Inhaltliche Schwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums für die Jahre
2018 und 2019
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 14. Dezember 2017 (öffentlich)
- Federführend
- A 46 - Kommunales Integrationszentrum
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8831
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag beschließt die in der Sitzungsvorlage 2017/0496 beschriebenen inhaltlichen Schwerpunkte des Kommunalen Integrationszentrums für die Jahre 2018 und 2019.
Sachlage:
Das Kommunale Integrationszentrum muss aufgrund der Richtlinien des Landes NRW alle zwei Jahre zu den jeweiligen Handlungsfeldern „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“ jeweils einen neuen Themenschwerpunkt benennen.
Themenschwerpunkt „Integration im Quartier“
Wird von Integrationspolitik oder auch von Integrationsarbeit gesprochen, so fallen häufig die Äußerungen: „Integration findet vor Ort statt“ oder „Gelingende Integration entscheidet sich vor Ort, in den Stadtteilen und Gemeinden“.
Diese simple, aber absolut zutreffende Feststellung ist der Leitgedanke städteregionaler Integrationsarbeit.
Das Kommunale Integrationszentrum hat in seiner bisherigen Tätigkeit und im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder und Themenschwerpunkte die Kooperation mit den relevanten Akteuren vor Ort immer wieder in den Fokus gestellt.
Um den unmittelbaren „vor Ort-Bezug“ in der Integrationsarbeit weiter zu vertiefen und zu verstetigen, hat das Kommunale Integrationszentrum demzufolge das Thema „Integration im Quartier“ im Bereich „Querschnitt“, analog zu den Richtlinien des Landes NRW, zum Themenschwerpunkt für die Jahre 2018/2019 gewählt.
Dieser Themenschwerpunkt baut auf der bisher geleisteten Arbeit in den Themenfeldern „Alter und Migration“, „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ und „Stärkung von Migrantenselbstorganisationen (MSO)“ auf und verstetigt diese strukturellen Ansätze städteregionaler Integrationsarbeit.
Wie in vielen anderen Bereichen, spiegelt sich die Vielfalt unserer Gesellschaft auch in den Städten und Gemeinden unserer StädteRegion wider. Vorrangiges Ziel der Kommunen ist es folgerichtig, Segregation und Polarisierung zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass der Wohnstandort nicht die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Teilhabe der dort wohnenden Menschen vorgibt. Die Teilhabechancen sollten für alle Menschen, unabhängig vom Wohnort, gleich sein.
Durch Versäumnisse in den vergangenen Jahrzehnten ist diese Grundvoraussetzung menschlichen Zusammenlebens bei weitem nicht realisiert worden. Problemviertel sind entstanden, die Menschen aufgrund der Wohnsituation und der infrastrukturellen Bedingungen benachteiligen und diskriminieren. Es enstanden Quartiere, in denen viele von Armut und Arbeitslosigkeit betroffene Menschen leben, darunter überproportional viele mit Migrationshintergrund. Quartiere, die u.a. durch eine schlechte Infrastruktur, durch Umweltbelastungen, durch massive soziale Probleme, durch schlechte Bildungs- und Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche (Schülerinnen und Schülern mit schwachen Lernvoraussetzungen; Schulen mit häufig unterdurchschnittlichen Bildungserfolgen), durch hohe Armutswahrscheinlichkeit, durch schlechte Bau- und Wohnsubstanz oder auch durch eine schwache Wirtschaft geprägt sind.
Derartige, sozial segregierte Stadtquartiere und Ortsteile gibt es auch in den städteregionalen Kommunen. Es handelt sich um Stadtquartiere und Ortsteile, die aufgrund einer Vielzahl von Problemlagen, städtebaulicher Missstände oder auch sozialer Benachteiligungen vor großen Herausforderungen stehen. Die lokale Politik hat derartige Versäumnisse erkannt und in Teilen eine intensive Quartiersarbeit, oftmals unterstützt von staatlichen Förderprogrammen (bspw. „Soziale Stadt“ oder auch das Förderprogramm „Starke Quartiere-starke Menschen“), durch entsprechende Beschlüsse forciert, um gezielt und unter Einbezug der Bewohner, der lokalen Politik, der privaten Wirtschaft und kommunaler Akteure aus den Bereichen soziale Arbeit, Jugend, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung sowie Bildungs- und Kulturarbeit, derartigen Fehlentwicklungen entgegen zu wirken.
