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Seenotrettung;
Gemeinsamer Ratsantrag Nr. 480/17 von PIRATEN-Fraktion und UWG vom 18.04.2019


Letzte Beratung
Mittwoch, 10. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20320

Erläuterungen:

Mit dem gemeinsamen Ratsantrag Nr. 480/17 „Seenotrettung der PIRATEN-Fraktion und der UWG vom 18.04.2019 wird die Verwaltung beauftragt, gegenüber der Bundesregierung die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Aachen zu erklären, geflüchtete Menschen, die sich an Bord von Schiffen im Mittelmeer befinden und denen das Anlaufen von Häfen verweigert wird, auch ohne das Vorhandensein einer Vereinbarung zur Verteilung von Flüchtlingen in Europa konkret in Aachen aufzunehmen.

Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung geflüchteter Menschen erfolgt in der Stadt Aachen seit vielen Jahren mit breiter politischer Unterstützung. Das Vorhandensein eines städtischen Sozialdienstes, die Gewährung von Geld- anstelle von Sachleistungen, die Finanzierung angemieteten Wohnraums bei Vorliegen der Leistungsberechtigung nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sind nur wenige Beispiele dafür. Unterstützt werden die Bemühungen der Verwaltung durch ein nach wie vor anhaltendes hohes ehrenamtliches Engagement, das insbesondere die Integration in die Gesellschaft fördert.

Insbesondere hinsichtlich der zusätzlichen Aufnahme von Flüchtlingen hat die Stadt Aachen in den vergangenen Jahren besonderes Engagement gezeigt. So hat der Rat der Stadt Aachen bereits im Jahr 2008 erstmalig seine Bereitschaft erklärt, im Rahmen eines Resettlementprogramms der Bundesregierung ein Kontingent von Flüchtlingen dauerhaft aufzunehmen und bestmöglich zu integrieren. Bis heute nimmt die Stadt Aachen Flüchtlinge aus entsprechenden Programmen auf. Gemeinsam mit der save-me-Kampagne von amnesty international und dem Katholikenrat unterstützte die Stadt Aachen die europäischen Share-Programme I und II von ICMC Europe zur europaweiten Vernetzung (zuletzt Ausrichtung der Cross-Border-Conference in Aachen am 28.09.2015). In der Zeit des hohen Flüchtlingsaufkommens in den Jahren 2015 und 2016 wurden in Aachen deutlich mehr Menschen aufgenommen, als die Verteilung es erfordert hätte, und auch heute erfolgen regelmäßig freiwillige Aufnahmezusagen (z. B. bei Umverteilungsanträgen ohne gesetzlichen Anspruch oder im Rahmen von Aufnahmeprogrammen mit humanitären Hintergrund).

Die freiwilligen Aufnahmen im Bereich der Asylantragsteller erfolgen dann, wenn eine Anrechnung auf die im Rahmen der sogenannten Verteilstatistik geltende Quote gegeben ist. Für die übrigen Aufnahmefälle werden Integrationspauschalen nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW geltend gemacht. Dass die für die Aufnahme von Flüchtlingen anfallenden Kosten nicht vollständig durch Land oder Bund erstattet werden, ist bekannt; insoweit dürfen die mit einer freiwilligen Aufnahme zusätzlich einhergehenden finanziellen Auswirkungen nicht außer Acht bleiben.

In Abstimmung mit dem Städtetag NRW wird die Stadt Aachen die Aufnahme von Flüchtlingen auch zukünftig bestmöglich unterstützen. Dies gilt grundsätzlich auch für geflüchtete Menschen, die sich an Bord von Schiffen im Mittelmeer befinden und denen das Anlaufen von Häfen verweigert wird. Im Sinne einer geordneten Verteilung und Aufnahme mit dem Ziel, bestmögliche Integrationschancen zu gewährleisten, sollte dies jedoch nicht im Alleingang seitens der Stadt Aachen erfolgen, sondern im Konsens mit dem Städtetag NRW.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ratsantrag Nr. 480/17 „Seenotrettung von PIRATEN-Fraktion und UWG vom 18.04.2019 gilt als behandelt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:

Gemeinsamer Ratsantrag Nr. 480/17 „Seenotrettung von PIRATEN-Fraktion und UWG vom 18.04.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

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Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
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