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Personeller Mehrbedarf im Ausländeramt aufgrund eines verstärkten Zuzugs von
ausländischen Staatsangehörigen


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. November 2017 (öffentlich)
Federführend
A 33 - Ausländeramt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8712

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss beschließt:

  1. Im Ausländeramt soll eine Organisationsuntersuchung durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen.

  1. Als Sofortmaßnahme werden zunächst 5 Stellen, befristet für die Dauer von 2 Jahren, eingerichtet.

 

 

Sachlage:

Hinweis auf den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt

Zunächst ist auf den nun vorliegenden Abschlussbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zu verweisen (vgl. auch Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0486). Da die Personalsituation zum 30.06.2014 abgebildet wurde, berücksichtigt dieser die Flüchtlingssituation ab Ende 2015 nicht. In Folge des Flüchtlingszuzugs hat sich die Situation im Ausnderamt grundlegend verändert.

Die Besonderheit der StädteRegion, dass ausländische Mitbürger/innen in den ehemaligen kreisangehörigen Kommunen und in der Stadt Aachen zu betreuen sind, kann mit anderen Kreisen nicht verglichen werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt kommt zu dem Ergebnis, dass es im Bereich Ausländerwesen schon 2014 aktuellen Handlungsbedarf gab und die Personalausstattung nicht ausreichend war.

Sachverhaltsschilderung zur Entwicklung im A 33

Seit 2009 ist die Zahl der ausländischen Mitbürger/innen kontinuierlich von 62.000 auf derzeit 85.000 gestiegen. Waren es zunächst überwiegend Zuzüge aus dem europäischen Ausland, so änderte sich dies ab 2015. Zum Ende des Jahres 2015 kam es zu einem nahezu unbegrenzten Zuzug von Asylsuchenden aus den Kriegsgebieten des Nahen Ostens, dem nordafrikanischen Raum und den Westbalkanstaaten. Die StädteRegion reagierte mit Beschluss des Städteregionstages vom 22.10.2015 (2015/0353) mit der Einrichtung von 7 zusätzlichen Stellen zur Bewältigung der neuen Aufgaben. Darüber hinaus folgte mit Beschluss vom 17.03.2016 (2016/0100) die Bewilligung der Einrichtung einer 0,5 Stelle und der Einstellung 4 geringfügig Beschäftigter zur Transportbegleitung (derzeit erst 1 Stelle besetzt).

Neben den nach wie vor relevanten Ansätzen der Willkommensbehörde im Hinblick auf eine gelungene Integration anerkannter Flüchtlinge und dem Nachzug von Familienangehörigen aus Krisengebieten, wird gerade aus dem politischen Raum eine konsequenteckführung abgelehnter Asylbewerber gefordert. Als Folge der rückufigen Einreisezahlen von Schutzsuchenden wurde Anfang 2017 eine Stelle aus der laufenden Sachbearbeitung in den Bereich der abgelehnten Asylfälle verlagert. Nach Aussage der Bundes- und Landesbehörden werden Ende 2017 im Bundesgebiet ca. 485.000 Personen und in NRW ca. 100.000 Personen vollziehbar ausreisepflichtig sein.

Zunehmende Fluchtmigration ist ein globales Phänomen, das sich in Deutschland 2015 zugespitzt hat. Waren zunächst die aufnehmenden Kommunen mit der Unterbringung und Grundversorgung der Flüchtlinge beschäftigt, so hat sich seit Anfang 2016 eine massive Erhöhung der ausländerrechtlichen Betreuung von Schutzsuchenden ergeben.