Hier setzt nun auch der Themenschwerpunkt „Integration im Quartier“ an. Das Kommunale Integrationszentrum möchte so einen Beitrag dazu leisten
- Integration und sozialen Zusammenhalt im Sinne eines vorurteilsfreien Miteinanders vor Ort zu fördern,
- die gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit der dort lebenden Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken,
- das nachbarschaftliche Zusammenleben positiv zu beeinflussen und
- die Quartiere für alle Menschen lebenswert zu gestalten.
Die Förderung einer zielgerichteten und nachhaltigen Integration im Quartier muss sich zunächst an den spezifischen Vorgaben und Vorzeichen des Quartiers orientieren. Insofern ist zunächst eine Überprüfung der Ausgangslage (u.a. anhand sozialstatistischer Indikatoren), ggfs. unter Beteiligung der städteregionalen Sozialplanung bzw. der Sozialplanung der einzelnen städteregionalen Kommunen (bspw. Stolberg), in den ausgewählten Quartieren notwendig, um daraus Bedarfe und Handlungsoptionen abzuleiten. In etlichen Quartieren städteregionaler Kommunen ist aufgrund intensiver Bemühungen in den vergangenen Jahren bereits die Grundlage einer nachhaltigen Quartiersarbeit im Kontext von Migration vorhanden (z. B. Eschweiler, Stolberg, Alsdorf oder Baesweiler-Setterich).
In diesen Zusammenhängen geht es, in enger Kooperation mit dem zuständigen Quartiersmanager bzw. der zuständigen Quartiersmanagerin, um eine gezielte Unterstützung und Verstetigung der vorhandenen Strukturen und Projekte. Wichtiger und vorrangig für die Arbeit wird es allerdings sein, Quartiersarbeit in denjenigen Kommunen zu initiieren, die bislang noch über keinerlei Quartiersarbeit verfügen und dort auch (Netzwerk-)Strukturen zu schaffen, die für die Quartiersarbeit elementar wichtig sind. In diesen Zusammenhängen ist eine koordinierende, beratende und begleitende Unterstützung zweckmäßig, um die Basis einer erfolgreichen Quartiers- und Integrationsarbeit in den städteregionalen Kommunen in den zukünftigen Jahren zu begründen, zu implementieren und zu verstetigen.
Interkulturelle Unterstützungssysteme und Veränderungsprozesse für Schulen - Neues gestalten und Bewährtes stärken
Nachdem das Kommunale Integrationszentrum seit seinem Bestehen erste Impulse einer interkulturellen Schulentwicklung initiiert und die inklusive Bildungspartizipation von jungen Geflüchteten und Migranten/Migrantinnen bearbeitet hat, wird es das vorrangige Ziel des neuen Themenschwerpunktes sein, pädagogische Fach- und Lehrkräfte dabei zu unterstützen, Wege und Methoden im schulischen Kontext zu finden und zu implementieren, die nicht nur eine Auseinandersetzung mit Vielheit im Schulalltag vorurteilsfrei ermöglichen, sondern auch von Wertschätzung, Anerkennung und Empathie geprägt sind.
Im Kern und im Ergebnis der konkreten Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums wird es vornehmlich darum gehen, Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom nationalen, ethnischen und kulturellen Hintergrund, bei der Entfaltung ihrer Potentiale zu fördern und gleichzeitig die beteiligten Lehr- und Fachkräfte in dieser anspruchsvollen Tätigkeit fachlich und methodisch zu unterstützen sowie beratend zu begleiten. In diesem Sinne kann Multikulturalität als Gewinn verstanden werden.
In den vergangenen Jahren, insbesondere seit 2014, hat die kulturelle Vielheit in den Klassenzimmern kontinuierlich zugenommen. Lehr- und Fachkräfte in Schulen sehen sich zunehmend mit neuen Herausforderungen und Problemstellungen konfrontiert, die sowohl den schulischen Alltag als auch den persönlichen und manchmal sogar den privaten Lebenskontext der Lehr- und Fachkräfte betreffen.
