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Sachstandbericht der Jugendberufshilfe


Letzte Beratung
Dienstag, 30. Oktober 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19008

Erläuterungen:


1. Ausgangslage

Die Jugendberufshilfe hat zuletzt im Kinder- und Jugendausschuss am 20.05.2014 berichtet. Im Rahmen der Vorlage „ Darstellung der geförderten Projekte zur Integration von neu zugewanderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ am 17.11.2016 in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und Schulausschusses wurde das Projekt „Jugendsozialarbeit mit jungen Flüchtlingen“ vorgestellt.

Inzwischen ist der Fachkräftemangel in vielen Betrieben, insbesondere im Handwerk aber auch in den technischen Industrieberufen angekommen. Dennoch zeigte die Statistik der Agentur für Arbeit Aachen – Düren für den Geschäftsstellenbezirk im Juli 2018 immer noch 885 arbeitslos gemeldete junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren. Hinzu kommen viele junge Menschen in der genannten Altersgruppe, die sich derzeit in 42 Internationalen Förderklassen in der Sekundarstufe I und II befinden und einen Fluchthintergrund aufweisen. Diese Zahlen zeigen, dass die präventive Arbeit mit Schüler/innen als auch die Beratungs- und Unterstützungsarbeit in der Beratungsstelle und der Jugendwerkstatt immer noch eine große Bedeutung hat.

Die Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII als Leistung der Jugendhilfe wird in Aachen im engen Zusammenspiel der freien Träger der Jugendsozialarbeit und der städtischen Jugendberufshilfe geleistet.

Die Jugendberufshilfe ist immer noch schwerpunktmäßig in der präventiven Arbeit mit Schüler/innen tätig. Allerdings werden im Aufgabenspektrum seit 2015 die Veränderungen am Ausbildungsmarkt durch verstärkte Unterstützung der leistungsschwachen jungen Menschen in der Ausbildung stärker berücksichtigt.

2. Allgemeines zur städtischen Jugendberufshilfe

Die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen unterstützt seit 1983 Jugendliche und junge Menschen mit besonderem Förderbedarf bei der Integration in die Arbeitswelt und bietet sozialpädagogische Hilfen beim Übergang von der Schule zum Beruf an, um deren schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und deren soziale Integration zu fördern. Diese Angebote werden mit den Maßnahmen der Schulen, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie den Trägern von Beschäftigungsangeboten abgestimmt.

Die Jugendberufshilfe unterhält eigene Holz- und Metallwerkstätten sowie ein Hauswirtschaftsangebot. Überdies können noch die Bereiche Bau, Garten-Landschaftsbau und neu ab diesem Jahr Maler/Lackierer kennengelernt werden. In jedem Bereich gibt es qualifizierte Anleiter mit Ausbildereignung und neben den sozialpädagogischen Fachkräften, qualifizierte Lehrkräfte mit den Schwerpunkten Mathematik und Deutsch.

Die Verankerung und Vernetzung der Jugendberufshilfe zeigt sich in der Beteiligung an unterschiedlichen Kooperationsprojekten im Übergang Schule/Beruf mit freien Trägern der

Jugendsozialarbeit, wie z.B. 2010-2017 Berufseinstiegsbegleitung in Bildungsketten, Umsetzung der neuen Maßnahme „Assistierte Ausbildung“ (AsA) und Umsetzung der Module der Berufsorientierung im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss im Übergang Schule-Beruf NRW“.

Seit 2012 kooperiert die Jugendberufshilfe im Rahmen des „Arbeitsbündnis Jugend/Beruf“ mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter und ist somit einer der kommunalen Jugendhilfepartner in der Umsetzung der Jugendberufsagentur in der Stadt Aachen mit Sitz in der Geschäftsstelle Aachen der Agentur für Arbeit Aachen-Düren.

Seit mehr als 25 Jahren bietet die Beratungsstelle der Jugendberufshilfe an Hauptschulen, Förderschulen und Gesamtschulen Beratung und Betreuung nach dem Landesjugendplan in den Vorabgangsklassen und Abgangsklassen an. Außerdem werden Schüler*innen der Ausbildungsvorbereitungsklassen in Berufskollegs hinsichtlich ihres Berufswahlprozesses beraten und geschult.

Aktuell setzt die Jugendberufshilfe gemeinsam mit der Jugendwerkstatt Amotima ein Projekt zur Förderung von jungen Flüchtlingen, mit Hilfe der Instrumente der Jugendsozialarbeit um. Das Projekt wird gefördert vom Landesjugendamt Rheinland.

