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Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge
- Fallmanagement im Asylbewerberleistungsgesetz
- Projekt FinQua des Sozialwerks Aachener Christen


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20150

Erläuterungen:

Im Rahmen des Arbeitsmarktprogrammes „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) wurde 2017 das Fallmanagement im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes eingeführt. Zunächst lag der Fokus auf Vermittlung von Asylbewerbern in Arbeitsgelegenheiten. Die Vermittlung war jedoch schwierig, da zum einen nicht genügend berechtigte Personen zur Verfügung standen und zum anderen die Anspruchsvoraussetzungen der Stellen zu hoch waren.

Daher hat sich der Schwerpunkt der Arbeit der Fallmanager verlagert. Die sog. FIM-Maßnahmen spielen nur noch eine untergeordnete Rolle und werden ab 2021 völlig eingestellt. Ein Hauptschwerpunkt wird daher bereits seit 2018 auf die Betreuung erwerbsfähiger Personen gelegt, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen. Die Personen dürfen arbeiten, können arbeiten und wollen in der Regel auch arbeiten, benötigen jedoch entsprechende Unterstützung. Durch die Betreuung des Fallmanagersnnen die Leistungsempfänger auf eine Arbeitsaufnahme vorbereitet werden z.B. durch Bewerbertraining oder durch Information zu Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer. Hinweise zur Arbeitssuche werden gegeben und auch gezielt auf freie Stellen hingewiesen. Die Arbeitsaufnahme kann so beschleunigt werden und die Dauer der Beschäftigung verlängert werden. Zurzeit werden wöchentlich ca. 18 Personen beraten. Von den im Jahr 2018 durch das Fallmanagement betreuten Personen haben 23 Personen eine Ausbildung begonnen, 27 arbeiten Vollzeitversicherungspflichtig, 14 Personen haben eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen und 9 konnten in einen Einstiegsqualifizierung vermittelt werden. Dies führt zu kurzfristigen und langfristigen Einsparungen im Leistungsbereich. Alleine im Jahr 2018 konnten ca. 250.000 Euro an laufenden Leistungen nach dem AsylbLG eingespart werden. Dies nnen sie der beiliegenden Anlage 1 entnehmen. Der Anlage ist auch zu entnehmen, dass viele Beschäftigungsverhältnisse noch andauern und somit auch in 2019 zu Einsparungen führen. Auch wird deutlich, dass die Arbeitsaufnahmen häufig langfristig sind und somit auch langfristig Leistungen eingespart werden. Zu den Ersparnissen im Bereich der laufenden Leistungen kommen noch Ersparnisse in nicht unerheblicher Höhe im Bereich der Krankenhilfe. Für Personen, die in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis sind, dies sind mehr als 50 Personen, wurde bisher der Krankenschutz durch den FB 56 sichergestellt. Jetzt sind diese Personen und deren Angehörige Pflichtversichert bzw. Familienversichert im Rahmen der Erwerbstätigkeit.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vermittlung in Integrationskurse. Die Sprache ist der wichtigste Baustein für die dauerhafte Integration und unabdingbare Voraussetzung für eine langfristige Arbeitsaufnahme. Durch das Ausländeramt werden nur Personen mit einen dauerhaften Bleiberecht verpflichtet. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete hatten bisher nur die Möglichkeit direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Integrationskurs zu beantragen. Seit 2017 kann dieser Personenkreis den Antrag über die Fallmanager stellen. Die Vorrausetzungen werden direkt geprüft und eine Anmeldung beim Sprachkursträger ist noch am gleichen Tag möglich. Die Anmeldung wird somit einfacher und schneller. Die Teilnahme an den Integrationskursen wird überwacht und auf Fehlverhalten wird mit Sanktionen reagiert. In der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 wurden 129 Personen neu verpflichtet. Von den seit 06/2017 verpflichteten Personen (185) sind 132 noch im Kurs (davon 41 im Alphabetisierungskurs, der mindestens 2 Jahre dauert), 11 Personen haben mit B 1 Zertifikat abgeschlossen, 44 Personen wurden angehört und davon 12 Personen sanktioniert, 19 Personen haben den Kurs unterbrochen/ bzw. abgebrochen ( Schwangerschaft, Krankheit oder Arbeitsaufnahme). Die engmaschige Kommunikation mit den Sprachkursträgern, verbunden mit möglichen finanziellen Konsequenzen hat dazu geführt, dass die Anmeldequote hoch, die Abbruchquote hingegen sehr gering ist und durch intensive Betreuung in den meisten Fällen eine Wiederaufnahme in den Sprachkurs erfolgt. Sollte der Kurs bei der ersten Prüfung nicht bestanden werden, können Wiederholerstunden beantragt werden, damit hiernach das Erreichen des B 1 Sprachniveaus glich wird.

Ein weiterer Schwerpunkt der Betreuung wird auf den Personenkreis der unbegleiteten, minderjährigen Ausländer (UMA) gelegt. Bei Volljährigkeit wechselt dieser Personenkreis oft ins Asylbewerberleistungsgesetz. Die engmaschige Betreuung des Jugendamtes endet dann. Durch das Fallmanagement können die vom Jugendamt eingeleiteten Qualifizierungsmaßnahmen (Schulbesuch, Sprachkurs, Ausbildung…) bis zum Ende begleitet werden und danach weiterführende Maßnahmen mit den jungen Menschen besprochen und durchgeführt werden. Auch hier können kurzfristig, aber auch insbesondere langfristig Sozialleistungen eingespart werden. Außerdem ist es gesellschaftspolitisch sinnvoll, die jungen Erwachsenen weiterhin intensiv zu betreuen. Die Probleme mit jungen Migranten ohne Perspektive sind allgemein bekannt.

Außerdem werden seit 11/2018 Leistungsempfänger in das mit dem Sozialwerk Aachener Christen durchgeführte und aus Stiftungsmitteln finanzierte rderprojekt FinQua vermittelt. Das Projekt FinQua bietet asylsuchenden und geduldeten Menschen Angebote zur Orientierung im Rahmen ihrer sozialen Eingliederung und zur persönlichen Reorganisation in eine fremde Umgebung und Arbeitswelt. Die Teilnehmenden erhalten Einblick in die Kultur und Wirtschaft ihrer neuen Umgebung und lernen gleichzeitig Tätigkeiten im Bau- und Baunebengewerbe kennen. Das Sozialwerk Aachener Christen wird dem Ausschuss das Projekt in der heutigen Sitzung vorstellen. Auch bei diesem Projekt wird die Teilnahme engmaschig überwacht und auf Fehlverhalten mit Sanktionen reagiert. Insgesamt 91 Personen wurden in der Zeit vom 01.01.2019 bis 30.04.2019 dem Projekt schriftlich zugewiesen.31 Personen wurden wegen Nichtteilnahme oder nicht ordnungsgemäßer Teilnahme angehört und sanktioniert. Monatlich werden 1-2 Vorstellungstermine beim Träger angeboten.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Ersparnisse durch Arbeitsaufnahmen 2018


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 27. Juni 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Tagesordnung