Unabhängig von den Migrationsursachen stellt die Integration bzw. Inklusion von zugewanderten Schülerinnen und Schülern, die durch die verstärkte Fluchtbewegung in den Jahren 2015/2016 vorübergehend eine besondere Dynamik erhalten hat, sowie von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund eine langfristige und grundlegende Herausforderung für das Schulsystem dar, die nur gemeinsam mit allen Bildungsakteuren erfolgreich gemeistert werden kann. In diesem Sinne ist Vielheit im Klassenzimmer für die unmittelbar beteiligten Personen häufig ein langwieriger und kleinschrittiger Änderungsprozess in Richtung inklusive Bildungspartizipation und Chancengleichheit, der besondere Rahmenbedingungen erfordert, um vorhandene Ressourcen und Potentiale zur Entfaltung zu bringen und gleichzeitig Stolpersteine aus dem Weg zu räumen.
Vor diesem Hintergrund mehren sich seit Monaten die Anfragen von Lehrkräften und Schulen hinsichtlich einer kollegialen und auch systemischen Unterstützung, sei es in Form von Supervision und Coaching oder auch in Form von Beratungen und Hilfestellungen zu migrationsspezifischen Fragestellungen von Schulen bzw. Schulleitungen.
Für den Zeitraum 2018/2019 hat das Kommunale Integrationszentrum im Rahmen der o.g. Schwerpunktsetzung und aufgrund der Bedarfe von Schulen und Lehrkräften zahlreiche Angebote für den schulischen Bereich geplant. So ist u.a. vorgesehen, das Modellvorhaben „Supervision und Coaching im Kontext von Migration, Integration und Flucht“ an drei Schulformen durchzuführen und zu erproben. Nach der Erprobungsphase sind zudem Schulungen für Multiplikatoren vorgesehen, um flächendeckend den Bedarf an Schulen bedienen zu können.
Darüber hinaus soll diese Form der intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema „Vielheit im Klassenzimmer“ zu einer Stärkung und breiten Vernetzung der Lehr- und Fachkräfte beitragen.
Gleichzeitig werden Materialien und Methoden erfasst, zusammengestellt und weiterentwickelt, die das schulische Lehr- und Fachpersonal auf dem Weg der interkulturellen Schulentwicklung sowohl unterstützen, als auch dessen Sicht im Hinblick auf strukturelle Bildungsbarrieren und latente Diskriminierungen im Schulalltag schärfen sollen. Die pädagogischen Fach- und Lehrkräfte werden, so ist die Zielsetzung des Kommunalen Integrationszentrums, ermutigt und befähigt, vorhandene Hindernisse abzubauen und Wege zu finden, allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen und fairen Bildungsabschluss zu ermöglichen.
Eine differenzsensible Haltung der pädagogischen Fach- und Lehrkräfte ist hierfür eine grundlegende Voraussetzung. Mit dem Seminar „1+1=3 – Sensibilisierung für eine vorurteilsbewusste und differenzsensiblen Haltung“ möchte das Kommunale Integrationszentrum den Lehr- und Fachkräften ein Instrumentarium praktischer Übungen und Inputs an die Hand geben, um eine vorurteilsbewusste und differenzsensible Haltung entwickeln zu können. Ergänzt wird diese Fortbildung durch den „KI Starterkoffer“, der zahlreiche Anregungen und eine umfangreiche Materialsammlung für den Einsatz im schulischen Alltag zur Verfügung stellt.
Personelle Auswirkungen:
Keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Keine
Soziale Auswirkungen:
Das Kommunale Integrationszentrum greift mit der Wahl der o. g. Schwerpunkte
wichtige bildungs- und gesellschaftspolitische Problemlagen auf und entwickelt dazu mögliche Handlungsoptionen.
Im Auftrag:
gez. Prof. Dr. Vomberg
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 14. Dezember 2017Sitzung des Städteregionstages
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Städteregionstag
- Entscheidung
- ungeändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug
Donnerstag, 07. Dezember 2017Sitzung des Städteregionsausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Städteregionsausschuss
- Entscheidung
- ungeändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug
Donnerstag, 30. November 2017Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
- Entscheidung
- ungeändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug