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Fach- und Finanzcontrolling des Jugendamtes für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII
Hier: Fortschreibung des Fach- und Finanzcontrollings für den Bereich der Hilfen zur Erziehung, basierend auf der softwarebegleitenden Jugendhilfe "GeDok" und "KomPius"


Letzte Beratung
Donnerstag, 07. September 2017 (öffentlich)
Federführend
Kinder- und Jugendausschuss
Originaldokument
http://www.stolberg.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=75&id=394263

a) Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht zur Fallzahlen- und Kostenentwicklung für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe gern. § 35a SGB VIII zur Kenntnis.

b) Sachverhalt:

ln seiner Sitzung vom 26.02.2015 wurde dem Kinder und Jugendausschuss der erste Fach- und Finanzcontrollingbericht, basierend auf der softwarebegleiteten Jugendhilfe, vorgelegt.
Seit dem werden diese Daten regelmäßig fortgeschrieben und dem Ausschuss vorgelegt.

Die in der Anlage aufgeführte Entwicklung der Fallzahlen und Kosten bezieht sich auf die Referenzmonate Juni 2016 und Juni 2017 aufgegliedert in die einzelnen Hilfearten.

Datenauswertung:

  •     Juni 2016: 476 Hilfen für Kinder/Familien (Maßnahmen, davon 51 umA)
  •     Juni 2017: 456 Hilfen für Kinder/Familien (Maßnahmen, davon 41 umA)


Im Folgenden werden die wesentlich abweichenden Hilfearten betrachtet, miteinander verglichen und Abweichungen beschrieben.

§34 SGB VIII Heimerziehung:

  • Juni 2016: 98 Maßnahmen (31 umA) Kosten: ca. 505.000 €
  • Juni 2017: 90 Maßnahmen (17 umA) Kosten: ca. 460.000 €


Im Vergleich zum Monat Juni 2016 ist im Juni 2017 eine Verringerung um 8 Maßnahmen und damit verbunden geringere Aufwendungen von rund 45.000 € zu verzeichnen.

  • 14 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) weniger wurden im Juni 2017 in der Heimerziehung gern.§ 34 SGB VIII pädagogisch betreut
  • abzüglich dieser Jugendlichen beträgt der Zuwachs an Heimpflegen im Vergleich zum Vorjahr 6 Maßnahmen

Bezüglich der Aufwendungen für die unbegleiteten minderjähren Ausländer kann festgestellt werden, dass diese entstehenden Kosten der Unterbringung durch den überörtlichen Träger I Land NRW erstattet werden.

Weiterhin ist anzumerken, dass durch die intensive Begleitung seitens des pädagogischen Fachdienstes im Kontext der stationären Maßnahmen für die jungen Erwachsenen gemeinsam Perspektiven geschaffen wurden, in Verselbständigungsmaßnahmen umzusiedeln mit dem Ziel, eigenständig zu leben.

§ 41 i. V. m. § 34 SGB VIII:
Im Bereich der Hilfen für junge Volljährige zeigt sich die beschriebene Entwicklung im Rahmen der Verselbständigung der jungen Erwachsenen in der Anzahl der Hilfen deutlich.

  • Juni 2016: 6 Maßnahmen (3 umA) Kosten: ca. 24.000 €
  • Juni 2017: 10 Maßnahmen (6 umA) Kosten: ca. 40.000 €

§ 35a SGB VIII:
Im Berichtszeitraum ist ein Zuwachs der Eingliederungshilfen gern. § 35a SGB VIII zu verzeichnen. Dieses zeigt sich im Besonderen im Bereich der ambulanten Maßnahmen:

  • Juni 2016: 13 Maßnahmen Kosten: ca. 24.000€
  • Juni 2017: 23 Maßnahmen Kosten: ca. 35.000 €

Fachlich Gründe für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen waren:

  • gravierende Auffälligkeiten aufgrund von Entwicklungsdefiziten bei Kindern und Jugendlichen im schulischen Kontext (sog. "Schulbegleitungen")
  • Hilfebedarf bei Kindern und Jugendlichen und deren Familien aufgrund von Autismus-Störungen


Ambulante Maßnahmen gem. § 30 und § 31 SGB VIII:

Juni 2016: 71 Maßnahmen (SPFH) Kosten: ca. 60.000 €
Juni 2017: 62 Maßnahmen (SPFH) Kosten: ca. 60.000 €

Juni 2016: 31 Maßnahmen (EB) Kosten: ca. 28.000 €
Juni 2017: 27 Maßnahmen (EB) Kosten: ca. 20.000€

Im Vergleich der Jahre 2016 und 2017 zeigt sich ein Rückgang von ambulanten Maßnahmen von insgesamt 13 Hilfen für Familien und deren Kinder.
Gründe hierfür sind eine enge Verknüpfung zwischen dem pädagogischen Fachdienst der lokalen Kooperationspartner sowie den "Frühen Hilfen" in der Kupferstadt im Rahmen der Beratung und präventiven pädagogischen Arbeit.

Auch kann festgestellt werden, dass die fachliche Steuerung dieser Maßnahmen durch den ASO effizienter gestaltet werden konnte, so dass Laufzeiten verringert wurden oder Hilfen nicht mehr notwendig waren.

Bei den Hilfen gern. § 31 SGB VIII (SPFH) sind trotz eines Rückganges von 9 Maßnahmen die Kosten für die Kupferstadt nahezu identisch.

Hierzu wird angemerkt, dass die Kostensätze für die Anbieter der Hilfen zur Erziehung kontinuierlich ansteigen und eine SPFH mit mittlerweile durchschnittlich ca. 1000 € monatlich angesetzt wird.

Ebenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einzelnen Maßnahmen aus pädagogischen Gründen eine höhere Anzahl von Fachleistungsstunden erforderlich werden.

Fazit:

Zusammenfassend kann ein weiterhin hoher Bedarf an Hilfen zur Erziehung in der Kupferstadt Stolberg festgestellt werden.
ln Bezug auf die Hilfeleistungen für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) wird es weiterhin erforderlich sein, diese Maßnahmen so zu gestalten und zu steuern, dass eine schnelle VerselbständigunQ und damit einhergehende Integration in die Gesellschaft stattfindet.

Auch ist fortlaufend eine hohe Inanspruchnahme der kostenintensiven Fremdunterbringungen zu ermitteln, was auf eine deutliche Problembelastung der beteiligten Familien verweist.
Die individuellen Fallinhalte in den jeweiligen Hilfen zur Erziehung sind in einer Verbindung zu den sozioökonomischen Lebenslagen für Familien und den daraus resultierenden Belastungen, insbesondere für Kinder zu sehen.

Diese beschriebenen Sozialbelastungsfaktoren, die ansteigende Geburtenrate in bildungsferneren und sozial benachteiligten Familien sowie die Verdachtsfälle im Bereich der Kindeswohlgefährdungen deuten nicht darauf hin, dass diese aktuelle Entwicklung der steigenden Fallzahlen, insbesondere in dem Bereich der Fremdunterbringungen, rückläufig sein wird.

Die Intensivierung der präventiven, beratenden und informierenden Arbeit ist demnach zwingend notwendig. Angebote und Maßnahmen für Familien und eine Verbesserung der Bildungsbeteiligung durch gezielte Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche, insbesondere auch für Kinder mit Migrationshintergrund, werden durch das Jugendamt der Kupferstadt Stolberg weiter verfolgt.

Dies gilt umso mehr, als dass derzeit nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich in den nächsten Jahren die Bedeutung von Hilfen zur Erziehung als Unterstützungsleistungen für junge Menschen und deren Familien wesentlich verringern wird.

c) Rechtslage:

Die§§ 79, 79 a und 80 SGB VIII verpflichten den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur umfassenden Qualitätsentwicklung

d) Finanzierung:

entfällt

e) Personelle Auswirkung:

Im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Jugendamtes.


Anlagen:
Weitere Anlagen im Originaldokument


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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