Die Ausländerbehörde ist, im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, für die Durchsetzung des Aufenthaltsrechtes zuständig. Dies beinhaltet u. a. die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie die Durchführung von Abschiebungen. Eine Vielzahl dieser Entscheidungen ist im Rahmen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu treffen. Nur durch eine hohe fachliche Kompetenz und einen entsprechenden zeitlichen Aufwand kann dieses Ermessen auch ermessensfehlerfrei ausgeübt werden. Daneben räumt die Auslegung der vielfältigen unbestimmten Rechtsbegriffe zwar einen gewissen Interpretationsspielraum ein, verlangt jedoch ebenfalls eine hohe fachliche Kompetenz.

Gerade bei diesen Konstellationen kommt es zu intensiven, z.T. konfliktträchtigen Gesprächen. Da es immer um die Entscheidung in einem Einzelfall geht und diese Entscheidungen existentiell in die Lebensumstände des Einzelnen oder der Familienverbände eingreifen, ist verständlicherweise eine hohe Emotionalität vorhanden.

Die Themen Flucht, Flüchtlinge, Aufnahme, Integration gerade im Familienverband aber auch freiwillige Ausreise und Abschiebung sind öffentlichkeitswirksam. Der engagierte Einsatz der Menschen, die eine ehrenamtliche Betreuung übernommen haben, führt auch zu einer hohen Erwartungshaltung an die Ausländerbehörde. Zeitnahe Entscheidungen werden eingefordert, da oftmals Ausbildungs- und Arbeitsplätze von der abschließenden Bearbeitung und Erteilung eines Aufenthaltstitels abhängig sind. Ausländische Mitbürger/Innen, Betreuer/Innen, Rechtsanwälte/Innen, caritative Einrichtungen, Flüchtlingsorganisationen und ehrenamtliche Helfer/Innen drängen auf eine schnelle Terminvergabe.

Aus dem Bereich der Arbeitgeber (Fachkräftemangel, freie Ausbildungsplätze), dem politischen Raum aber auch aus dem gesellschaftlichen Engagement ergeben sich Forderungen, die in alle Arbeitsgruppen des Ausländeramtes hineingetragen werden und den gesetzlichen Vorgaben häufig entgegenstehen können. Es gilt, die teilweise sehr unterschiedlichen Interessen und Belange des Einzelnen in Einklang mit den vorhandenen Gesetzen zu bringen.

Wichtig ist eine zeitnahe Sachbearbeitung im Sinne der Betroffenen, aber auch im Hinblick auf die durch die Kommunen zu erbringenden öffentlichen Transferleistungen, z.B. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darüber hinaus können positive Entscheidungen, die nicht kurzfristig getroffen werden können, u.a. zum Verlust eines Praktikums- oder Ausbildungsplatzes führen. Derzeit können durch die Bundesagentur für Arbeit zugestimmte Arbeitserlaubnisse nicht zeitnah in die ausländerrechtlichen Dokumente eingetragen werden, was zusätzlich zu einem wirtschaftlichen Schaden für die Kommunen führt.

Die Verwaltung hat unter Berücksichtigung des erhöhten Besucheraufkommens eine eigene Berechnung zum Personalbedarf durchgeführt. Dabei wurde berücksichtigt, dass sich das Arbeitsaufkommen im A 33 grundlegend verändert hat (neben positiven und negativen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verschärfen gravierende Gesetzesänderungen (20 Änderungen in der Zeit vom Oktober 2015 bis August 2017, darüber hinaus 150 Erlasse in 2016 und 80 Erlasse in 2017) die Situation zusätzlich.

Auch sind in den letzten Jahren vermehrt umfangreiche EU-Richtlinien in der Sachbearbeitung zu berücksichtigen. Aktuell ist zum 01.08.2017 eine weitere Umsetzung von EU-Richtlinien in Kraft getreten.

Die Wartezeiten im Bereich der Infostelle, als erste Anlaufstelle für alle Besucher/innen, haben sich deutlich erhöht. Vermehrt kommt es dazu, dass nicht alle Besucher/innen bedient werden können. Dies führt verständlicherweise zu Unmut bei den Vorsprechenden und zu einer erheblichen Belastung der Mitarbeiter/innen, die sich immer wieder in Erklärungsnöten sehen und auch den Unwillen der Besucher/innen deutlich zu spüren bekommen. Nicht unerwähnt bleiben soll in diesem Zusammenhang auch die Zunahme von verbalen Attacken bis hin zu extremen pernlichen Beleidigungen.

Auch in den anderen Arbeitsgruppen kommt es zu einem „Terminstau“, der in absehbarer Zeit nicht entzerrt werden kann. Organisatorische Maßnahmen zur Steuerung wurden und werden kontinuierlich erarbeitet und umgesetzt. Als Folge daraus muss in Kauf genommen werden, dass Aufgaben nicht vollinhaltlich wahrgenommen werden können. Es kann zu Fristversäumnissen kommen, Untätigkeitsklagen stehen im Raum und Dienstaufsichtsbeschwerden werden eingelegt.

Das Ergebnis der hausinternen Berechnungen ergab einen Stellenmehrbedarf für das A 33 in Höhe von 10 zusätzlichen Stellen.

Bereits durch den GPA-Bericht wird Handlungsbedarf deutlich. Dieser verschärft sich durch die oben beschriebenen Entwicklungen. Die Verwaltung hält die Durchführung einer Organisationuntersuchung für geboten. Da eine solche Untersuchung zuchst beauftragt und durchgeführt werden muss, werden Ergebnisse voraussichtlich erst in der 2. Jahreshälfte 2018 vorliegen. Erst dann kann diese Entscheidungsgrundlage für Optimierungsmaßnahmen sein. Um auch bis dahin den Dienstbetrieb kompetent und bürgerfreundlich sicherstellen zu können, ist die Einrichtung von 5 Stellen befristet erforderlich.

Ergänzende Bemerkung zum Sachgebiet Asyl:

Zur Bearbeitung der laufenden Asylfälle wurden durch den Städteregionstag in 2015 zusätzliche Stellen genehmigt. Auch wenn ein Rückgang der Einreise zur Asylantragstellung zu verzeichnen ist, können diese Stellen nicht abgebaut werden. Die Entscheidungen des Bundesamtes führen nicht zwangsläufig zu einer abschließenden Sachbearbeitung, da gegen eine Vielzahl der Entscheidungen Rechtsmittel eingelegt werden und die Sachbearbeitung fortzuführen ist.

Die aktuelle weltweite Flüchtlingslage lässt keine Prognose zu, dass dauerhaft mit weniger Flüchtlingen zu rechnen ist. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, Stellen in der laufenden Asylsachbearbeitung abzubauen. Sowohl die Bundes- und Landesregierungen als auch andere in der Flüchtlingsfrage involvierte Behörden schließen nicht aus, dass kurzfristig mit einem weiteren Zuzug von Schutzsuchenden zu rechnen ist.

Rechtslage:

Wegen der Einrichtung von zusätzlichen Stellen ist nach dem Personalbewirtschaftungskonzept die Zustimmung des Städteregionsausschusses notwendig.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Sofern gemäß Beschlussvorschlag entschieden wird.

Befristete Einrichtung von 5 Stellen.

Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen:

hrliche Kosten

Personalkosten für 4 Stellen des g. D

4 x 65.000 €260.000 €

Personalkosten für 1 Stelle des m. D.

1 x 50.000 € 50.000 €

Sachkosten für 5 Stellen

gem. KGSt (5 x 9.700 €) 48.500

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Summe der Mehraufwendungen358.500

Die zusätzlichen Personalaufwendungen i. H. v. 310.000,00 € sind im Zuge der Haushaltsberatungen 2018 zu berücksichtigen. Bei den Sachkosten handelt es sich um einen pauschalen Zuschlag.

Im Auftrag

gez.: Jansen


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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. November 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 16. November 2017Sitzung des Ausschusses für Personal und Informationstechnik

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal und Informationstechnik
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug