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Flüchtlingsberatung Herzogenrath - Konzeption und Finanzierung ab dem Jahr 2020;
hier: Konzeptvorschlag der beteiligten Träger


Letzte Beratung
Dienstag, 03. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7038

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Gleichzeitig dankt der Ausschuss den beteiligten Trägern Evangelische Lydia-Gemeinde Herzogenrath (EK) sowie Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. (DW) für die bisherige erfolgreiche Tätigkeit und sowie für die einvernehmliche Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes zum Wohle der zugewanderten Menschen.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Vereinbarungen mit einer Laufzeit vom 01.01.2020 – 31.12.2022 im Sinne der Nrn. 7 und 8 des Konzeptes einschl. der Kostenplanung (VII.), um die qualifizierte Beratungstätigkeit für drei weitere Jahre zu sichern und zu gewährleisten.

 

 

Sachverhalt:

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 10.10.2019 hatte die Verwaltung über die beabsichtigte Neuausrichtung der Flüchtlingsberatung Herzogenrath über den 31.12.2019 hinaus informiert und darauf hingewiesen, dass von den beiden Trägern – Evangelische Lydia-Gemeinde Herzogenrath (EK) sowie Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. (DW) ein abgestimmtes Konzept erbeten worden war.

Bei den Beratungen hatte der Ausschuss grundsätzlich eine Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit der Flüchtlingsberatung mit entsprechender städtischer Förderung in Aussicht gestellt.

Am 19.11.2019 wurde von Vertreter/innen der EK sowie des DW das beigefügte Konzept eingereicht und persönlich erläutert. Danach war und ist die Ausrichtung des Konzeptes eine gemeinsame Flüchtlingsberatung für Herzogenrath.

Die im Konzept aufgeführten Tätigkeiten und Maßnahmen entsprechen der bisherigen Schwerpunktsetzung des Ausschusses (insbesondere Punkte 1-4).

Im Hinblick auf die angestrebte künftige personelle Ausstattung wird deutlich, dass die regelmäßigen Beratungsstunden von monatlich 117,5 auf künftig 107,5 Stunden reduziert werden sollen. Die beteiligten Träger wollen mit dieser maßvollen Reduzierung einen Beitrag zu einer Verstetigung der Flüchtlingsberatung mit adäquater personeller Ausstattung, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der nach wie vor schwierigen Situation der städtischen Finanzen, leisten.

Inhaltlich wechselt der Leitungs-/Koordinationsanteil von ca. 10 Stunden in die Zuständigkeit der EK. Die hierfür im Konzept (Nr. 8) aufgeführten Hintergründe sind schlüssig und nachvollziehbar.

Wie bisher soll die Beratung an zwei Standorten - in der Geschäftsstelle der Flüchtlingsberatung im Ev. Gemeindehaus Merkstein und in der Beratungsstelle in Kohlscheid im Ev. Lukas-Gemeindezentrum – stattfinden.

Im Ergebnis befürwortet die Verwaltung sowohl in konzeptioneller als auch in finanzieller Hinsicht die künftige Ausrichtung der Flüchtlingsberatung Herzogenrath. Die von Seiten der Träger angestrebte Förderung über drei Jahre ab dem 01.01.2020 bietet Planungssicherheit für die Stadt und lässt den Trägern den nötigen Spielraum, um qualifiziertes Personal zu gewinnen bzw. zu behalten. Dabei ist darauf zu verweisen, dass die bisherige Förderzusage der EK (wenn auch mit geringerer Förderkulisse) noch eine Laufzeit bis 31.12.2020 beinhaltet und somit in diesem Fall effektiv lediglich eine Verlängerung von zwei Jahren relevant wird.

Die Finanzierung soll vorrangig aus Mitteln der Integrationspauschale gem. § 14 c) Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW erfolgen und ggf. aus Mitteln der Landeszuweisungen nach FLüAG ergänzt werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Die bestehenden Vereinbarungen laufen aus bzw. werden durch die neue Vereinbarung aufgehoben.

Rechtliche Grundlagen:

§ 14 c) Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 03. Dezember 2019Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
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