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Sprach- und Integrationskurse in Aachen: Sachstand und Ausblick


Letzte Beratung
Mittwoch, 22. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19950

Erläuterungen:

Ausgangslage
In den vergangenen Jahren sind viele Menschen neu nach Aachen zugewandert, unter ihnen auch zahlreiche Geflüchtete. Für ihre Integration in die Gesellschaft sind gute Deutschkenntnisse eine der wichtigsten Voraussetzungen. Im Folgenden wird eine Bestandsaufnahme des deutschen Spracherwerbs von Neuzugewanderten vorgenommen. Dabei werden drei Gruppen mit unterschiedlichem Rechtsanspruch auf Deutschförderung unterschieden. Zunächst wird ein Überblick über die Situation der schulpflichtigen Neuzugewanderten gegeben. Anschließend wird die Situation erwachsener Neuzugewanderter erläutert, die eine Berechtigung oder Verpflichtung zu Kursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten. Danach folgt eine Übersicht über die aktuellen Möglichkeiten zur Deutschförderung für erwachsene Neuzugewanderte, die nicht an den Kursen des BAMF teilnehmen können.

Durchgeführt werden diese Maßnahmen in den Schulen durch Lehrkräfte, in den BAMF-Kursen durch vom Bundesamt zertifizierte Lehrkräfte und in den übrigen Kursen sowohl durch Lehrkräfte der Weiterbildung als auch durch zahlreiche Ehrenamtliche.

  1. Überblick über die Situation der schulpflichtigen Neuzugewanderten (sogenannte Seiteneinsteiger/innen)

In Deutschland ist jedes Kind im Alter zwischen 6 und 18 Jahren schulpflichtig. Zudem haben alle Kinder in diesem Alter ein Recht auf Bildung und auf einen Schulplatz. Dieses Recht gilt unabhängig von Herkunft, Nationalität, Aufenthaltsstatus, Geschlecht oder Religion.

Alle Kinder, die aus dem Ausland zuziehen, schulpflichtig sind und noch nicht deutsch sprechen, sind sogenannte Seiteneinsteiger/innen. Sie lernen alle im Schulsystem zunächst die deutsche Sprache.

Seit 2014/15, also seit Beginn der hohen Zuwanderungszahlen von Geflüchteten, wurden mehr als 2300 Seiteneinsteiger/innen durch das Kommunale Integrationszentrum beraten und in Aachener Schulen vermittelt.

Zu ihnen gehören neben den Geflüchteten auch Kinder, die beispielsweise im Rahmen der europäischen Freizügigkeit, aufgrund von Familienzusammenführung, Arbeit oder Studium der Eltern aus dem Ausland zuziehen. Die größten Herkunftsgruppen der Seiteneinsteiger/innen waren im Schuljahr 2017/18 zu 34% EU-Länder, zu 29% Länder mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) und zu 14% südosteuropäische Länder, die nicht zur EU gehören.

Im laufenden Schuljahr 2018/19 wurden in der Stadt Aachen vom Primarbereich bis zum Bereich der Sekundarstufe II im 1. Halbjahr insgesamt 188 aus dem Ausland neu zugezogene Kinder und Jugendliche erfasst, beraten und in Schulen vermittelt.

  • Primarbereich (6-10 Jahre):

Im Primarbereich gehen alle wohnortnah zu einer Grundschule und nehmen am Regelunterricht teil. Zusätzlich gibt es sogenannte Deutsch-Intensivkurse (DIKu), in denen an zwei bis drei Tagen pro Woche eine intensive Deutschförderung stattfindet. Im Schuljahr 2018/19 laufen derzeit sechs Kurse für aktuell 62 Kinder an fünf Standorten (Annaschule, Beeckstraße, Düppelstraße, Karl-Kuck-Schule, Passstraße).

  • Sekundarstufe I (10-16 Jahre):

Im Bereich der Sekundarstufe I besuchen die Seiteneinsteiger/innen zunächst eine altersgemischte Sprachfördergruppe und nehmen mit zunehmenden Deutschkenntnissen nach und nach am Regelunterricht teil. In der Stadt Aachen standen im 1. Halbjahr 2018/19 für die Sekundarstufe I insgesamt 21 Sprachfördergruppen an allen Schulformen zur Verfügung.

  • Sekundarstufe II ( 16 – 18 Jahre):

Im Bereich der Sekundarstufe II heißen die Sprachfördergruppen Internationale Förderklassen. Aktuell gibt es an den fünf innerstädtischen Berufskollegs (BKs) insgesamt 7 Internationale Förderklassen (IFK). Außerdem gibt es seit Dezember 2018 bzw. zum 2. Halbjahr 2018/19 für unterjährig aufzunehmende Schüler/innen zwei zusätzliche Fit für mehr-Klassen (FFM).

Volljährige Zugewanderte werden vom zuständigen Jobcenter, vom Sozialamt und dem Jugendmigrationsdienst in entsprechende Maßnahmen vermittelt.

  • Ausbildungsbegleitende Deutschförderung (ausbildungsbegleitende DeuFöV) im Berufskolleg:

Neu ist seit dem Schuljahr 2018/19, dass vom BAMF geförderte Kurse zur „ausbildungsbegleitenden DeutschFörderung“ parallel zum Ausbildungsbeginn an den BKs gestartet werden konnten, sodass die jungen Menschen von Beginn an Unterstützung im (fach-)sprachlichen Bereich erhalten können.

Das Kommunale Integrationszentrum konnte erfolgreich mit dem BAMF, Jobcenter, Integrationpoint, den Kammern, dem DGB sowie drei BKs nach vielen Absprachen einen Kurs im Gastronomiegewerbe und drei Kurse im gewerblich-technischen Bereich mit unterschiedlichen Sprachniveaus installieren. Damit die Stadt Aachen in NRW die erste Kommune, die dieses Angebot (Ausbildung und DeuFöV parallel) realisieren konnte.

  • Zweiter Bildungsweg (18 Jahre und älter):

Das Weiterbildungsgesetz NRW ermöglicht Volljährigen auch nach Erfüllung der Schulpflicht das Nachholen von Schulabschlüssen. Angebote des Zweiten Bildungswegs gibt es in Aachen bei der Volkshochschule, der Abendrealschule und dem Weiterbildungskolleg. Grundsätzlich stehen diese Angebote bei ausreichenden Deutschkenntnissen auch Zugewanderten zur Verfügung.

Zwischenfazit

Das Aachener Schulsystem hat in den vergangenen Jahren eine enorme Herausforderung bewältigt: Alle zugewanderten Kinder und Jugendliche konnten mit Schulplätzen versorgt werden.

  1. Erwachsene Neuzugewanderte mit Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an Kursen des BAMF

Unter bestimmten Bedingungen haben Neuzugewanderte, die dauerhaft in Deutschland leben, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilnahme an Kursen des BAMF. Berechtigungen und Verpflichtungen hierzu erteilen das BAMF, die Ausländerbehörde, das Jobcenter und das Sozialamt. EU-Ausländer können auf Antrag an BAMF-Kursen teilnehmen. Asylsuchende aus Syrien, dem Irak, dem Iran, Eritrea und Somalia sind aufgrund der guten Bleibeperspektive berechtigt, einen Integrationskurs zu besuchen.

Übersicht über die Situation der Integrationskurse in Aachen

In der Stadt Aachen gibt es aktuell (Stand rz 2019) insgesamt neun durch das Bundesamt r Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassene Integrationskursträger. Statistische Zahlen liegen nicht für die Stadt, sondern für die gesamte Städteregion vor. Aktuelle statistische Zahlen wurden vom BAMFr das 1. Halbjahr 2018 veröffentlicht. In diesem Zeitraum haben 54 Integrationskurse begonnen. Es wurden 838 Berechtigungen/ Verpflichtungen ausgestellt, 756 Personen haben mit einem Kurs begonnen.

Die Grundlage des Integrationskurssystems besteht darin, dass die Teilnehmer/innen ihren Kurs frei wählen können und nach bestimmten Abschnitten den Kurs unterbrechen können. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (600 bzw. 900 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden). Der Besuch eines Vollzeit-Integrationskurses (20 UStd pro Woche) dauert in der Regel zehn bis elf Monate, Alphabetisierungskurse werden in der Regel als Teilzeitkurse (15 UStd pro Woche) angeboten und dauern 18 bis 24 Monate (Anlage 1). Ziel des Integrationskurses ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (Anlage 2). Dieses Niveau ermöglicht eine einfache Kommunikation zur Bewältigung des elementaren Alltags. Es reicht nicht zur Aufnahme einer Ausbildung oder einer Berufstätigkeit aus. Das BAMF finanziert die Integrationskurse je nach wirtschaftlicher Lage des Teilnehmenden ganz oder zur Hälfte. Ein allgemeiner Integrationskurs kostet pro Teilnehmer/in 2730,-€. Das Mindesthonorar für die Unterrichtenden beträgt 35,-€ pro UStd.

Teilnehmer/innen an allgemeinen Integrationskursen haben zurzeit keine langen Wartezeiten, um den Integrationskurs beginnen zu können. Das BAMF beabsichtigt in Zukunft, Teilnehmer/innen, die nicht innerhalb von sechs Wochen mit einem Integrationskurs beginnen, einem Träger zuzuweisen.

Problematisch ist die Vermittlung von Teilnehmer/innen, die noch alphabetisiert werden müssen. Hier besteht ein sehr hoher Bedarf, der zurzeit nicht zeitnah gedeckt werden kann. Das größte Problem ist, geeignete Dozent/innen zu finden, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Durch Qualifizierungsmaßnahmen u.a. an der Volkshochschule Aachen (wo grade eine Zusatzqualifikation für Lehrkräfte in Integrationskursen mit Alphabetisierung läuft), wird versucht gegenzusteuern.

Im ersten Halbjahr 2018 waren in NRW 30.125 Menschen berechtigt oder verpflichtet, am Integrationskurs teilzunehmen. Wegen der rechtlichen Möglichkeit, den Integrationskurs zu unterbrechen oder ihn bei einem anderen Träger fortzusetzen, gibt es keine Erkenntnisse über die Zahl der Kursabbrecher/innen. Die Träger berichten, dass die Zahl der Unterbrechungen relativ gering ist und meist triftige Gründe für eine Unterbrechung vorliegen (z.B. Krankheit, Wegzug, Arbeitsaufnahme). Im ersten Halbjahr 2018 haben in NRW 39.609 Menschen einen Integrationskurs absolviert.

Kurse nach der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö)

Auch nach erfolgreicher Teilnahme am Integrationskurs mit dem Erlangen des B1-Zertifikats reichen die Deutschkenntnisse der Zugewanderten noch nicht aus, um eine Ausbildung zu beginnen oder auf dem Arbeitsmarkt eine Vermittlungschance zu haben.

Aufbauend auf dem System der Integrationskurse existiert daher mit den Berufssprachkursen im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFö) seit dem 01.06.2016 eine weitere bundesweite Maßnahme zur Qualifizierung von Menschen in Deutsch als Zweitsprache. Diese Berufssprachkurse haben eine verbesserte Integration in den Arbeitsmarkt zum Ziel. Kernelemente sind drei Basiskurse zur Vermittlung von berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnissen auf den Niveaus B2, C1 und C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Für jeden Kurs sind 400 bzw. 500 Unterrichtsstunden vorgesehen, und jeder Kurs endet mit einer standardisierten Abschlussprüfung.

Für Teilnehmende, die im Integrationskurs nicht das Niveau B1 erreicht haben, werden außerdem berufsbezogenene Spezialkurse mit den Zielniveaus A2 und B1 angeboten.

Zwischenfazit

Die Integrationskurse des BAMF sind seit 2005 erprobt und etabliert, die berufsbezogene Deutschförderung ist 2016 dazu gekommen. Laut BAMF-Statistik haben 2016 bundesweit 52,4 % der Absolvent/innen den Deutschtest für Zuwanderer, der am Ende des Integrationskurses steht, mit dem erwünschten Niveau B1 abgeschlossen.

  1. Neuzugewanderte ohne Berechtigung/ Verpflichtung zur Teilnahme an BAMF-Kursen

Neuzugewanderte, die nicht aus den oben erwähnten fünf Ländern (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) stammen und deren Asylverfahren noch nicht positiv oder schon negativ abgeschlossen ist, können nicht an Integrationskursen teilnehmen, da ihre Bleibeperspektive als nicht langfristig angesehen wird. Die Anerkennungsquote in Asylverfahren liegt derzeit bei ca. 20 %. Zum Stichtag 31.01.2019 waren laut Angaben der Ausländerbehörde in Aachen 2.624 Geduldete erfasst. Ausbildungsduldungen können nicht separat erfasst werden, so dass keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Viele dieser Menschen bleiben jedoch aus verschiedenen Gründen so lange in Deutschland, dass das Erlernen der deutschen Sprache ratsam ist. Offen steht diesem Personenkreis lediglich das im Folgenden beschriebene Angebot an allgemeinen, alltagsorientierten und ehrenamtlichen Sprachkursen.

Allgemeine Sprachkurse

Es gibt ein breites Spektrum von Deutschkursen für Teilnehmer/innen mit unterschiedlichem Bildungshintergrund in Aachen, das den gesamten Europäischen Referenzrahmen abdeckt. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über Entgelte. Das Land NRW stellt Trägern, die nach dem Weiterbildungsgesetz finanziert werden, Mittel für Deutschkurse zur Verfügung.

Alltagsorientierte Sprachkurse

Die Stadt Aachen stellt im Rahmen der „Projekte zur Integration“ finanzielle Mittel für alltagsorientierte Sprachkurse zur Verfügung. Diese können von Trägern gemäß den Richtlinien beantragt werden.

Gefördert werden insbesondere Projekte für Teilnehmer/innen, die aufgrund von gesetzlichen Beschränkungen und/oder individuellen Problemlagen keinen Zugang zu den bereits vorhandenen Angeboten haben bzw. dort nicht gefördert werden können. Die Teilnehmer/innen werden durch Aktivierung und Erweiterung ihrer individuellen Fähigkeiten dahingehend gefördert, eigenständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ein Kurs umfasst 100 Unterrichtsstunden und wird mindestens zweimal pro Woche mit zwei Unterrichtsstunden durchgeführt. Der Kurs soll lernungewohnte Menschen dazu motivieren, anschließend an einem Regelangebot wie einem Integrationskurs teilzunehmen. Es stehen insgesamt 41.000,00 € für Sprachkurse zur Verfügung. Aktuell werden sechs Kurse durchgeführt. Außerdem liegen zwei weitere Anträge von Sprachkursträgern vor, die als Ziel B1- bzw. B2-Niveau haben, so dass in diesem Jahr noch 7.000,00 € zur Verfügung stehen.

Zwischenfazit

In den Jahren 2012 bis 2014 wurden in einem Modellprojekt individuell Asylbewerber/innen bei der Volkshochschule unterstützt, die aufgrund einer Finanzierung in Höhe von insgesamt 13.000,00 € an einem passenden regulären VHS-Kurs teilnehmen konnten. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel aus „Projekte zur Integration“ in Höhe von 7.000,00 € sollen eingesetzt werden, um Menschen zu unterstützen, die keinen Zugang zu den Regelangeboten haben. Aktuell ist geplant, einen Sprachkurs mit Kinderbetreuung anzubieten.

Ehrenamtliche Sprachlernangebote

Im Jahr 2015 haben sich im Rahmen des Zuzugs zahlreicher Geflüchteter über 2.000 Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt Aachen gemeldet, um Geflüchtete ehrenamtlich im Alltag zu unterstützen. Um diese Ehrenamtlichen zu koordinieren und diese Ressourcen des zivilgesellschaftlichen Engagements zu nutzen, wurde im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration das Sonderteam Flüchtlingswesen eingerichtet. Das Team ist seit Sommer 2016 umstrukturiert und ausschließlich für das Ehrenamt zuständig. Seit 2018 wurde es dem Kommunalen Integrationszentrum im Querschnittsbereich für das „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ organisatorisch angegliedert. Den Mitarbeiterinnen für das „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ sind circa 30 ehrenamtliche Sprachlernangebote mit über 110 Stunden pro Woche bekannt (Stand März 2019). Diese Auflistung und die Anzahl der Stunden kann weder vollständig noch abschließend sein. Auch informelle Sprachlernangebote, wie beispielsweise spezielle Sportangebote oder kreative Angebote sind nicht berücksichtigt.

Die Angebote werden von den städtischen Mitarbeiterinnen für das „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“, aber auch vonkirchlichen Trägern und Gemeinden, von verschiedenenEhrenamtsnetzwerken der Flüchtlingshilfe in den Stadtteilen (u.a. Haaren, Richterich, Walheim, Kornelimünster, Brand usw.), von Bildungsträgern wie Familienbildungsstätten, von Studierendeninitiativen, der Stadtbibliothek, Migrantenorganisationen und Wohlfahrtsverbänden organisiert und durchgeführt. Zusätzlichgibt es allein in der städtischen Datei für das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe, mit insgesamt 1400 Ehrenamtlichen, über 300 Personen, von denen bekannt ist, dass sie Geflüchteten beim Spracherwerb helfen. Viele unterstützen auch als Sprachpartner*innen bzw. Konversationspartner*innen, wenn bereits eine Grundlage in der deutschen Sprache gelegt wurde. Beispielsweise wurde 2017 ein Konversations-Speed-Meeting gemeinsam mit Ehrenamtlichen mit und ohne Fluchtgeschichte ins Leben gerufen. Unter dem Titel „Auf die Plätze, fertig, losquatschen“ haben sich in 2018 insgesamt ca. 250 Teilnehmende bei den monatlichen Treffen kennengelernt und es wurden ca. 50 Gesprächspartner*innen vermittelt. Seit Februar 2019 wird auch ein „Lern-Treff“ am Wochenende durch ehrenamtliche Teams angeboten. Dieser „Lern-Treff“ ist offen für Geflüchtete von der Alphabetisierungsunterstützung, dem Verstehen von Briefen bis zur Fachsprache in der Ausbildung. Abgesehen von den Angeboten für Erwachsene ist das Ehrenamt auch an Schulen eingebunden. Das Projekt „Jute“ der Caritas, welches seit vielen Jahren erfolgreich Grundschulkindern hilft, kommt auch Kindern mit Fluchtgeschichte zu Gute. Mit Unterstützung von Ehrenamtlichen haben seit 2018 die Schulsozialarbeiterinnen für Integration verschiedene Projekte durchgeführt. Dazu gehören Ferienkurse für Grundschulkinder in der 2. Ferienhälfte. Während des dreiwöchigen Angebotes der Schulsozialarbeiterin im Sommer 2018 haben 20 Ehrenamtliche ein tägliches Angebot von 4 Stunden für 30 Grundschulkinder aus dem gesamten Stadtgebiet ermöglicht. An einer weiterführenden Schule konnte durch Ehrenamtliche der Praktikumsbericht begleitet werden. Seit März 2019 wird eine Lesegruppe „Bücherwurm“ mit Ehrenamtlichen für 25 Jugendliche an einer Hauptschule angeboten.

Das Ehrenamt für Geflüchtete wird mit Schulungen im Sprachbereich unterstützt. Von den 11 Veranstaltungen der Mitarbeiterinnen für das „Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe“ mit ca. 180 Teilnehmenden im Jahr 2018 dienten 4 Veranstaltungen der Stärkung im Bereich Sprachebegleitung, an denen 65 Personen teilgenommen haben. In 2019 nutzten bisher 32 Personen die beiden sprachspezifischen Schulungsangebote (insgesamt für 2019 bisher 7 Schulungen mit ca. 100 Teilnehmenden, Stand März 2019).

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Angebote von freien Trägern, Initiativen undNetzwerken,beispielsweise die Projekte des SKM "Aachener Hände" mit Patenschaften und seit Februar 2019 "Wir können mehr!", das ehrenamtliche Angebot der Sprachenakademie, die studentischen Aktivitäten von STARRING e.V. und „Start with a friend“. Ebenso sind Privatpersonen sowie Nachbar*innen bei dem Spracherwerb für Geflüchtete engagiert, ohne dass sie einer offiziellen Stelle bekannt sind. Zusätzlich werden in fast allen Netzwerken Sprachtandems und Einzelsprachförderungen angeboten.

Fazit

Die Stadt Aachen hat die Zuwanderung einer großen Zahl von geflüchteten Menschen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gut gelöst. Perspektivisch wird die Integration dieser Menschen eine Herausforderung bleiben. Es gilt passgenaue Angebote zu entwickeln, die den unterschiedlichen Gruppen dauerhafte Perspektiven geben.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

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Abschreibungen

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0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 – Aufbau des Integrationskurses

Anlage 2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Passstraße
  • Beeckstraße
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Beratungsfolge

Mittwoch, 22. Mai 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Integrationsrat
Details
Tagesordnung