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Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung


Letzte Beratung
Donnerstag, 28. September 2017 (öffentlich)
Federführend
Referat Bürgerdienste und Soziales
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5767

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt:

1. Flüchtlingssituation

Der Sachstand zur Flüchtlingssituation in Herzogenrath ist ständiger Beratungsschwerpunkt des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung zuletzt in der Sitzung des Ausschusses vom 18.05.2017 über die Flüchtlingssituation berichtet (V/2016/014-E05).

Nach wie vor sind fundierte also auf Fakten beruhende Einschätzung zur zukünftigen Entwicklung der Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath schwierig bzw. unmöglich.

Hinsichtlich der unmittelbaren Zuweisungssituation wurde zumindest durch Mitteilung vom 12.07.2017 durch die Bezirksregierung Arnsberg Klarheit geschaffen, in dem eine städtische Aufnahmeverpflichtung im Zeitraum 31. 36. KW 2017 im Umfang von 60 Personen verfügt wurde.

Dabei wurde auf eine damals gültige Erfüllungsquote von 79,35% und eine damit verbundene Aufnahmepflicht von 76 Personen verwiesen. Die Entwicklung der Erfüllungsquote kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Erfüllungsquoten in % gem. Auskunft der Clearingstelle der Bezirksregierung Arnsberg

01.11.2016

07.12.2016

18.01.2017

03.03.2017

04.05.2017

12.07.2017

Erfüllungsquote FlüAG

106,23

104,86

106,87

108,25

83,58

79,35

Erfüllungsquote Wohnsitza.

20,72

19,62

73,52

86,97

94,00

(306 Pers.)

Entsprechend der Verfügung wurden bis einschl. 07.09.2017 61 Personen zugewiesen. Im laufenden Jahr wurden der Stadt somit insgesamt 71 Flüchtlinge zugewiesen.

Die zugewiesenen Personen stammen aus den nachfolgend aufgeführten Herkunftsländern:

Nationalität

Anzahl

Afghanistan

5

Algerien

2

Angola

1

Georgien

1

Guinea

8

Irak

9

Iran

6

Kosovo

1

Libanon

1

Marokko

2

Mazedonien

2

Montenegro

6

Nigeria

11

Russ. Föderation

5

Serbien

2

Somalia

4

Syrien

4

rkei

1

Altersübersicht der Flüchtlinge:

Alter

Anzahl

0 - 6

15

7 - 18

12

18 - 65

44

Gesamt

71

Das Verhältnis zwischen Männern und Frauen ist ausgeglichen.

Die vorstehenden Zahlen verdeutlichen, dass kaum noch Flüchtlinge aus Syrien zugewiesen werden. Im Jahr 2016 betrug deren Anteil beispielsweise noch rd. 40 %.

Die städtische Erfüllungsquote zur Wohnsitzauflage liegt zurzeit bei rd. 94 %, dies entspricht 306 Personen. Vermutlich sind Zuweisungen in diesem Kontext nicht zu erwarten. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Erfüllungsquoten zur Wohnsitzauflage in NRW in einer Spannbreite von 2 (Stemwede) 202 % (Wuppertal) liegen.

Die Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht auf ihrer Homepage fortlaufend die Zahl der Flüchtlingsregistrierungen in NRW. Diese Zahl ist vermutlich nicht deckungsgleich mit den tatsächlichen Aufnahmezahlen von Flüchtlingen in NRW:

Zahl der Registrierungen (Personen) in NRW:

01/2017

02/2017

03/2017

04/2017

bis 05.05.2017

NRW

2.787

2.348

2.932

2.004

473

 

Im Zeitraum 23.08. 31.08.2017 wurden 723 Personen in NRW registriert. Hochgerechnet auf einen Monat werden somit rd. 2.800 Menschen in NRW registriert. Diese Zahl liegt somit auf durchschnittlichem Niveau.

r das laufende Jahr erwartet die Verwaltung eine Zuweisungszahl von ca. 100 Personen.

Zurzeit werden in Herzogenrath 382 Flüchtlinge durch die Stadtverwaltung betreut.

2. Unterbringungssituation

§ 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet die Stadt Herzogenrath, zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dabei besteht ein Anspruch auf „Unterkunft“, dagegen kein Anspruch auf eine „angemessene Wohnung“ im Sinne des SGB II/SGB XII. Gem. § 53 Asylgesetz sollen zugewiesene Flüchtlinge „... in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch die Belange des Ausnders zu berücksichtigen.“ Gem. § 53 Abs. 2 Asylgesetz besteht insbesondere eine Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, bis eine Anerkennung als Asylberechtigter erfolgt ist.

Die hohe Zahl der Anerkennungen führt im Ergebnis dazu, dass die Menschen die Unterbringung in privatem Wohnraum anstreben und insofern die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen. Dies steht im Einklang mit der Beschlusslage des Sozialausschusses.

