfen (inklusive der Gemeinsamen Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder gem. § 19 SGB VIII, der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen gem. § 20 SGB VIII sowie der Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII) für das Jahr 2016 darstellen. Die gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfen zur Erziehung ergibt sich aus dem SGB VIII.

Bei den dargestellten Fallzahlen in diesem Bericht handelt es sich grundsätzlich um die durchschnittlichen monatlichen Fallzahlen der jeweiligen Hilfeart, so dass auch weiterhin Fallzahlentwicklungen der Stadt Würselen für die letzten 5 Jahre betrachtet werden können. Jedoch soll der Bericht für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2016 in Abschnitt 2.3 um eine Abbildung der Bearbeitungsfälle erweitert und diese dann in den zukünftigen Berichten kontinuierlich aufgenommen werden. Inwiefern sich Bearbeitungsfälle von durchschnittlichen monatlichen Fallzahlen unterscheiden und warum eine entsprechende Betrachtung notwendig erscheint, wird in Abschnitt 2.3 näher erläutert.

Bereits im letzten HzE Bericht der Stadt Würselen wurde das beginnende Fallaufkommen im Bereich der unbegleitet minderjährigen Ausländer (UMA) separat beschrieben. An dieser Darstellungsart wird festgehalten, obwohl weiterhin zu berücksichtigen ist, dass in allen nachfolgend beschriebenen Fallzahlen und Aufwendungen die Leistungen für den Personenkreis UMA inbegriffen sind. Auch aus diesem Grund ist hier eine Betrachtung der Gesamterträge im Bereich der erzieherischen Hilfen zwingend erforderlich, da eine vollumfängliche Kostenerstattung durch das Land für diesen Leistungsbereich erwartet wird.

Eine Erweiterung des HzE Berichts 2016 erfolgt noch durch die Angabe von Fallzahlen in der Erziehungsberatung sowie Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Auch wenn die Beratung durch das Jugendamt nicht unmittelbar zum Leistungsbereich der bisher dargestellten erzieherischen Hilfen gehört und dadurch keine externen Ausgaben entstehen, wirkt sich eine Ausweitung dieser Unterstützungsform auf Fallzahlen und Ausgaben im Bereich der erzieherischen Hilfen aus. Zudem wird das Arbeitsgebiet des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der Sonderdienste umfänglicher und transparenter dargestellt.

  1. Entwicklung der Fallzahlen und Aufwendungen im Bereich der erzieherischen Hilfen insgesamt

Bei den Fallzahlen handelt es sich um einen Jahresdurchschnittswert (Summe aller monatlichen Durchschnittswerte dividiert mit 12)

2.1Entwicklung der Ausgaben und durchschnittlichen monatlichen Fallzahlen

Die Ausgabenentwicklung 2016 verzeichnete einen Ausgabenanstieg von rund 6 % im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt sind die Ausgaben von 6.320.392 € (2015) auf 6.692.725 € (2016) um 372.333 € gestiegen. Die prozentuale jährliche Steigerungsrate der Ausgaben erfährt nach einer deutlichen Reduzierung im Vorjahr (von 12,9% auf 4,2 %) somit zumindest keinen erheblichen Anstieg und das obwohl sich die Ausgaben für den Leistungsbereich unbegleitet minderjähriger Ausländer (UMA) in etwa verdreifacht haben. Die Leistungen für diesen Personenkreis an Hilfeempfängern werden in diesem Bericht unter Abschnitt 3.6 ausführlicher betrachtet.

Neben den Hilfen für UMA sind weitere Leistungsbereiche, die deutliche Ausgabenanstiege zu verzeichnen haben, § 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder (+66.186 €), § 35a ambulante Eingliederungshilfe (+81.617 €), § 41 Hilfe für junge Volljährige (+176.724 €) sowie § 42 Inobhutnahme (+174.598 €). Auf die Gründe für den Kostenanstieg in diesen Hilfeformen wird in den jeweiligen Abschnitten noch näher eingegangen.

Betrachtet man gleichzeitig die Entwicklung der Fallzahlen, fällt insbesondere auf, dass es nach einer kontinuierlichen Fallzahlsteigerung von 2011 bis 2015, in 2016 erstmalig gelungen ist, die Fälle (etwa -6%) zu reduzieren.

Die, trotz der gleichzeitigen Fallzahlreduzierung, erhöhten Ausgaben resultieren aus dem fast für alle Hilfeformen gültigen weiteren Anstieg der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben pro Einzelfall, die durchschnittlich um rund 25 % gestiegen sind.


2.2 Nettoaufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung

Haushaltsansatz

2015

Ist Gesamt

2015

Haushaltsansatz

2016

Ist Gesamt

2016

Gesamtausgaben

6.767.150 €

6.320.392 €

6.805.640 €

6.692.725 €

Erträge

460.300 €

1.225.370 €

670.300 €

1.892.941 €

Nettoaufwendungen

6.306.850 €

5.095.023 €

6.135.340 €

4.799.784 €

Mit Betrachtung dieser Tabelle relativieren sich durchaus die Aussagen der in Abschnitt 2.1 dargestellten Ausgabenentwicklung. Durch Erträge im Bereich der erzieherischen Hilfen von insgesamt 1.892.941 €, was einen Mehrertrag von 667.571 € (+54%) im Vergleich zum Vorjahr bedeutet, liegen die Nettoaufwendungen des Haushaltsjahres 2016 bei 4.799.784 € und somit 295.239 € unter dem Jahreswert des Vorjahres. Auch 2016 konnte man in dem hier dargestellten Leistungsbereich 1.335.556 € unter dem Haushaltsansatz bleiben.

2.3 Bearbeitungsfälle

Unter Bearbeitungsfällen ist die Aufsummierung der am 31.12.andauernden und innerhalb des Jahres beendeten Leistungen zu verstehen.

In den bisherigen HzE Berichten für die Stadt Würselen sind lediglich durchschnittliche Fallzahlen betrachtet worden. Auch in diesem Bericht konzentriert sich die Darstellung außerhalb dieses Abschnitts noch auf Fallzahlen im Jahresdurchschnitt um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und die Entwicklung der letzten 5 Jahre aufzeigen zu können. Zukünftige Berichte sollen allerdings grundsätzlich um die Komponente Bearbeitungsfall erweitert werden.

Die Jahresberichte über die Entwicklungen bei der Inanspruchnahme und den Ausgaben erzieherischer Hilfen der beiden Landesjugendämter Nordrhein-Westfalens werden ausschließlich auf der Grundlage von Bearbeitungsfällen erstellt. Um kommunale Entwicklungen mit Tendenzen auf Landesebene in Zusammenhang bringen zu können, oder auch interkommunale Vergleiche zu tätigen, braucht es zukünftig eine entsprechende Erhebung.

Außerdem machen diese Werte sowohl die tatsächliche Inanspruchnahme der Hilfen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien als auch die geleistete Arbeit der Sachbearbeiter des Jugendamtes anschaulicher und greifbarer.

Art der Hilfe

Bearbeitungsfälle

§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder

3

§ 27 Abs. 2 Sonstige Leistungen

126

§ 27 Abs. 3 Therapeutische Leistungen

5

§ 29 Soziale Gruppenarbeit

7

§ 30 Erziehungsbeistandschaft

20

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe

50

§ 32 Tagesgruppe

4

§ 33 Vollzeitpfege

93

§ 34 Heimerziehung

56

§ 35 Intensive pädagogische Einzelfallhilfe

8

§ 35 a ambulante Eingliederungshilfe

85

§ 35a stationäre Eingliederungshilfe

14

§ 41 Hilfe für junge Volljährige

50

§ 42 Inobhutnahme

47


3. Entwicklung der Fallzahlen und Ausgaben nach Art der Hilfegewährung

3.1 Ambulante Hilfen zur Erziehung


Die Fallzahlen des ambulanten Bereichs der Hilfen zur Erziehung konnten im Jahr 2016 um fast 25 Fälle auf 182,2 gesenkt werden und befinden sich nach kontinuierlichem Anstieg in den Vorjahren auf dem Niveau von 2013. Die Ausgaben reduzierten sich zwischen 2015 und 2016 um 94.331 € (-9 %).

Art der Hilfe

Fallzahlen

2015

Fallzahlen

2016

Durchsch.

Monatliche

Ausgaben

pro Fall 2015

Durchsch.

Monatliche

Ausgaben

pro Fall 2016

§ 27 Abs.2 Sonstige Leistungen

99,4

73,8

435 €

459 €

§ 27 Abs.3 Therapeutische Leistungen

9,5

2,8

158 €

401 €

§ 29 Soziale Gruppenarbeit

6,9

3,6

555 €

636 €

§ 30 Erziehungsbeistandschaft

12,7

11,9

374 €

435 €

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe

72,3

82,4

161

167 €

§ 32 Tagesgruppe

3,2

2,8

2.790 €

3.740 €

§ 35 Intensive sozialpäd. Einzelfallhilfe

4

5,4

4.370 €

3.066 €

In der Betrachtung der einzelnen Hilfearten wird deutlich, dass die Fallzahlen im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII weiter angestiegen sind, sie jedoch immer noch die günstigste ambulante Hilfeart darstellt.

Trotz gesunkener Fallzahlen kommt es in der Hilfeart Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII zu einem Anstieg der Ausgaben von rund 20.000 €. Dieser resultiert aus deutlich erhöhten durchschnittlichen monatlichen Ausgaben pro Fall.

Ein gegenläufiger Trend ist bei der intensiven sozialpädagogischen Einzelfallhilfe nach § 35 SGB VIII zu erkennen. Die Fallzahlen in dieser Hilfeform steigen weiter an, der Einzelfall wird durchschnittlich dabei günstiger. Die Ausgestaltung dieser Hilfe sieht meistens die Verselbstständigung in der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft fast volljähriger Jugendlicher vor. Dabei werden sowohl die Mietkosten als auch Kosten zum Lebensunterhalt finanziert und gleichzeitig die Verselbstständigung unter enger ambulanter pädagogischer Begleitung vorangetrieben. Diese Hilfeform stellt damit eine deutlich kostengünstigere Alternative zur Verselbstständigung im Rahmen einer Heimerziehung dar. Hierbei muss allerdings deutlich gesagt werden, dass immer unter pädagogischen Aspekten die geeignete Hilfeform für den Einzelfall gefunden werden muss und nicht ausschließlich Einspareffekte die Auswahl der Hilfe treffen können.

Ein weiterer Grund für die Kostenentwicklung innerhalb dieser Hilfeform ist die Beendigung der kostenintensiven Auslandsmaßnahme im ersten Drittel des Haushaltsjahres 2016.

3.2 Stationäre Hilfen zur Erziehung

Die stationären Hilfen zur Erziehung werden zwischen den Vollzeitpflegen gem. § 33 SGB VIII (inklusive Erziehungsstellen) und den Heimunterbringungen bzw. sonstigen betreuten Wohnformen nach § 34 SGB VIII unterschieden.

Nach einer ersten leichten Senkung im vergangenen Jahr, ist es im Berichtszeitraum gelungen eine deutliche Reduzierung in der Gesamtfallzahlentwicklung im stationären Bereich zu erzielen und das Fallniveau von 2013 sogar zu unterbieten. Und auch einer weiteren Kostenexplosion in diesem Bereich konnte entgegengewirkt werden, so dass die Kosten zwischen 2015 und 2016 um 6,4 % auf 3.273.726 € sanken. Somit entstanden Minderausgaben von 224.143 € im Vergleich zum Vorjahr.

Die Vollzeitpflege stellt die deutlich günstigere stationäre Hilfeform dar und hält sich mit weniger als 3 % Steigerung, im Gegensatz zu vielen anderen Hilfeformen, auf einem stabilen Level in den durchschnittlichen monatlichen Ausgaben pro Fall. Das Fallzahlniveau sinkt weiter, der Anteil der Vollzeitpflegen an den gesamten stationären Unterbringungen konnte dagegen leicht erhöht werden und liegt bei 72,2 %.

Bei den Fallzahlen und auch den Ausgaben der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII muss der nicht unerhebliche Anteil an Unterbringungen erwähnt werden, für die eine andere Kommune Kostenträger ist. In diesen Fällen liegt die Fallführung bei den Sachbearbeitern des Pflegekinderdienstes der Stadt Würselen und es fallen entsprechend Personalkosten an. Die Ausgaben, die durch diese Fälle entstehen, werden durch gleiche Ertragsgrößen jedoch ausgeglichen.

Im Bereich der Heimerziehung und den sonstigen betreuten Wohnformen gem. § 34 SGB VIII tritt der Trend der Fallzahlreduzierung erst 2016 ein, mit 17 % weniger Fällen innerhalb nur eines Jahres, fällt dieser aber sehr deutlich aus. Dadurch kann der weiterhin enorme Anstieg der durchschnittlichen monatlichen Kosten eines Falles in dieser Hilfeform zumindest ausgeglichen werden. So sind die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben pro Fall im Bereich der Heimunterbringung von 5.326 € (2015) auf 5.979 € (2015) gestiegen.

Bezeichnung

Fallzahlen

2015

Fallzahlen

2016

Durchsch.

Monatliche

Ausgaben

pro Fall 2015

Durchsch.

Monatliche

Ausgaben

pro Fall 2016

§ 33 Vollzeitpflege

83,5

78,1

1.157 €

1.190 €

§ 34 Heimunterbringung

36,6

30,1

5.326 €

5.979 €

3.3 Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

Im Bereich der Eingliederungshilfe führt sich die durchgehende Erhöhung der Fallzahlen seit 2012 wenig überraschend fort. Zumindest konnte die hohe Steigerungsrate des Fallaufkommens von 9 % zwischen 2014 und 2015 zuletzt verringert werden und fällt eher unwesentlich ins Gewicht.

Bezeichnung

Ausgaben

2015

Ausgaben 2016

Durchsch.

Monatliche

Ausgaben

pro Fall 2015

Durchsch.

Monatliche

Ausgaben

pro Fall 2016

§ 35a ambulante Eingliederungshilfe

278.150 €

359.767 €

352 €

454 €

§ 35a stationäre Eingliederungshilfe

663.528 €

628.465 €

6.283 €

5.109 €

An dieser Stelle muss vielmehr die auffällige Ausgabenentwicklung innerhalb der Leistungsformen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII betrachtet werden.

In der stationären Eingliederungshilfe 2016 kam es zu Minderausgaben von 35.063 € im Vergleich zum Vorjahr und die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben pro Fall reduzierten sich um 18,9 %. Eine Entwicklung, die insbesondere im Hinblick auf die Ergebnisse der am ehesten vergleichbaren Hilfeform der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII gegenläufig verläuft.

Ganz anders sieht die Situation im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe 2016 aus. Hier liegt die Steigerungsrate sowohl bei den Gesamtausgaben als auch in den durchschnittlichen monatlichen Ausgaben pro Fall bei fast 30 %. Mehrausgaben von 81.617 € im Vergleich zum Vorjahr sind zu verzeichnen.

Grund dafür ist die enorme Zunahme der intensiven ambulanten Leistung „Schulbegleitung“. Durch den Bedarf von sehr großen Fachleistungsstundenpaketen kommt es zu durchschnittlichen monatlichen Kosten, die im Bereich zwischen etwa 1.500 € und 3.500 € liegen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Bewilligungen dieser Leistung perspektivisch weiter zunehmen werden.

3.4 Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII

Die Fallzahlen bei den Hilfen für junge Volljährige sind im letzten Jahr von 29,3 (2015) auf 31,9 (2016) gestiegen und befinden sich auf dem höchsten Niveau seit 2011.

Nach einer rückläufigen Ausgabenentwicklung seit 2012 gab es 2015 eine erste leichte Steigerung, die jedoch mit insgesamt 8.615 € (Steigerungsrate 2%) zumindest nicht erheblich ausfiel. Ausgaben von 568.062 €r die Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII im Haushaltsjahr 2016 bedeuten Mehrausgaben von 176.724 € und einer gewaltigen Steigerungsrate von 45 %.

r diese Entwicklung sind unterschiedliche Faktoren verantwortlich. Neben dem Personenkreis der UMA, die zunehmend Leistungen dieser Hilfeform erhalten, sind auch Hilfen der Eingliederungshilfe für junge Volljährige in diesem Leistungsbereich inbegriffen. Als junge Volljährige gelten nach § 7 Abs. 1 Satz 3, „wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“. Auch wenn laut § 41 Abs. 1 SGB VIII in der Regel diese Hilfe nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt werden soll, stellen insbesondere junge Volljährige mit seelischer Behinderung den im gleichen Absatz beschriebenen begründeten Einzelfall dar, der eine Fortsetzung der Hilfe über den begrenzten Zeitraum heraus erforderlich macht.

3.5 Sonstige Hilfen

Zu den sonstigen Leistungen zählen die Gemeinsame Unterbringung von Eltern und Kind gem. § 19 SGB VIII, die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen gem. § 20 SGB VIII und die Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII.

Bezeichnung

Fallzahlen

2015

Fallzahlen

2016

Durchsch.

Monatliche

Ausgaben

pro Fall 2015

Durchsch.

Monatliche

Ausgaben

pro Fall 2016

§ 19 Gemeinsame Unterbringung

Von Eltern und Kind

0

0

0 €

9.468 €

§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

0

0

0 €

0 €

Die Hilfeart nach § 19 (Eltern-/ Kindeinrichtung) stellt nach wie vor die teuerste Hilfeform des Jugendamtes dar. 2015 kam es in diesem Bereich zu keiner Unterbringung und es traten somit keine Kosten auf. Im Haushaltsjahr 2016 lagen die Ausgaben bei 66.277 €.


Bezeichnung

Bearbeitungsfälle

2015

Bearbeitungsfälle 2016

Ausgaben

2015

Ausgaben

2016

§ 42 Inobhutnahmen

38

47

157.065 €

331.663 €

Bei den Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII ist die Darstellung der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben pro Fall irreführend, da diese Hilfeart teilweise nur für wenige Tage eingesetzt wird. Daher werden hier lediglich die Bearbeitungsfälle und die Gesamtausgaben dargestellt.

Die Ausgaben im Jahr 2016 haben sich im Vergleich zum Vorjahr nochmal verdoppelt und liegen bei 331.663 €. Die längeren Laufzeiten der Fälle und die damit einhergehende Kostensteigerung in diesem Bereich, entstehen durch die Vielzahl an neuen Unterbringungen unbegleitet minderjähriger Ausländer (UMA), die im September 2015 begannen. Jeder UMA wird für den Zeitraum eines Clearingprozesses im Rahmen der Inobhutnahme betreut. Die konkreten Fallzahlen der UMAs werden im folgenden Abschnitt dargestellt.

3.6 Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

Bezeichnung

Fallzahl

Gesamt

2016

Fallzahl

UMA 2016

Ausgaben Gesamt 2016

Ausgaben UMA

2016

§ 34 Heimerziehung,

sonstige betreute Wohnform

30,1

5,7

2.158.557€

408.992 €

§ 35 Intensive sozialpädagogische

Einzelbetreuung

5,4

4,3

199.298 €

158.214 €

§ 41 Hilfe für junge Volljährige

31,9

2,5

568.062 €

43.605 €

§ 42 Inobhutnahme

9,9

6,1

331.663 €

204.015 €

Gesamt

18,6

814.826 €

In der vorangegangenen Tabelle sind die Fallanteile sowie Ausgaben von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in den relevanten Hilfeformen dargestellt. Die Ausgaben ergeben sich aus den ermittelten Fallzahlen und den durchschnittlichen Ausgaben pro Fall jeder Hilfeart. Somit handelt es sich bei den Zahlen nur um Richtwerte.

Im nächsten HzE-Bericht werden die tatsächlichen Ausgaben für UMA dann dargestellt werden können, da für das Haushaltsjahr 2017 ein eigener Kostenträger für diesen Leistungsbereich eingerichtet wurde.

Auf Grundlage der bisherigen Auswertungsmöglichkeit liegen die Gesamtausgaben für unbegleitete minderjährige Ausländer 2016 bei rund 815.000 € und stellen damit etwa 12,2 % des Gesamtausgabenvolumens dar. Ihr Anteil bei den Gesamtfallzahlen liegt hingegen bei nur 4,5 %.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass in der Hilfeform § 35 (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) der Fall- und Ausgabenanteil der UMA´s bei fast 80 %, bei den Inobhutnahmen nach §


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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