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Förderung von Integrationsprojekten 2020;
Beteiligung am Interessenbekundungsverfahren des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9822

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er stimmt der Beteiligung am Interessenbekundungsverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Vergabe von Fördermitteln für „Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern“ auf der Grundlage der beschriebenen Projektskizze zu.
  1. Er erkennt an, dass -vorbehaltlich der Förderzusage-r eine erfolgreiche Projektumsetzung im Themenschwerpunkt „Antidiskriminierung/-ras­sis­mus/Be­mp­fung von Antisemitismus“ ein für die Dauer von drei Jahren befristeter personeller Mehrbedarf im Umfang von einer Stelle erforderlich ist.
  1. Vorbehaltlich einer Förderzusage durch den Bund stimmt er der Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) beim Kommunalen Integrationszentrum (A 46) um jährlich 67.000 € ab dem 01.01.2020, befristet für die Dauer der Förderung, zu.

Sachlage:

Das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen gelingt am besten, wenn sich Einheimische und Zuwanderer respektieren und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilhaben. Die Herausforderungen in den Kommunen haben sich in den letzten Jahren – nicht zuletzt durch den Zuzug von Geflüchteten – stark geändert. Die StädteRegion Aachen hat durch eine erfolgreiche Antragstellung im Rahmen des Landesförderprogramms NRWeltoffen reagiert. So konnte die Situation in den Kommunen analysiert und auf dieser Grundlage ein Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus entwickelt werden. Der Städteregionstag hat diesem in seiner Sitzung am 13.12.2018 zugestimmt (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0502). In diesem Handlungskonzept sind verschiedene Bedarfe, Maßnahmen und Ziele für die StädteRegion Aachen aufgestellt.

 

Der Arbeitsbereich „Zusätzliche Integrationsarbeit/Antirassismusarbeit“ wird zurzeit durch die Fachstellen des Programms „Miteinander in der StädteRegion Aachen“ und des Projekts „NRWeltoffen – lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ bearbeitet. Der Aufgabenbereich der Fachstelle „Miteinander“ hat sich in den letzten Jahren stark erweitert, etwa durch das Themenfeld „gewaltbereiter Salafismus“. Zusätzlich ist die Fachstelle für die Weitergabe von Fördermitteln für Projekte und Veranstaltungen, die zu einem guten Miteinander in der Gesellschaft beitragen, verantwortlich.

 

Das Projekt „NRWeltoffen“ hingegen arbeitet hauptsächlich auf strategischer bzw. konzeptioneller Ebene, fängt aber auch die Mehrarbeit von „Miteinander“ z. B. im Bereich des Rechtsextremismus auf. Besonders im Bereich des organisierten Rechtsextremismus ist innerhalb der letzten Jahre ein erhebliches Maß an Mehraufwand entstanden, da sich in der Region viele neue, verdeckt operierende Organisationen etabliert haben. Außerdem hat sich herausgestellt, dass die Öffentlichkeit für das Thema wenig sensibilisiert ist und neue Entwicklungen der Szene weitgehend unbekannt sind. Die aufklärende und präventive Arbeit übernimmt daher die Fachstelle „NRWeltoffen“. Diese beiden Fachstellen des Teilproduktes „Zusätzliche Integra­tions­ar­beit/Antirassismusarbeit“ sind zurzeit voll ausgelastet.

 

Um die im Handlungskonzept formulierten Ziele zu erreichen und konkrete Maßnahmen und Projekte initiieren zu können, bedarf es zusätzlicher personeller und finanzieller Ressourcen.

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert im Auftrag der Bundesregierung Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderern. Bis zu drei Jahre lang können die Projekte im Wege einer Anschubfinanzierung und mit einer Fördersumme von maximal 70.000 € jährlich gefördert werden. Entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten sind von den Trägern Eigenmittel einzubringen sowie unter Umständen Drittmittel einzuwerben. Themenschwerpunkte bilden:

 

 Teilhabe und Partizipation

 Antidiskriminierung/ -rassismus/ Bekämpfung von Antisemitismus

 Sichtbarmachung der Vielfalt der Zivilgesellschaft

 

Die Verwaltung beabsichtigt, im Themenschwerpunkt Antidiskriminierung/-ras­sis­mus/Be­kämpfung von Antisemitismus einen Förderantrag zu stellen. Wie in der Ausschreibung vorgesehen, soll eine koordinierende Fachstelle eingerichtet werden, die unterschiedliche Projekte in den Kommunen anstößt, koordiniert und deren Ausführung begleitet. Zugleich ist es Aufgabe der Fachstelle, auf nötige Kooperationspartner zuzugehen und Ansprechpartner*in für diese zu sein.

 

Es ist das ausgesprochene Ziel, die Projekte im Rahmen der Förderung in den Kommunen mit lokalen Kooperationspartnern anzustoßen und im Idealfall - nach erfolgreicher Anschubfinanzierung - lokalen Trägern oder Vereinen (etc.) zu übergeben.

 

Folgende Projekte sollen umgesetzt werden:

 

1.Empowerment – Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund stärken

 

Im Rahmen des neuen Projektes sollen Menschen mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund durch Empowerment (damit ist ein Prozess gemeint, in dem benachteiligte Menschen lernen, Kräfte bzw. Fähigkeiten zu entwickeln, um ihre Lebensumstände selbstständig zu verbessern) gestärkt werden. Diese aktive Stärkung von Menschen ist nicht nur ein erklärtes Ziel des Förderaufrufes, sondern eine wertvolle Maßnahme, die aktiv die Situation von Menschen mit Migrationshintergrund in der StädteRegion Aachen verbessern kann. Zusätzlich sollen im Sinne der Nachhaltigkeit Multiplikator*innen (mit Migrationshintergrund) ausgebildet werden, die in die „migrantische Community“ hineinwirken und so einem breiteren Kreis Empowerment ermöglichen.

 

Die StädteRegion Aachen setzt sich sowohl in ihrem Integrationskonzept als auch in ihrem Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus für die Stärkung von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. für den Ausbau des Empowerment-Angebotes ein (vgl. hierzu Handlungskonzept S.48-51). Eine solche Maßnahme kann bisher im Rahmen des Projektes „NRWeltoffen“ nicht umgesetzt werden, da diese nicht mit den Förderrichtlinien des Landes NRW vereinbar ist. Durch eine Förderung des BAMF könnten diese Ziele erreicht werden.

 

Potentielle Kooperationspartner:

 

  • Arbeitskreis Kommunaler Integrationsräte
  • Kommunale Integrationsräte
  • Migrantenorganisationen
  • Familienzentren

 

2.Begegnung schaffen – Vorurteile abbauen

 

In einer Kommune soll im Rahmen eines Modellprojektes ein offenes Sportangebot etabliert werden, um Begegnung zu ermöglichen. Wie im Integrationskonzept setzt sich die StädteRegion Aachen im Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus zum Ziel, dass „Orte des Austausches und der Begegnung vorzugsweise in Quartieren mit spezifischen Herausforderungen aus- und aufgebaut werden und dabei für fehlende soziale Teilhabe sensibilisiert wird.“(vgl. Handlungskonzpet, S. 39). Bisher fehlen der Verwaltung sowohl die personellen als auch die finanziellen Ressourcen, dieses Ziel bzw. diese aufwendige und zeitintensive Maßnahme umzusetzen.

 

Im Sinne der Nachhaltigkeit soll vor Ort mit dem RegioSportBund Aachen e. V. und weiteren lokalen Partnern gearbeitet werden, so dass nach erfolgreicher Etablierung das Angebot langfristig erhalten und lokal getragen wird. Nach erfolgreicher Umsetzung ist es angedacht, dieses Angebot in weiteren Kommunen zu etablieren.

 

Potentielle Kooperationspartner:

 

  • Lokale Vereine
  • Geflüchteteninitiativen
  • Kommunale Verwaltungen
  • RegioSportBund Aachen e. V.

 

3.Eine für Vielfalt offene Verwaltung

 

„Eine für Vielfalt offene Verwaltung, die sensibel für mögliche Diskriminierung ist, stellt das Idealbild der Verwaltungen in der StädteRegion Aachen dar“ (vgl. Handlungskonzept, S.33). Neben den oben genannten Maßnahmen soll daher die koordinierende Fachstelle auch für Mitarbeitende der städteregionalen und der kommunalen Verwaltungen interkulturelle Schulungen organisieren.

 

Bisher konnten zwei interkulturelle Schulungen in Bezug auf Sinti und Roma aufgrund der einmaligen Förderung des Europarates im Rahmen des Projektes ROMACT 2019 angeboten werden. Der Zuspruch zu den beiden Seminaren hat gezeigt, dass ein Bedarf an weiteren Schulungen besteht. Die Förderung des BAMF würde diese Schulungen ermöglichen und so könnten Kolleg*innen innerhalb der Verwaltung nachhaltig für das Thema sensibilisiert aber auch unterstützt werden.

 

Potentielle Kooperationspartner:

 

  • Kommunale Verwaltungen
  • Verwaltung der StädteRegion Aachen

 

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

Personelle Auswirkungen:

Geplant ist der befristete Einsatz eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin (Beschäftigungsumfang 1,0) im Zeitraum 2020 bis 2022 ohne Auswirkungen auf den Stellenplan.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Das Personalbudget des Kommunalen Integrationszentrums (Basiswert) wird für den Zeitraum der Förderung pro Jahr um 67.000 € erhöht. Die Refinanzierung durch den Bund erfolgt im Rahmen der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben bis zur Höhe von 90 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von 70.000 € pro Haushaltjahr begrenzt. Der Projektzeitraum erstreckt sich voraussichtlich über den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022.

 

Die Gesamtkosten des Projektes, d. h. sowohl Sach- als auch Personalkosten, belaufen sich bei Maximalausschöpfung des Förderbetrags auf 77.777 €. Der 10%ige Eigenanteil der StädteRegion in Höhe von 7.777 € wird im Produkt 06.08.01 „Kommunales Integrationszentrum“, Teilprodukt 946200 „Zusätzliche Integrationsarbeit/ Antirassismusarbeit“, getragen.

 

Soziale Auswirkungen:

Die Region hat sich frühzeitig mit dem Themenfeld befasst und sich institutionell gut aufgestellt. Im Rahmen des Förderprogramms des BAMF können vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen noch gezielter Angebote zur Prävention von Diskriminierung und Rassismus entwickelt werden. Dies kommt allen Menschen in der Region zugute.

 

Im Auftrag:

gez. Rüter


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Beratungsfolge

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

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Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Tagesordnung

Mittwoch, 26. Juni 2019Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
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Tagesordnung