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Fortführung der Flüchtlingsarbeit in Alsdorf


Letzte Beratung
Donnerstag, 21. November 2019 (öffentlich)
Federführend
A 50 Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6035

Darstellung der Sachlage:

Durch die Ratsbeschlüsse vom 03.09.2015 sowie vom 30.11.2017 hat die Stadt Alsdorf für die Flüchtlingsarbeit für den Zeitraum 01.10.2015 bis zum 31.12.2019 Gelder zur Verfügung gestellt. Unter Federführung des Caritasverbandes für die Region Aachen–Stadt und Aachen-Land wurde in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen (SKF), dem ABBBA e.V. und dem Diakonischen Werk ein umfangreiches Betreuungskonzept für die Flüchtlinge erarbeitet und umgesetzt.

Die Situation für die Kommunen, als auch für die Flüchtlinge hat sich zwischenzeitlich deutlich verändert, sodass die Parameter für die Betreuungsarbeit, sowie für die flankierende Projektarbeit überarbeitet und aktualisiert werden mussten, um auch weiterhin ein sowohl passgenaues, als auch in der Kooperation abgestimmtes Angebot vorhalten zu können.

Die Träger haben ein entsprechendes Angebot zur Unterstützung der Flüchtlingsarbeit in Alsdorf unter Federführung der Caritas erarbeitet. Dieses Angebot (Anlage 1) sowie die Kostenaufstellung und Kostenkalkulationen (Anlage 2) sind als Anlage beigefügt.

Ein Mitarbeiter des Caritasverbandes Aachen wird das Angebot in der Sitzung vorstellen.

Darstellung der Rechtslage:

Es handelt sich grundsätzlich um eine freiwillige Leistung. Die Landespauschalen für die soziale Betreuung stellen jedoch eine rechtliche Ermächtigung bzw. Verpflichtung zur Durchführung solcher Maßnahmen dar.

Die Integrationspauschale ist ebenfalls entsprechend einzusetzen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Alsdorf der Fortführung der Flüchtlingsarbeit in Alsdorf bis max. 31.12.2020 zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen den Eigenanteil in Höhe von 131.565,31 € bereitzustellen.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Gemäß § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz – Landesrecht NRW – sind von der monatlichen pauschalierten Landeszuweisung 3,83 Prozent für die soziale Betreuung zu verwenden.

Zudem erhält die Stadt von der Bezirksregierung bisher jährlich eine Integrationspauschale.

Für die erforderliche Summe wurde für das Haushaltsjahr 2020 ein Haushaltsansatz gebildet.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Angebot der freien Träger zur Unterstützung der Flüchtlingsarbeit

Anlage 2: Kostenaufstellung und Kostenkalkulationen

gez. Kahlen

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Hafers

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 21. November 2019HAS//32. 26. Sitzung des Hauptausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Hauptausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 21. November 2019Rat//42. 37. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung