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Organisationsuntersuchung im A 33 / Ausländeramt; Konzept zur Umsetzung der
personellen und organisatorischen Maßnahmen


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9772

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen

I) Er erkennt an, dass zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung und der politisch gesetzten Serviceziele im Ausländeramt eine Erhöhung der Personaldecke sowie organisatorische Umstrukturierungen notwendig sind.

 

II) Er erkennt den dauerhaften personellen Mehrbedarf von insgesamt 3,52 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) an und beschließt

  1. die Verstetigung der im Rahmen der Sofortmaßnahmen auf zwei Jahre befristet eingerichteten fünf Stellen (Sitzungsvorlage 2017/0380) ohne weitere finanzielle Auswirkungen,
  2. die dauerhafte Einrichtung von 3,5 Stellen mit dauerhaften finanziellen Auswirkungen,
  3. eine Ausweitung des Stellenplans um die unter den Ziffern 1 und 2 insgesamt aufgeführten 8,5 Stellen
  4. sowie die aus den unter Ziffer 2 aufgeführten Personalmaßnahmen resultierenden Mehraufwendungen für das Jahr 2019 in Höhe von ca. 53.000 und für das Jahr 2020 in einem Umfang von 260.000 .

 

III) Er beauftragt die Verwaltung, jährlich über den aktuellen Sachstand des Konzeptes zur Umsetzung der personellen und organisatorischen Maßnahmen zu berichten.

Sachlage:

Der Städteregionsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 28.06.2018 beauftragt, eine Organisationsuntersuchung im A 33/ Ausländeramt in Auftrag zu geben (Sitzungsvorlage 2018/0210). Die Firma Ramboll begann in der 27. KW 2018 mit der Durchführung der Organisationuntersuchung. Die daraus gewonnenen Ergebnisse wurden in einem Gutachten festgehalten (s. Anlage 1) und im Ausschuss für Personal und Informationstechnik am 20.03.2019 vorgestellt (Sitzungsvorlage 2019/0106). Der Ausschuss für Personal und Informationstechnik hat die Verwaltung anschließend beauftragt, für seine Sitzung am 12.06.2019 Empfehlungen zur Umsetzung der organisatorischen und personellen Maßnahmen vorzulegen.

 

Diese Empfehlungen wurden nun in einem Personalkonzept (siehe Anlage 2) und einem Maßnahmenkatalog (siehe Anlage 3) gebündelt.

Das Personalkonzept gründet auf der von der Firma Ramboll im Rahmen der Organisationsuntersuchung durchgeführten Personalbedarfsbemessung und berücksichtigt das derzeit vorhandene Personal und dessen planbaren Verbleib im Amt.

 

Der beigefügte Maßnahmenkatalog dient der übersichtlichen Darstellung der von der Firma Ramboll vorgeschlagenen organisatorischen Verbesserungen und den daraus erarbeiteten Umsetzungsvorschlägen der Verwaltung. Mit Hilfe eines Zeitplans soll außerdem erkennbar werden, in welcher zeitlichen Abfolge die Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

 

Rechtslage:

Bei den Aufgaben des Ausländeramtes, die sich vornehmlich nach dem Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz und Asylgesetz richten, handelt es sich ausschließlich um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, die die Ausländerbehörde als Sonderordnungsbehörde im Sinne des § 12 Abs. 1 OBG wahrnimmt (§ 1 Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen vom 04.04.2017 (ZustAVO)). Hierzu zählen nicht nur die Regelung der Einreise, des Aufenthalts, der Erwerbstätigkeit, sondern auch der Integration (Kapitel 3 AufenthG) von Ausländern.

Dem Ausländeramt obliegen auch gesetzliche Hinweis- und Beratungspflichten (z.B. § 82 Abs. 3 AufenthG; Nr. 35.0.3 AVwV zum AufenthG). Über diese gesetzlichen Pflichten hinausgehende Beratungen können im Sinne einer Serviceorientierung allerdings nur im Rahmen verfügbarer Kapazitäten geleistet werden.

 

Personelle und finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Bei der Umsetzung des Personalkonzeptes ergeben sich nachstehende personelle und finanzielle Auswirkungen:

 

Dauerhafte personelle Auswirkungen ohne (weitere) finanzielle Auswirkungen:

 

  • Umwandlung von fünf derzeit befristet eingerichteten Stellen in unbefristete Stellen, vgl. Ziffer 1 des Personalkonzeptes.

 

Dauerhafte personelle und finanzielle Auswirkungen:

 

  • Dauerhafte Einrichtung von 3,5 Stellen, vgl. Ziffer 2 des Personalkonzeptes. In 2019 entstehen dadurch zusätzliche Aufwendungen in Höhe von ca. 53.000. Für 2020 ssen Personalkosten in Höhe von insgesamt ca. 260.000 einkalkuliert werden.

 

 

gez.: Dr. Grüttemeier

Anlagen:

 

Abschlussbericht der Firma Ramboll Management Consulting GmbH (Anlage 1)

Personalkonzept (Anlage 2)

Maßnahmenkatalog (Anlage 3)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 12. Juni 2019Sitzung des Ausschusses für Personal und Informationstechnik

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal und Informationstechnik
Details
Tagesordnung