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Teilhabe- und Integrationsgesetz - Auswirkungen der Gesetzesänderung 2019
-Antrag der DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion vom [22.05.2019](si010.asp?YY=2019&MM=05&DD=22 "Sitzungskalender 05/2019 anzeigen" )-


Letzte Beratung
Mittwoch, 26. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
Dez. III - Dezernat für Soziales und Gesundheit
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9817

Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 22.05.2019 beantragt die DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion, das Thema „Teilhabe- und Integrationsgesetz - Auswirkungen der Gesetzesänderung 2019“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel am 26.06.2019 aufzunehmen. Dabei sollte dargestellt werden, welche finanziellen Mittel die StädteRegion in Folge der beabsichtigten Änderungen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW erhalten wird und wie diese am besten zum Zweck der Integration von geflüchteten Menschen und anderer Zuwander*innen verwendet werden können (vgl. Anlage).

 

Seit dem Jahr 2016 hat der Bund den Ländern eine Integrationspauschale für die flüchtlingsbedingten zusätzlichen Aufwendungen von Ländern und Kommunen in Höhe von jährlich 1 Mrd. € gewährt. Von dem auf NRW entfallenden Anteil von rd. 217 Mio. € gewährte das Land im Jahr 2018 erstmals insgesamt einen Betrag von 100 Mio. € ausschließlich an die Gemeinden (kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte).

 

Ziel war es, die Kommunen insbesondere im Bereich der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von schutzsuchenden und schutzberechtigten Menschen zu entlasten (vgl. § 14 a, Abs. 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz). Im Jahr 2019 hat der Bund die Integrationspauschale an die Länder auf 2 Mrd. € aufgestockt.

 

Da auch bei den Kreisen/bei der StädteRegion im Hinblick auf die Personal- und Sachkosten flüchtlings- bzw. integrationsbedingte Mehraufwendungen entstanden sind, beabsichtigt die Landesregierung, die Kreise/die StädteRegion ab 2019 in die Verteilung der Gesamtsumme der Integrationspauschale des Bundes einzubeziehen. Damit soll die besondere Koordinierungsfunktion gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden bei der Integration, insbesondere im Bereich des kommunalen Integrationsmanagements, berücksichtigt werden. Zudem wird anerkannt, dass auch den Kreisen/der StädteRegion für die Integration von geflüchteten Menschen relevante Aufgaben übertragen worden sind oder von diesen Kraft ihrer Zuständigkeit für überörtliche Angelegenheiten wahrgenommen werden. Der Gesetzentwurf sieht einen Kreisanteil in NRW von 32,8 Mio. € vor, der im Zeitraum 01.01.2019 bis 30.11.2020 zu verwenden ist. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vorzulegen.

 

Zwingend ist die Abgrenzung kommunaler Integrationsmaßnahmen von gesetzlichen Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern bzw. dem Asylbewerberleistungsgesetz, da für die gesetzlichen Leistungen eine Abrechnung der Zuweisungen für die Durchführungen der Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen wird. Allerdings ist es nicht erforderlich, dass die Mittel für neue Maßnahmen verwendet werden; sie können auch für bereits bestehende Integrationsmaßnahmen eingesetzt werden. Hierdurch soll eine Entlastung der kommunalen Haushalte erreicht werden.

 

Im Herbst 2018 teilte die StädteRegion Aachen auf eine Abfrage des Landkreistags NRW zu den flüchtlingsbedingten Sachkosten und Zuschüssen an Dritte mit, dass in den Bereichen Jugend (einschl. Kindertagesbetreuung), Schule (einschl. Kommunales Integrationszentrum und Bildungsbüro) und Jobcenter laut Haushaltsplan 2018 Nettoaufwendungen in Höhe von rd. 1,6 Mio. € veranschlagt sind.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, wie hoch der auf die StädteRegion Aachen entfallende Anteil aus dem für die Kreise vorgesehenen Betrag von 32,8 Mio. € ist. Das Land berechnet dies nach einem vorgegebenen Schlüssel auf der Basis der sich im Kreisgebiet aufhaltenden geflüchteten Personen. Nach §§ 14 a Abs.3 und 14 c Abs. 5 des Gesetzentwurfs sind die Rahmenbedingungen zur Mittelverwendung und zum Verwendungsnachweis durch einen Erlass zu regeln. Dieser liegt aktuell noch nicht vor.

 

Da somit wesentliche Eckdaten (Höhe und Zeitpunkt der Zuweisung, Art und Form der Mittelverwendung, Nachweisführung) noch nicht bekannt sind, kann die Verwaltung derzeit keine weiteren, und vor allem verlässliche Ausführungen tätigen. Sobald sich die Rahmenbedingungen konkretisieren, ist zu entscheiden, ob und inwieweit die zusätzlichen Erträge für zusätzliche Aufwendungen in welchen Bereichen verwendet oder die bereits bestehenden und derzeit aus dem städteregionalen Haushalt getragenen Mehraufwendungen davon abgedeckt werden sollen. Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung dies in die zuständigen Gremien einbringen.

 

Die Integrationspauschale ist nicht im Haushalt 2019 veranschlagt. Sie führt je nach Verwendungszeitpunkt zu zusätzlichen Erträgen im Haushalt 2019 und/oder 2020.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Im Auftrag:

gez. Rüter

Anlage:

 

Antrag der DIE LINKE-Städteregionstagsfraktion vom 22.05.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 26. Juni 2019Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Details
Tagesordnung