Die Jugendberufshilfe arbeitet seit Jahren mit den relevanten Partnern und Gremien im Übergang Schule/Beruf zusammen. Seit Dezember 2012 ist die Jugendberufshilfe nach der Akkreditierungs – und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert.

1.1 Standorte der städtischen Jugendberufshilfe

Die Jugendberufshilfe ist auf vier Standorte aufgeteilt:

  • Unterer Backertsweg 6: Hauptsitz mit Verwaltung, fünf sozialpädagogischen Fachkräften in Teil-und Vollzeit, einem Ausbilder für Metall inkl. Werkstatt und zwei Seminarräumen, einem Computerraum
  • Lütticher Straße 322, Hochgrundhaus: mit jeweils einem Ausbilder/in für die Bereiche Bau, Garten- Landschaftsbau, Hauswirtschaft inkl. Werkstätten/Fachräumen, zwei sozialpädagogischen Fachkräften, einem Seminarraum
  • Alfonsstraße 24: Beratungsstelle im Übergang Schule – Beruf nach Landesjugendplan mit drei sozial-pädagogischen Fachkräften in Vollzeit
  • Talstraße 2, Depot.: mit jeweils einem Ausbilder für die Bereiche Holz und Maler/Lackierer inkl. der Werkstätten und einem Seminarraum

1.2 Arbeitsfelder der städtischen Jugendberufshilfe

Diese unterteilen sich in drei Säulen:

1. Beratung und Begleitung

  • innerhalb der Kooperation mit dem Jobcenter/Agentur für Arbeit (Jugendberufsagentur)
  • Anfragen von Beratung durch junge Menschen, Eltern, Betreuern etc.
  • Anfragen von Schulen zur Beratung von Schüler*innen
  • Durchführung von Elementen der vertieften Berufsorientierung (VBO)
  • Beratung in den Einstieg Ausbildung/Beruf
  • Bewerbungstraining
  • Methoden- / Sozialkompetenztraining

2.1 Berufsorientierung/ Berufsvorbereitung in eigenen Werkstätten/Fachräumen

  • Bereitstellung von Praktika für Schüler/innen, die noch nicht betriebsfähig sind
  • Erlernen und Trainieren von Arbeitsverhalten
  • nach Bedarf Abklärung zur Eignung/Interesse in/an bestimmten Ausbildungsberufen
  • Trainieren der Softskills
  • Vermittlung berufsbezogener Basiskenntnisse

2.2 Förderung von schulischen und berufsbezogenen Basiskenntnissen (Stützunterricht)

  • Lernstandserhebung zur Verbesserung der schulischen Ausbildungsvoraussetzungen
  • Förderung der schulischen Kenntnisse bezogen auf die Ausbildung
  • Förderung von schulischen Basiskenntnissen mit Praxisrelevanz
  • Deutschförderung für Seiteneinsteiger*innen, insbesondere für junge Menschen mit Fluchthintergrund

Für die Umsetzung der Daueraufgaben und der Projekte werden durchgängig folgende Berufsgruppen benötigt:

  • Sozialpädagogische Fachkräfte
  • Ausbilder/innen
  • Lehrkräfte (Mathematik, Deutsch)
  • Verwaltungsmitarbeitende

3. Projekte/Maßnahmen der städtischen Jugendberufshilfe

Neben der gesetzlichen Aufgabe führt die Jugendberufshilfe unter anderem drittmittelfinanzierte Projekte/Maßnahmen durch. Die Finanzgeber variieren je nach Projekt bzw. Maßnahme.

3.1 Berufseinstiegsbegleitung in Bildungsketten 2010 bis 2017

Ein Baustein in der systematischen Berufsorientierung ist die Berufseinstiegsbegleitung in Bildungsketten, die an ausgewählten Schulen eine bestimmte Anzahl von Schüler/innen von der Vorabgangsklasse bis zu einem Jahr nach der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung fördert und begleitet.

Es handelt sich um ein bundesweites Sonderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Diese Maßnahme wurde im Trägerverbund (low-tec gGmbH, IN VIA Aachen e.V., Qualitec gmbH der Handwerkskammer, Sozialwerk Aachener Christen e.V. und Jugendberufshilfe der Stadt Aachen) durchgeführt und finanziert durch die Agentur für Arbeit Aachen-Düren.

Ziel der Maßnahme: Integration von Schüler/innen in Ausbildung

Inhalt der Maßnahme: Das Programm richtet sich an Schüler*innen, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben den Schulabschluss zu erreichen und den Übergang in eine berufliche Ausbildung zu bewältigen. Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt individuell im schulischen Bereich, bei der Berufsorientierung und einer passenden Berufswahl mit entsprechender Ausbildungsplatzsuche. So wird zunächst eine berufliche Eingliederung erleichtert. Im ersten Ausbildungsjahr hilft die weitere Begleitung das Ausbildungsverhältnis zu stabilisieren, um Abbrüche zu vermeiden. Das zentrale Aufgabengebiet umfasst die sozialpädagogische Arbeit an der Schule und später im Betrieb; in Kooperation mit den Lehrkräften, der Schulsozialarbeit und den Ausbilderinnen und Ausbildern.

Ergebnis zum Ende der Maßnahme : Integration der 18 begleiteten Schüler/innen der Förderschule:

47 % duale Ausbildung,

41 % weiterer Schulbesuch zur Verbesserung des Abschlusses,

6 % geförderte Arbeit

6 % Schwangerschaft

Integration der 36 begleiteten Schüler*innen der Hauptschule:

65 % Ausbildung

27% weiterer Schulbesuch zur Verbesserung des Abschlusses,

8% Berufsvorbereitende Maßnahme

3.2 Assistierte Ausbildung seit 2015

Diese Maßnahme wird in Kooperation mit IN VIA Aachen e.V. durchgeführt und kofinanziert durch die Agentur für Arbeit Aachen-Düren. Die Beteiligung an dieser Maßnahme erfolgt über ein Aus-schreibungsverfahren.

Ziel der Maßnahme:

Junge Menschen, die einen Unterstützungsbedarf haben, sollen in Ausbildung integriert und stabilisiert werden. Nach einem erfolgreichen Abschluss soll die Einmündung in ein sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsverhältnis erfolgen.

Inhalt der Maßnahme:

Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen sollen durch eine individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung von der Ausbildungssuche bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss geführt werden. Gegenstand der Förderung ist zum einen die Vorbereitung auf die Ausbildungsaufnahme durch Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining, Stützunterricht und Trainieren von sozialen Kompetenzen sowie der Akquise von ausbildungswilligen Betrieben und zum anderen die Unterstützung während der Ausbildung in Form von Stützunterricht, Stärkung der Sozialkompetenz, Begleitung im Betriebs- und Ausbildungsalltag und Zusammenarbeit mit den Berufsschulen. Derzeit sind 33 Auszubildende bei der Jugendberufshilfe in Betreuung und neun davon schlossen in diesem Jahr Ihre Ausbildung ab.

Bisheriges Ergebnis nach 2 bzw.3 Jahren Ausbildungszeit:

80 % erfolgreicher Ausbildungsabschluss

0 % Ausbildungsverlängerung

10 % ohne Abschluss Übergang ins sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis

88 % Übergang ins sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis

11 % wollten nicht im gelernten Beruf arbeiten

11 % Weiterbildung

3.3 Kein Abschluss ohne Anschluss im Übergang Schule – Beruf NRW (KAoA)

Dies ist ein durch das Bundesland NRW gefördertes Projekt, das in Kooperation mit weiteren Trägern, wie z.B. IN VIA Aachen e.V., low-tec gGmbH, Sozialwerk Aachener Christen durchgeführt wird.

Ziel der Maßnahme:

Die Schüler/innen zu unterstützen reflektierte Berufswahlentscheidungen und realistische Ausbildungs-perspektiven zu entwickeln.

Inhalt der Maßnahme:

Schüler/innen aller Schulformen ab der 8. Klasse werden bei der Berufswahlorientierung unterstützt. Zu dem Angebot gehören drei Schritte; die Potenzialanalysen für alle Schüler/innen, die Berufsfelderkundungen bei Betrieben und bei Trägern und die Praxiskurse für Schüler/innen mit einem Unterstützungsbedarf. Diese Angebote ermöglichen den Schüler/innen ihre eigenen Fähigkeiten, Interessen und Potenziale zu entdecken, welche sie für ihre weitere Berufswahl nutzen können. In dem Schuljahr 2017/2018 nahmen in der Jugendberufshilfe insgesamt 710 Schüler/innen teil.

Ergebnisse aus den Evaluationen vom Schuljahr 2017/2018:

92 % der Schüler/innen bewerten die Hinweise, die sie durch die Potenzialanalyse erhalten haben, gut bis sehr gut

88 % der Schüler/innen haben die Einblicke, die sie zu den Berufsfeldern bekommen haben, hilfreich gefunden

82 % der Schüler/innen haben die Erfahrungen, die sie durch die Praxiskurse gewonnen haben gut bis sehr gut bewertet.

3.4 Jugendsozialarbeit mit jungen Flüchtlingen

Das Projekt findet in Kooperation mit der Schulsozialarbeit des Schulverbands Aachen-Ost und Maria im Tann - Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe statt und wird gefördert durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen. Das ist derzeit das niederschwelligste Angebot für diese Zielgruppe.

Ziel der Maßnahme:

Junge geflüchtete Menschen, die derzeit keinen Zugang zu den Bildungsangeboten haben, zu unterstützen und zu stärken, damit sie eine realistische Zukunftsperspektive entwickeln können und hierbei die Verzahnung der Angebote der Jugendsozialarbeit zu fördern.

Inhalt der Maßnahme:

Das Projekt richtet sich an junge Menschen mit Fluchthintergrund, die (in Kürze) nicht mehr schulpflichtig sind oder die keine Schule besuchen. Dabei nimmt es insbesondere die über 18-jährigen Geflüchtete in den Blick und stellt eine ergänzende sozialpädagogische Unterstützung zu den bestehenden Angeboten der Jugendsozialarbeit dar. Die Kernaufgaben des Projektes bestehen darin, jungen Menschen Hilfestellungen bei der weiteren Integration zu bieten sowie beratend, unterstützend und begleitend im Hinblick auf einen möglichen Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt zur Seite zu

stehen und dabei die vorhandenen Strukturen einzubeziehen und zu nutzen. Außerdem besteht ein

niedrigschwelliges Berufsorientierungsangebot in den Werkstätten und Fachräumen mit Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen durch eine Fachkraft. Auch sollen die bereits bestehenden Unterstützungssysteme verknüpft werden, wie zum Beispiel die Angebote der Beratungsstelle, der Schulsozialarbeit und der Jugendwerkstatt. Hierbei ist zu beachten, dass keine Doppelstrukturen aufgebaut werden. In dem unten genannten Betrachtungszeitraum haben 29 junge Menschen an diesem Projekt teilegenommen.

Ergebnis (Betrachtungszeitraum vom 01.08.2017 – 31.07.2018):

37 % Berufskolleg / Internationale Förderklasse

16 % Verbleib Hautschule

16 % Verbleib im Projekt

11 % VHS zur Erlangung eines Schulabschlusses

11 % andere Jugendhilfemaßnahme

5 % sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

5 % verlassen Deutschland

Ein sehr zuverlässiger sowie hochmotivierter Teilnehmer hat nach 2 Jahren im Projekt inklusiv einem erfolgreichem Praktikum einen Ausbildungsvertrag bei einer Maler/Lackierer Firma erhalten.

Das Projekt tritt allerdings nicht in Konkurrenz zu anderen berufsorientierenden und – vorbereitenden Maßnahmen für junge Geflüchtete. Daher ist das vorrangige Ziel den jungen Menschen, die weder einen Schulplatz noch eine andere (aus-)bildungsfördernde Anbindung an Institutionen haben, einen Ort zu bieten, an dem sie Ankommen, Berufe kennenlernen und Deutschlernen dürfen.

Es ist erwähnenswert, dass sich die Vernetzung und der Austausch der Kooperationspartner/innen und vieler anderer Mitbeteiligter deutlich verbesserten. Im Jahr 2017 wurden zahlreiche

Informationsveranstaltungen, Tagungen, Fortbildungen zum Thema „Integration und Flüchtlinge“ durchgeführt. Durch die Einladungen der Projektverantwortlichen, das Projekt in den oben genannten Veranstaltungen vorzustellen, intensivierten sich die Kontakte zu vielen Akteuren, es entstand mehr Orientierung und Transparenz, Fragen des Asylrechts und des Rechtsrahmens sowie verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung konnten erörtert und geklärt werden.

Auch im Laufe des Projekts entwickelte sich eine engere Zusammenarbeit mit den Betreuer/innen der Wohneinrichtungen, Schulsozialarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen des Kommunalen Integrationszentrums und weiterer Kooperationspartner/innen, wobei ein gut funktionierendes Netzwerk entstand zum Wohle und Nutzen der zugewanderten jungen Menschen.

3.5 Jugendberufsagentur

Eine Sozialarbeiterin der Jugendberufshilfe arbeitet in der Jugendberufsagentur gemäß dem Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit der Rechtskreise SGB II, SGB III, SGB VIII (zugrunde liegt der gesetzliche Auftrag der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe gemäß § 13 SGB VIII)

Ziel der Maßnahme:

Eine ganzheitliche und vernetzte Betreuung von jungen Hilfebedürftigen in den drei Rechtskreisen (SGB II, SGB III, SGB VIII) soll erfolgen.

Inhalt der Maßnahme:

Es ist ein niederschwelliges Angebot zur Beratung und Betreuung von jungen individuell beeinträchtigen bzw. sozial benachteiligten Menschen im Übergang Schule/Beruf unter Einbezug der weiteren Hilfesysteme.

In diesem Projekt werden hauptsächlich von den Fallmanagern des Jobcenters junge Menschen in die Betreuung der Jugendberufshilfe übergeben, die lernbeeinträchtigt oder verhaltensauffällig und/oder psychisch labil bzw. krank sind. Daher ist hier der erste Ansatz, die jungen Menschen mit Hilfe der anderen Unterstützungssysteme zu stabilisieren und in die jeweiligen passenden Maßnahmen, wie z.B. Respekt – Casemangement, Produktionsschule oder psychotherapeutische Angebote, zu integrieren.

Ergebnis der Maßnahme:

40 % Case-Management (Respekt)

20 % berufsvorbereitende Maßnahmen (z.B. Produktionsschule)

15 % weiterer Schulbesuch

10 % Maßnahmen für Rehabilitanten

10 % therapeutische Maßnahmen

5 % Ausbildung

3.6 Beratungsstelle im Übergang von der Schule in den Beruf (gefördert nach Landesjugendplan)

Die Beratungsstelle der Jugendberufshilfe der Stadt Aachen führt gemäß dem Landesjugendplan schul- und berufsbezogene Jugendsozialarbeit im Übergang von der Schule in den Beruf durch.

Ziel der Maßnahme:

Junge Menschen werden bei ihrer individuellen Berufswahlorientierung und ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt.

Inhalt der Maßnahme:

Die Beratungseinrichtung ist derzeit schwerpunktmäßig präventiv an drei allgemein- und berufsbildenden Schulen in Aachen beratend und betreuend tätig. Im Wesentlichen finden die berufsorientierenden Projekte und Beratungen nach Absprache bereits ab Klasse 8, in der Regel aber ab der Vorabgangsklasse statt. Es besteht auch eine enge Zusammenarbeit mit zwei Berufskollegs im Rahmen der Betreuung der Schüler/innen in den Ausbildungsvorbereitungsklassen. Im Schnitt werden im Jahr ca. 200 junge Menschen beraten und betreut. Außerdem gibt es ein offenes Beratungsangebot, insbesondere für den Übergang Schule/Beruf, in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle Alfonsstraße 24. Die Jugendberufshilfe achtet auf eine bedarfsorientierte enge Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren, wie z.B. der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, dem Jobcenter der Städteregion und den Trägern der Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe.

Ergebnis der Maßnahme:

19 % Ausbildung

65 % weiterer Schulbesuch zur Verbesserung des Abschlusses

11 % berufsvorbereitende Maßnahmen

5 % Sonstiges (z.B. Schwangerschaft, psychotherapeutische Therapien)

Da das Angebot der Beratungsstelle ein freiwilliges Angebot ist, bestimmen die jungen Menschen wie lange und wie weit sie begleitet werden wollen. Häufig stellt sich erst nach ein paar Jahren fest, ob die Berufswahlorientierung den jungen Menschen geholfen hat.

4. Ausblick

Aufgrund des Fachkräftemangels werden von den Betrieben, insbesondere von mittelständischen und Kleinbetrieben aus dem Handwerk, wieder verstärkt Auszubildende gesucht. Die Betriebe sind inzwischen bereiter auch die sogenannten leistungsschwächeren Bewerber/innen, hierzu zählen auch die jungen Geflüchteten, einzustellen. Die Erfahrungen in den letzten drei Jahren unter anderem aus dem Projekt Assistierte Ausbildung zeigen, dass die leistungsschwachen Auszubildenden kontinuierliche Unterstützung beim Erlernen der Fachtheorie benötigen. Dies bedeutet häufig, dass bereits Basiskenntnisse in Mathematik und Textverständnis bearbeitet werden müssen, um den Berufsschulunterricht folgen zu können. Die Jugendberufshilfe hat in diesem Aufgabengebiet dank ihres multiprofessionellen Teams jahrelange Erfahrung und kann sich den Erfordernissen junger Auszubildender mit erhöhtem Unterstützungsbedarf stellen. Es besteht zudem die Notwendigkeit, diese Hilfestellungen außerhalb von starren Maßnahmen bereitzustellen, da die betroffenen jungen Menschen oft überfordert sind neben der Ausbildung allen Anforderungen, wie z.B. Erfüllung der Präsenzzeiten im Stützunterricht, gerecht zu werden. Hier bedarf es ein Mehr an Flexibilität im Angebot bzw. ein Angebot, dass sich noch stärker an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Zielgruppe orientiert.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um einen Sachstandsbericht handelt.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Alfonsstraße
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  • Talstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 30. Oktober 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Details
Tagesordnung