Der Bedarf an Unterbringungsplätzen in Gemeinschaftsunterkünften ist hierdurch nicht mehr im bisherigen Umfang gegeben. Die Verwaltung hat dem in Abstimmung mit den politischen Gremien bereits Rechnung getragen und die Unterbringungskapazitäten in der Turnhalle Geilenkirchener Straße zurückgebaut und die Turnhalle den Sportvereinen wieder zur Vergung gestellt. Die Turnhalle An der Waidmühl wurde ebenfalls zurückgebaut und Mitte August an das zuständige Fachamt zurück gegeben.

Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten wird die Leichtbauhalle mit Mensazelt autark betrieben.

Lediglich der im Keller der Turnhalle eingerichtete „Waschsalon“ wird weiterhin durch Flüchtlinge genutzt.

Die Leichtbauhalle ist zurzeit mit 60 Personen belegt.

Wie schon angekündigt, wird das Pfarrhaus Saarstraße zum Ende des Jahres als Flüchtlingsunterkunft aufgegeben, um eine anderweitige bauliche Nutzung zu ermöglichen. Die Nutzung des Pfarrhauses in Kohlscheid wird voraussichtlich länger nutzbar sein.

3. Willkommenskultur

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit regelmäßig über die in Herzogenrath praktizierte Willkommenskultur berichtet.

Aufgrund der nunmehr längeren Verweilzeiten der Flüchtlinge im Stadtgebiet verändern sich die Tätigkeiten der bürgerschaftlich engagierten Personen. Beispielsweise werden anstelle von „Freizeitangeboten“ vermehrt Flüchtlingspaten eingesetzt und quasi eine 1 : 1 Betreuung initiiert. In diesem Kontext bestehen zurzeit 51 Patenschaften (Familien- und Einzelpaten).

Aufgrund der zunehmenden Belegungszahl der Leichtbauhalle erfolgen dort jetzt wieder verstärkt Betreuungsangebote bürgerschaftlich engagierter Menschen, insbesondere des sogenannten „OrgaTeams“.

4. Soziale Betreuung

Im Hinblick auf die soziale Betreuung sowie die Konzeptionierung der Flüchtlingsberatung wird auf Beratungsvorlage V/2016/193-E02 verwiesen.

5. Kosten

Seit dem 01.01.2017 wurde die Berechnung der Landeszuweisungen verändert.

In Rahmen eines verhältnismäßig aufwendigen Verfahrens sind monatlich dem Land die tatsächlich betreuten Flüchtlinge unter Angabe der Personalien sowie der Registriernummer im Ausländerzentralregister zu melden. Anhand der übermittelten Daten erfolgt ein Datenabgleich um beispielsweise Mehrfachbezieher festzustellen oder den tatsächlichen Status der Personen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wird teilweise festgestellt, dass Personen bereits der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, die entsprechenden Bescheide allerdings noch nicht hier vorliegen (wichtig für den Übergang der Flüchtlinge an das Jobcenter).

Auf der Grundlage der geprüften Daten werden der Stadt quasi personenscharf Landeszuweisungen zugesprochen (10.400 Euro/Jahr je Flüchtling).

Im Hinblick auf die Überprüfung der Auskömmlichkeit der o. a. Landeszuweisung wurde zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung ein weiteres Kostenerhebungsverfahren vereinbart. In diesem Zusammenhang sind durch die Verwaltung quartalweise die tatsächlichr die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge anfallenden Kosten zu ermitteln und IT NRW zu übermitteln.

Tatsächlich ist festzustellen, dass im Zuge des Datenabgleiches Feststellungen getroffen werden, dass Personen aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr abrechnungsfähig sind (bspw. Anerkennung als Flüchtling ohne Kenntnis der Verwaltung, Mehrfachregistrierung, o. ä.).

Die maßgeblichen Haushaltspositionen werden aufgrund der mtl. Abrechnungen fortlaufend kontrolliert. Es zeichnet sich ab, dass von den 2016 prognostizierten Zuweisungen im Umfang von 4,2 Mio. Euro realistisch nur noch Zuweisungen im Umfang von 2,1 Mio. Euro erwartet werden können.

Hinsichtlich der prognostizierten Ausgaben erwartet die Verwaltung dem gegenüber geringere Ausgaben im Umfang von ca. 1,2 Mio Euro. Dies entspricht eine Reduzierung von ca. 1/3 im Vergleich zu den Ende 2016 geplanten Zahlen.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Anteil der geduldeten Flüchtlinge r die keine Landeszuweisungen erfolgen an der Gesamtzahl der betreuten Flüchtlinge sich von 04/17 mit 27% auf zwischenzeitlich 39% - mit steigender Tendenz erhöht hat.

Rechtliche Grundlagen:

Flüchtlingsaufnahmegesetz FlüAG; Asylbewerberleistungsgesetz-AsylbLG;

 

 


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